

Der Cottbuser Prozeß
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in der Angelegenheit gegen mich
AG Cottbus 73 Cs 1630 Js 5466/07 (266/07
Eine Verurteilung wegen Entbieten des „Hitlergrußes“ in der Öffentlichkeit widerspräche der Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses.
Der Hitlergruß drückt – und deswegen wird er als bestrafenswert betrachtet - das Bekenntnis zum Nationalsozialismus aus. Das Erheben des gestreckten rechten Arms ist unter den gegebenen Umständen eine Bekenntnishandlung. Er bedeutet „Heil Hitler!“. Die Bestrafung dieser Geste erscheint absonderlich. Daß solches in Deutschland seit 1945 fortgesetzt geschieht, weist auf einen bestimmten Hintergrund hin, der hier auszuleuchten ist, um begreifen zu können, daß wir Deutschen seit der militärischen Niederlage des Deutschen Reiches 1945 mit einer Herrschaft des Unrechts in Gestalt des Betruges konfrontiert sind. Der Betrug endet mit der Entdeckung der Täuschung. Das talmudisch verschleierte Unrecht schlägt um in offene Gewaltsamkeit. Das Unrecht nimmt die Gestalt des Verbrechens an und ist als solches leichter zu bekämpfen.
Der Nationalsozialismus ist eine Weltanschauung. Die Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses ist unverletzlich. Also kann der Hitlergruß keine Straftat sein.
Man meint hierzulande, diese rechtliche Argumentation habe bezüglich des Nationalsozialismus außer Betracht zu bleiben. Warum? Kann eine öffentlich gepredigte Geschichtsdarstellung die Logik außer Kraft setzen?
Möchte jemand verlangen, Christen dürften ihr „Vater-Unser“ nicht mehr in der Öffentlichkeit sprechen, weil im Zeichen des Kreuzes Millionen von Menschen umgebracht wurden – in den Kreuzzügen, auf den Scheiterhaufen der Inquisition, in den blutigen Glaubenskriegen?
Ist etwa auch das Bekenntnis zur kommunistischen Internationale – z.B. durch die rechtwinklig erhobene rechte Faust - strafbar? Sind doch im Geiste dieser Internationale, des Kommunismus, von ihren Anhängern Millionen von Menschen regelrecht abgeschlachtet worden.
Die redliche Antwort auf die gestellten Fragen – in beiden Fällen ist es ein „Nein“ – verdeutlicht, daß der menschliche Verstand zu unterscheiden weiß zwischen einer Weltanschauung als solcher und ihrer geschichtlichen Wirkungen.
Glaubens-, Weltanschauungs- und Gewissenfreiheit sind Ausdruck der in Art. 1 Abs. 1 GG verankerten Personenwürde. Die Unverletzlichkeit dieser Freiheit wird in Art 4 GG versprochen.
Glaube und Weltanschauung sind Gegebenheiten, die nicht erst durch die Rechtsordnung erzeugt worden sind. Bereits eine rechtlich verbindliche Definition von Weltanschauung wird daher als mögliche Negierung ihrer gewährleisteten Unverletzlichkeit gesehen.[1]
Der Begriff der Weltanschauung ist nach der Entstehungsgeschichte des Art. 4 aufs Engste mit dem Begriff der Überzeugung verbunden und umfaßt nicht nur eine Gesamtansicht und Sinndeutung der Welt. Auch Teilaspekte des Lebens, wie ethische, geschichtsphilosophische, politische, psychologische oder ökonomische Fragen können Gegenstand einer Weltanschauung sein. Um Überzeugungen in diesen Teilbereichen von Meinungen zu unterscheiden, müssen sie allerdings das qualifizierende Merkmal aufweisen, daß sie ein System von Aussagen, Urteilen oder Wertungen darstellen, aus denen sich konkrete Einzelstellungnahmen ableiten lassen. Das Merkmal einer Weltanschauung erfüllen demnach Aussagen, Urteile und Wertungen, die den Charakter einer Überzeugung, d.h. einer systematisch begründeten und abgeleiteten sowie subjektiv verbindlichen Gewißheit haben. Einzelne abgeleitete konkrete Stellungnahmen unterfallen folgerichtig dem Normbereich des Art. 4. Auch wissenschaftliche Theorien ( wie z.B. Darwinismus, Psychoanalyse, Marxismus, die ökonomische Theorie des Ordoliberalismus oder des Keynesianismus) können von Art 4 erfaßt werden, wenn ihre Aussagen als unbezweifelte Gewißheit das Verhältnis der ihnen anhängenden Personen zu ihrer Umwelt bestimmen.[2]
Entgegen einer bloß am Wortlaut des Art. 4 haftenden Auslegung gewährleistet das Grundrecht das Haben, Bekennen und Ausüben von Glaube und Weltanschauung. Die Freiheit des Habens einer Religion oder Weltanschauung verbietet jegliche Sanktionierung oder staatsbürgerliche Diskriminierung abweichender religiöser oder weltanschaulicher Überzeugung.[3]
In der hier gegebenen Interpretation der Freiheit des Habens eines Glaubens oder einer Weltanschauung ist auch die Freiheit ihrer Bildung enthalten. Identifikations- und Diskriminierungsverbot sollen einen freien geistigen Prozeß in Fragen des Glaubens und der Weltanschauung und damit die gesellschaftliche Bedingung der Möglichkeit, religiöse oder weltanschauliche Positionen zu entwickeln, gewährleisten. Die Errichtung öffentlicher Tabus oder die Erzeugung öffentlicher Angst können, wenn sie geistige Reflexionen in einer bestimmten Richtung blockieren, in äußersten Fällen eine Verletzung auch des Normbereichs des Art 4 darstellen.[4]
Art. 4 Abs. 1 gewährleistet ausdrücklich die Sozialform des Bekennens von Glaube und Weltanschauung. Die Bekenntnisfreiheit ist religiös und weltanschauliche Meinungsfreiheit und daher ein grundrechtlich verselbständigter Fall der Meinungsfreiheit des Art. 5 Abs. 1. Alle nach Art. 5 Abs. 1 geschützten Kommunikationsformen fallen daher auch in den Schutzbereich des Art 4. Folgerichtig ist auch die kommunikative Einwirkung auf andere zum Zwecke der religiösen oder weltanschaulichen Propaganda, der Werbung für die eigene oder der Abwerbung von einer fremden religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung Bestandteil dieser religiösen und weltanschaulichen Meinungsfreiheit.[5]
Art. 4 Abs. 2 gewährleistet die Freiheit der Ausübung von Glaube und Weltanschauung. Unter Religionsausübung ist zunächst die Kultusfreiheit i.S. der gemeinsamen häuslichen und öffentlichen Religionsausübung zu verstehen, d.h. die Manifestation der Glaubens- und Weltanschauungsinhalte durch Riten, Symbole und Repräsentationsvorgänge wie Gebete, Gottesdienste, das Zelebrieren der Sakramente, Prozessionen, Glockengeläut etc. Eine Beschränkung auf religiöse Inhalte enthält Abs. 2 nicht. Abs. 2 erfaßt typischerweise (aber nicht begriffsnotwendig) kollektive und öffentliche Formen der Überzeugungsmanifestation.[6]
Das „BVerfG“ vertritt einen sehr weiten Begriff der Religionsausübung. Danach enthält Art. 4 das Recht des einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln.[7]
Auch der Kommunismus ist als Weltanschauung anerkannt, es gibt daher keinen sachlichen Grund, den Nationalsozialismus nicht als Weltanschauung einzuordnen. Dies gilt auch für den Fall, daß man den „Holocaust“ als geschichtliche Tatsache betrachtet, denn die kommunistischen Greueltaten, namentlich die Stalins, suchen ihresgleichen.
Berücksichtigt man all dies, dann steht außer Frage, daß die gerufenen Worte „Heil Hitler!“ bzw. die entsprechende Geste als Bekenntnis einer Weltanschauung, nämlich des Nationalsozialismus, unter den Begriff der Weltanschauung von Art. 4 GG fallen.
Da im System des Grundgesetzes kein Platz ist für eine Art „Sondervorschrift nach rechts“[8]), müßte ein jegliches Gericht, das mit der Anwendung von § 86a StGB-BRD befaßt ist, eine vor dem gesunden Menschenverstand gerechtfertigte Argumentation aufzeigen, die zum Ergebnis hätte, daß die Nationalsozialistische Weltanschauung aus dem Anwendungsbereich des Art. 4 GG herausfällt. Das ist nicht möglich.
Wie kommt man dazu, zum Beispiel das Kreuz in der Öffentlichkeit zu dulden, wo doch die Inquisition in seinem Namen vielfältige schrecklichste Greuel begangen hat.
Oder wie kann man die US-Fahne unbestraft hissen oder schwingen lassen angesichts des von den US-Amerikanern an den Indianern verübten Völkermordes? Auch ist zu bedenken, daß sogar gegenwärtig das Schächten, faktisch eine Tierquälerei, geschützt wird als ein Akt „religiöser Manifestation“.
Es scheint dem Grundgesetz bei der Beurteilung, was eine Weltanschauung ist, offensichtlich nirgends auf Moral, Wert oder Schädlichkeit einer Anschauung anzukommen.
Eine moralische Wertung von Weltanschauungen hätte fatale Folgen in erster Linie für den Judaismus, der expressis verbis reinster Ausdruck von Menschenverachtung (nur Juden als die Auserwählten Jahwes sind Menschen; Nichtjuden sind wie das Vieh) und Völkermordlust ist.
Aber wenn es gegen Deutsche geht, die noch deutsch denken und deutsch wollen, ist die Logik abzuschalten, denn die Juden haben den Gedanken der Wahrheit selber zu einer unerlaubten Fiktion gestempelt (Martin Buber).
Willkürliche Ungleichbehandlung kann offenbar mit Sprüchen wie „Nationalsozialismus ist keine Weltanschauung, sondern ein Verbrechen“ ohne weiteres gerechtfertigt werden. Obwohl damit eine Seinsfeststellung („das ist eine Weltanschauung“) mit einer Sollenswertung („das darf nicht sein“) unzulässigerweise vermengt wird, braucht man sich scheinbar keinen Kopf zu machen. Es genügt, einfach lapidar auf den „Holocaust“ hinzuweisen, sofern diese Mühe überhaupt lohnt und man nicht schlicht sagt, für Nazis gäbe es hier eben keinen Platz.
Man hat es uns Deutschen ja abgewöhnen wollen, weltgeschichtliche Zusammenhänge in Augenschein zu nehmen und unsere eigene Geschichte nicht erst im Jahre 1933 beginnen zu lassen. Nur soweit dieser Versuch erfolgreich ist, gelingt es unseren Feinden, uns das gigantische Projekt der Selbstunterdrückung als „wehrhafte Demokratie“ zu verkaufen. Unter diesen Umständen ist es unerläßlich, den Blick entgegen den Erwartungen der Feinde zu weiten. Zu diesem Zweck zitiere ich meine Ausführungen aus der Stellungnahme der NPD im Verbotsverfahren wie folgt:
Das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ (Dürig/ Klein in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 18, Rnr. 7) verdankt sich der wertenden Rückschau auf die geschichtliche Katastrophe in den Jahren 1933 bis 1945.
Die staatsrechtlichen Erörterungen dieses Problemkomplexes sind durchgängig von der Vorstellung bestimmt, daß der Aufstieg der Nationalsozialistischen Bewegung aus deren Ideologie zu erklären sei und der Sieg der Bewegung durch den Einsatz geeigneter verfassungsrechtlicher Hebel zu verhindern gewesen wäre.
Es sollte zu denken geben, daß der Parlamentarismus lange vor der „Machtergreifung“ durch die NSDAP gescheitert war. Die entscheidende Abwendung vom Parlamentarismus fällt in die Regierungszeit des 1. Kabinetts Brüning (vom 29. März 1930 bis 7. Oktober 1931; 2. Kabinett Brüning vom 7. Oktober 1931 bis 30. Mai 1932) . „Wenn es auch gelang, in der Öffentlichkeit weithin die Meinung zu erhalten, daß die Weimarer Verfassung formell nicht verletzt werde, dem Sinne nach war sie nicht mehr Grundlage des Handelns der Regierung. Die Reichsregierung erhielt ihre alleinige Legitimierung durch das Vertrauen des Reichspräsidenten. Allein unter den nachfolgenden Regierungen v. Papen und v. Schleicher wurde offenbar, daß eine autoritäre Regierung ohne Gefolgschaft, die sich dieser Autorität beugt, auf Dauer nicht bestehen kann.“ (Ernst Forsthoff, Deutsche Geschichte von 1918 bis 1938 in Dokumenten, Alfred Kröner Verlag, Stuttgart1943, S. 183).
Bedeutung der Niederlage Deutschlands im Zweiten Weltkrieg
Als Folge der militärischen Niederlagen in zwei Kriegen ist den Deutschen von den Siegern eine bestimmte Sicht auf die Zeitgeschichte aufgezwungen worden, die mit der Realität nichts oder nur wenig zu tun hatte.
Nach dem II. Weltkrieg setzte sich über die westliche Hauptsiegermacht eine an Freudschen Kategorien orientierte Psychiatrisierung des deutschen Geschichtsbildes durch. (vgl. den Exkurs zum autoritären Charakter . Der von den USA propagierten Vorstellung von einem psychisch abartigen und minderwertigen (vgl. Exkurs „Occupation“) Volkscharakter der Deutschen, die ja eine das ganze Volk erfassende Kollektivschuld an den Verbrechen der Hitler’schen Tyrannis einschloß – stellte sich auf deutscher Seite der unausgesprochene Wunsch entgegen, das Deutsche Volk dadurch zu entlasten, daß die Verursachung der und die Verantwortung für die Katastrophe auf Hitler und die NSDAP projiziert wurden nach dem Motto: „Ich war’s nicht; Hitler war’s.“ Letztere Tendenz fügte sich in das Bild ein, das die Kriegspropaganda der Feindmächte von Hitler und der NS-Bewegung gezeichnet hatte.
Die Mitglieder des Parlamentarischen Rates waren als eine spezielle Auswahl aus der „Erlebnisgeneration“ Protagonisten der „Weimarer Republik“ und geprägt von der Vorstellungswelt der politischen Opposition gegen den Nationalsozialismus Hitlerscher Prägung. Ihre Denkweise war gezeichnet von der eigenen Wahrnehmung der Oberflächenerscheinungen jener Zeit, denen sie als Akteure auf politischer Bühne verhaftet geblieben waren. Die unter der Oberfläche wirkenden Kräfte sind ihnen nicht bewußt gewesen. Sie werden in der Regel erst sehr viel später – von den Historikern freigelegt - vom geschärften geistigen Auge zu einer lebendigen Einheit zusammengefaßt und erkannt.
Die mit der "Weimarer Verfassung" vermeintlich gesammelten "Erfahrungen" haben den Formierungswillen des historischen Gesetzgebers maßgeblich bestimmt. Es könnte sein, daß dieser in einem fundamentalen Irrtum befangen war.
Es ist denkbar, daß die „Väter des Grundgesetzes“ ihre Studien am falschen Objekt getrieben haben.
Widerspruch zum Geschichtsbegriff
Die Annahme, ein rechtzeitiges Verbot der NSDAP hätte den Lauf der Geschichte wesentlich geändert, ist alles andere als einleuchtend. Ein Parteienverbot ließe sich aber allenfalls dann rechtfertigen, wenn der ursächliche Zusammenhang zwischen dem Wirken der NSDAP und dem Untergang der „Weimarer Republik“ sich mit anerkannten Argumentationsstrategien aufzeigen ließe. Das ist nicht der Fall. Vielmehr spricht alles dafür, daß die NSDAP Ausdruck eines tiefgehenden Umbruchs war, der aus Kräften hervorging, die sich wie eine nicht aufzuhaltende Flut ihren Weg gebahnt haben.
Jene dem Konzept der „wehrhaften Demokratie“ zugrundeliegende Hypothese steht in einem merkwürdigen Gegensatz zu den aus der geistigen Tradition hervorgegangenen Geschichtstheorien des „historischen Materialismus“ (Marx/Engels) bzw. des Deutschen Idealismus.
Der historische Materialismus sieht in den Ideologien lediglich den Bewußtseinsreflex der –notwendig antagonistischen – materiellen Interessen der gesellschaftlichen Hauptklassen (vgl. z.B. Marx/Engels, „Deutsche Ideologie“, Werke Bd. 3 S. 46 – 49). Der systemtheoretische Ansatz von Niklas Luhmann ist diesem Ideenkreis zuzurechnen.
Der Deutsche Idealismus dagegen erkennt im geschichtlichen Prozeß die Selbstbewegung des absoluten Geistes, der durch die Anschauung der von ihm geschaffenen und erhaltenen Welt zu sich selbst kommt.
Weder nach dem materialistischen noch nach dem idealistischen Geschichtsverständnis entstehen die die Geschichte formierenden Kräfte in den politischen Parteien und auch nicht durch diese. Diese Kräfte setzen die in ihnen treibende geschichtliche Gestalt ins Dasein – wenn nicht innerhalb der gegebenen Rechtsordnung, dann außerhalb derselben. Mit juristischen Fesseln ist die Geschichte nicht zu bändigen.
Der historische Materialismus nimmt an, daß die Formierungskräfte aus den gesellschaftlichen Interessenkonflikten hervorgehen.
Der Idealismus sieht in der Geschichte den absoluten Geist selbst in Bewegung, der sich in allem – auch in den politischen Institutionen, Organisationen und Aktionen – ausdrückt. Nicht das Verhältnis „Ursache →Wirkung“ eignet sich zur gedanklichen Erfassung der Geschichte, sondern die Einheit von „In-sich-Sein ►◄Äußerung“. (Dabei sollen die gegeneinander gerichteten Pfeile nicht Wechselwirkung andeuten, sondern die notwendige Einheit der unterschiedenen Momente symbolisieren.
Nach dem marxistischen Geschichtsverständnis ist in der bürgerlichen Gesellschaft die Verfassungs- und Rechtsordnung die Rechtsform der Klassendiktatur, d.h. der Herrschaft der den wirtschaftlichen Prozeß dominierenden Hauptklasse (der Produktionsmitteleigentümer) über die Arbeiterklasse.
Die moderne Staatsgewalt ist nur ein Ausschuß, der die gemeinschaftlichen Geschäfte der ganzen Bourgeoisklasse verwaltet. [Marx/Engels: Manifest der kommunistischen Partei, S. 43. Digitale Bibliothek Band 11: Marx/Engels, S. 2615 (vgl. MEW Bd. 4, S. 464)]
Der Staat wird als äußerlicher Zwangsapparat gesehen, der das parteiische Instrument ist zur Herrschaftsbewahrung gegen die aus dem Fortschritt der Produktivkräfte erwachsenden Tendenzen zur Revolutionierung der gesellschaftlichen Produktionsverhältnisse. Für Marxisten folgt daraus, daß die politische Form – die Verfassung – zu zerbrechen ist, damit sich der notwendige gesellschaftliche Wandel vollziehen kann.
Im idealistischen Staatsverständnis ist dagegen der Staat – sofern er von der bürgerlichen Gesellschaft unterschieden wird - das Dasein des klassenübergreifenden Allgemeininteresses, das die aus dem gesellschaftlichen Prozeß in das Bewußtsein aufsteigenden Tendenzen in sich aufnimmt und den notwenigen Gestaltwandel im Interesse der Erhaltung des Ganzen in seinen Handlungswillen aufnimmt, in diesem Sinne den Weg für eine friedliche Weiterentwicklung in eine höhere Gestalt der Bewußtheit der Freiheit öffnet.
Die politischen Parteien sind danach die Form, durch die widerstreitende Bestrebungen eingebunden sind in den Prozeß der friedlichen Gestaltveränderung auf parlamentarischem Wege.
Es bedarf keiner weiteren Erörterung, daß das idealistische Staats- und Geschichtsverständnis mit der Idee der freiheitlichen demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes und seiner Auslegung durch das Bundesverfassungsgericht gut übereinstimmt, was sich von dem marxistischen Ideengut nicht behaupten läßt.
Die Bezugsgröße für die Idee der „wehrhaften Demokratie“ ist die „Machtergreifung“ durch die NSDAP. Diese ist nur aus der Ganzheit der politischen Zustände in Deutschland in den Jahren 1919 bis 1933 zu verstehen. Der Erfolg dieser Partei ist undenkbar ohne die Instabilität des Ganzen der „Weimarer Republik“ , die im Deutschen Volk eine tiefempfundene Sehnsucht nach einer Remedur, nach Herstellung von Festigkeit und nach sittlicher Gesundung hervorbrachte.
In dieser Lage erschien Hitler und die von ihm verkörperte NSDAP großen Teilen des Deutschen Volkes als Heilsbringer. (Wie diese Gestalt auch von britischen Staatsmännern – Winston Churchill und Lloyd George – noch Jahre nach der „Machtergreifung“ gesehen und beurteilt wurde, ist im „Exkurs über britische Stimmen zu Hitler“ wiedergegeben).
Nicht zufällig hat sich in den letzten 3 Jahrzehnten eine relativierende und verklärende Rückschau auf die „Weimarer Zeit“ breit gemacht. Der Umstand, daß in Deutschland gegenwärtig - unter Einschluß der verdeckten Arbeitslosigkeit - fast ebenso viele Arbeitslose gezählt werden, wie 1932 (6 Mio) und bei uns gegenwärtig das Gefühl vorherrscht: „ist ja alles nicht so schlimm“, verleitet dazu, dieses Gefühl auch auf die Lage des Deutschen Volkes in den Jahren 1923 bis 1932 zu übertragen.
Es wird in diesem Zusammenhang auch immer wieder Winston Churchill zitiert, der gesagt haben soll, die Demokratie sei zwar lausig, aber das Beste was wir hätten.
So entsteht der Eindruck, daß die Wende von 1933 und die Zeit danach bis 1945 - die monochromatisch als „Deutschlands schwärzeste Zeit“ dargestellt wird - ausschließlich das Werk der Nationalsozialisten gewesen sei, die sich der sozialen Probleme nur zum Schein angenommen hätten, um das Volk hinter sich zu bringen in der Absicht, in ihm die Barbarei wiederauferstehen zu lassen, um mit blutrünstiger Wildheit die Völker der Welt unter den „Germanischen Stiefel“ zu zwingen. (siehe dazu den Exkurs „Occupation“.
Daß sich die „Weimarer Zeit“ im Bewußtsein der damals Lebenden ganz anders widerspiegelte und sich in ihr dieses spezielle politische System selbst ad absurdum führte, kommt in einer Fülle von Zeugnissen unverdächtiger Beobachter zum Ausdruck. Sie stehen der zeitgeschichtlichen Forschung als reichhaltiges Material zur Korrektur des den Deutschen nach 1945 vermittelten Geschichtsbildes zur Verfügung.
Um die im anhängigen Verfahren letztlich zu beweisende These zu setzen, sei nachfolgend exemplarisch auf die Lagebeurteilung durch einen im wirtschaftlichen Machtapparat der nationalsozialistischen Regierung tätig gewesenen Ökonomen, des Hans Kehrl, verwiesen (siehe Exkurs „Wirtschaftswunder des Dritten Reiches“). Der Aufbruch war so gewaltig, die von der Regierung erzielten Erfolge so überzeugend, daß sich das Deutsche Volk in seiner überwiegenden Mehrheit der neuen Führung anvertraute.
Niemand kannte damals das Ende. Wenn und soweit Hitler die Demokratie und die Weimarer Verfassung verächtlich machte, sprach er doch nur aus, was ein großer Teil des Deutschen Volkes – wenn nicht gar die Mehrheit – über Demokratie und diese Verfassung im Angesicht des politischen und wirtschaftlichen Chaos, in das Deutschland versunken war, dachte. Es war die Schwäche der Weimarer Republik, die die NS-Bewegung stark machte – nicht umgekehrt.
Eine politische Partei ist als Teil des politischen Systems (des Ganzen) immer selbst auch das Ganze (vgl. dazu den Exkurs „Die Hand ist auch der Kopf“ ). Dieses ist in Raum und Zeit eine je besondere Gestalt des Geistes und dem Wandel ausgesetzt - entsprechend dem Fortschritt im Bewußtsein der Freiheit. Die je konkrete Geistesgestalt gibt im Fluß der Ereignisse sich selbst die Frage auf: „Wer bin ich?“. Nur solange diese Frage nicht beantwortet ist, wiederholen sich in stets abgewandelter Form die Ereignisse, die die Frage in sich tragen. Eine Wiederholung der Geschichte ist aber dann ausgeschlossen, wenn die Vergangenheit begriffen, d.h. wenn die in ihr liegende Frage beantwortet ist.
Geht man von dem Bewußtseins- und Kenntnisstand der Deutschen im Jahre 1932 aus, erweist sich die Annahme, Hitler hätte durch ein einfaches Gerichtsurteil verhindert werden können, als Wahnvorstellung. Der historische Beleg für diese These ist in etwa mit dem Verbot und der Auflösung der NSDAP im Jahre 1924 nach dem „Marsch auf die Feldherrenhalle“ beigebracht. Das Verbot der NSDAP 1932 durch die Preußische Regierung ist wirkungslos geblieben. Eine Volksbewegung kann man nicht verbieten..
Notwendige Korrektur des Geschichtsbildes
Heute stellt sich die Frage, ob nicht in der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen des 20. Jahrhunderts geschichtliche Formierungskräfte auf das Deutsche Reich einwirkten, die nach menschlichem Ermessen auch durch eine ideale Reichsverfassung nicht zu bändigen gewesen wären. Nach einem halben Jahrhundert weitet sich jetzt der Horizont. In ihm tauchen die USA und die Sowjetunion als Weltmachtprätendenten auf, deren vitale Interessen darauf gerichtet waren, das Deutsche Reich als Machtfaktor aus der Geschichte zu eliminieren. (vgl. dazu Giselher Wirsing, Der maßlose Kontinent – Roosevelts Kampf um die Weltherrschaft, Eugen Diederischs Verlag, Jena 1942; Hjalmar Schacht, Das Ende der Reparationen, Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg i.O. 1931; Hamilton Fish, Der zerbrochene Mythos – Roosevelts Kriegspolitik 1933-1945, Grabert Verlag , Tübingen 1982; Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg – Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945, Herbig Verlag, 2. Auflage, München 1998; Zbigniew Brzezinski, Die Einzige Weltmacht - Amerikas Strategie der Vorherrschaft, Berlin 1997).
Die einfachste – aber nie öffentlich ausgesprochene – Frage ist die: welche Auswirkungen auf das Bewußtsein der Deutschen hatten die Machtverschiebungen, die der Ausgang des Ersten Weltkrieges bewirkt hatte, und welche Rückwirkungen mußte die konkret vollzogene wirtschaftliche Sanierung des Deutschen Reiches auf das Interessengeflecht der Mächte haben?
Einerseits bewirkten die grauenvollen Eindrücke von den Menschenvernichtungsschlachten in den europäischen Völkern eine tiefempfundene Friedenssehnsucht. Im Deutschen Volke wirkte aber eine entgegengesetzte Tendenz. Das Versailler Diktat wurde – wohl zur recht – als Unrecht und Demütigung empfunden. Große Teile des Reiches waren völkerrechtswidrig abgetrennt und das Rest-Reich mit unerfüllbaren Reparationsleistungen belastet worden. Unter diesen Umständen wirkte die Friedensrethorik der Politiker der Feindmächte verlogen und aufreizend. Die Ächtung des Angriffskrieges durch den sogenannten Kellog-Pakt von 1928 wurde einerseits als Grundlage eines neuen Völkerrechts bejaht, andererseits – insbesondere im Hinblick auf die britische Haltung – als Manöver zur Sicherung der illegitimen Kriegsbeute durchschaut. Der Gedanke, daß das Deutsche Reich sich gezwungen sehen könnte, zur Wiederherstellung seiner Ehre und zur Durchsetzung einer gerechten Behandlung abermals zu den Waffen zu greifen, war im Volke tief verwurzelt. Mit wachsendem zeitlichen Abstand von den Fronterlebnissen und durch das Massenelend, das als Folge der unfairen Behandlung durch die Sieger gesehen wurde, trat der zuletzt genannte Gedanke immer deutlicher in den Vordergrund. Die Deutschen Stämme waren in der Geschichte untereinander zwar immer auch zerstritten, aber in ihnen lebte ein unbändiger Wille, jede Form von Fremdherrschaft abzuschütteln. Die Erinnerung an die Schlacht im Teutoburger Wald gegen die Römer und an die Freiheitskriege gegen Napoleon war im einfachen Volk stärker noch als der Stolz auf die kulturellen Leistungen der Deutschen ein unsichtbar einigendes Band. Die so am Leben erhaltene Bereitschaft der Deutschen zum „gerechten Krieg“ ist – bei fairer Betrachtungsweise – eher als Tugend denn als Ausdruck einer räuberischen Gesittung zu sehen. Die Mittellage des Deutschen Reiches, die virtuelle Blockade seiner Häfen durch die britische Flotte sowie die Zersplitterung der Territorialgewalten verhinderten die Entstehung einer räuberisch-imperialistischen Strömung im Volke. Das Deutsche Volk war stets in sich zurückgedrängt.
In Großbritannien war das ganz anders. Dort waren auch wesentliche Teile der Arbeiterklasse (repräsentiert insbesondere in der Fabian Society) skrupellos auf die Beherrschung der Meere und auf Ausplünderung der eroberten Kolonien orientiert.
Es ist in der Geschichtsschreibung bisher nicht thematisiert, daß das Deutsche Reich als kapitalistische Großmacht unschuldig der Erzfeind Großbritanniens sein mußte, es aber subjektiv nie sein wollte: Die Staunen erregende Entwicklung des englischen Kapitalismus beruhte auf dem Überseehandel kombiniert mit der Ausplünderung seiner Kolonien. Die nicht minder Staunen erregende nachholende Entwicklung des deutschen Kapitalismus seit 1871 dagegen beruhte – vielleicht weil sich keine Gelegenheit für Raubzüge ergab – auf der Leistungskraft seiner Industrie und auf der Elastizität seines Binnenmarktes.
Was macht ein Räuber, der sich plötzlich von einem ehrbaren Wettbewerber herausgefordert fühlt? Er wird diesen mit aller Macht klein zu halten versuchen und ihm mit der geballten Pressemacht alle Schlechtigkeiten andichten, die ihn selbst – weil er ein Räuber ist – in der Meinung der Völker belasten. Das dürfte die Erklärung für die Haßgewitter sein, die in der britischen Presse auch in Friedenszeiten gegen das Deutsche Reich tobten. Hier wurde in den häßlichsten Farben ein Bild von den Deutschen gezeichnet, das nach der militärischen Niederlage des Reiches weltweit zum offiziellen Portrait erklärt wurde.
Das Deutsche Volk hat dieses Bild auf seine Weise und mit seinen Möglichkeiten konterkariert: Lloyd George hat davon in seinem im Daily Express, am 17. September 1936 veröffentlichten Artikel Zeugnis abgelegt (siehe unten Seite 48). Weitere Zeugnisse dieser Art können jederzeit beigebracht werden. Auch ein Mann wie Churchill ist davon nicht unbeeindruckt geblieben.
Das Geheimnis des Erfolges von Adolf Hitler ist nicht in der nationalsozialistischen Ideologie, auch nicht in dem Programm der NSDAP zu suchen, sondern in der besonderen Gabe dieses Mannes, den Herzenswunsch der Deutschen nach einem Leben in Unabhängigkeit und in Würde zu erfassen und zu einer politischen Gestalt zu formen.
Die Sanierung erfolgte – gezwungenermaßen – auf der Grundlage des Ausscherens des Deutschen Reiches aus dem Freihandelssystem (Autarkieprinzip) und der Außerkraftsetzung des Goldwährungsstandards. Beide Maßnahmen hatten zur Folge, daß sich die Deutsche Wirtschaft aus der Abhängigkeit – und damit aus der „Zinsknechtschaft“ - gegenüber dem US-Amerikanischen Bankkapital löste.
Die Frage, welche konkreten Zusammenhänge die besondere Erscheinungsweise dieser „Zinsknechtschaft“ des Reiches bedingten, und wie diese sich auf das Leben der 80 Millionen Deutschen Reichsbürger auswirkte, wird konsequent am öffentlichen Bewußtsein vorbeigeführt. Allein schon die Wortwahl „kapitalistische Zinswirtschaft“ in Publikationen der Antragsgegnerin wird von der Bundesregierung als Beleg für eine „Wesensverwandtschaft“ der Antragsgegnerin mit dem Nationalsozialismus angeführt und als Verbotsgrund geltend gemacht (S. 95 d.AS.) Zaghafte Versuche von Wissenschaftlern, diese Problematik zu thematisieren, ziehen sofort den Vorwurf des „Antisemitismus“ nach sich mit der Folge, daß die Autoren zu Kreuze kriechen und widerrufen oder von den Medien als „Scharlatane“ verrufen werden und in der „Schweigespirale“ enden.
Dieses auf Unterdrückung der Forschungs- und Meinungsfreiheit zielende Verhalten der Regierung markiert deutlich den neuralgischen Punkt des „verordneten Geschichtsbildes“. Die Antragstellerin könnte in Schwierigkeiten kommen, wenn die fast gläubige Gefolgschaft des Deutschen Volkes für Adolf Hitler bei sachlicher Betrachtung der zeitgeschichtlichen Zusammenhänge nicht mehr als Ausdruck „einer deutschen nationalen Tradition, die minderwertiger ist, in höchstem Grade und unleugbar minderwertiger, als die irgendeines anderen Volkes in der modernen westlichen Welt.“ erschiene , sondern als rationale Reaktion zur Rettung von Volk und Vaterland; wenn – mit anderen Worten - das Deutsche Volk die gleiche Einsicht für sich in Anspruch nehmen könnte, wie sie auch von Winston Churchill und von Lloyd George geäußert worden ist. Im Lichte dieser Einsicht könnte es für die Antragstellerin schwierig werden, die Politik der Bundesregierungen spätestens seit dem Zusammenbruch des Sowjetblocks vom Verdacht des Landesverrats freizuhalten.
Welche weiteren Fragen wären aus dem veränderten Blickwinkel heraus zu stellen?
Durch die Autarkiepolitik des Deutschen Reiches ging dem US-Finanzkapital eine wichtige Einnahmequelle verloren. Es waren aber nach den Feststellungen des US-Senatsausschusses zur Aufklärung der Hintergründe des Eintritts der USA in den Ersten Weltkrieg unter dem Vorsitz des Senators Gerald P. Nye gerade diese Kreise, die Präsident Woodrow Wilson veranlaßt hatten, zur Rettung ihrer Kredite, die sie der Britischen Regierung für die Kriegsfinanzierung gewährt hatten, dem Deutschen Reich den Krieg zu erklären.
Die durch die Autarkiepolitik des Deutschen Reiches bedingten Einnahmeverluste dieser Kreise beliefen sich für einen überschaubaren Zeitraum auf viele Milliarden US-Dollar. Das vorstehend bezeichnete Buch von Hjalmar Schacht „Das Ende der Reparationen“ gibt eine Vorstellung von der Wucht, mit der das Zinsinteresse des Finanzkapitals den Geschichtsverlauf nach dem Ende des Ersten Weltkrieges bestimmte. Sollen die Deutschen ewig an das Märchen glauben müssen, die USA seien 1917 in den Krieg gegen das Deutsche Reich gezogen, um das Deutsche Volk von der Despotie des Kaisers zu befreien?
Welches Rechtsgebot könnte es dem Deutschen Volk auf Dauer untersagen, der Frage nachzugehen, ob diese Kreise vielleicht schon gleich nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler sich entschlossen hatten, zur Abwendung dieser riesigen Verluste das Deutsche Reich abermals militärisch zur Räson zu bringen? Die ziemlich eindeutige Antwort findet sich in den benannten Büchern von Giselher Wirsing, Dirk Bavendamm und Hamilton Fish. Zu diesen Autoren ist neuerdings auch der Politikberater der US-Präsidenten Nixon, Ford und Reagan, Patrick J. Buchanan mit seinem Buch „A Republic, not an Empire – Reclaimung Amarica’s Destiny“, Regnery Publishing, Inc., Washington 1999, gestoßen.
Die Studien von Wirsing und Bavendamm, die sich auf reiches Quellenmaterial stützen, lassen kaum einen Zweifel daran, daß die vorstehend angedeuteten Interessen des Finanzkapitals als Treibsatz in geostrategische Szenarien eingriffen, die nach 1918 das Denken der US-Amerikanischen Eliten beschäftigten. Diese hatten frühzeitig realisiert , daß der Erste Weltkrieg die Karten für den Weltmachtpoker neu gemischt hatten. Großbritannien war zwar aus dem Völkerringen mit Hilfe der USA als Sieger hervorgegangen. Aber es war als koloniale Weltmacht in seiner Substanz letal geschädigt. Nicht nur daß es als Volk ausgeblutet, als Wirtschaftsmacht in den finanziellen Ruin getrieben und von den USA abhängig geworden war; die leninistische Revolution in Rußland hatte für die kolonial Unterdrückten die Fahne des Widerstandes gegen die imperialistische Weltmacht erhoben.
Ganz Europa lag am Boden, alle europäischen Volkswirtschaften hingen am Tropf des US-amerikanischen Bankkapitals. Die Zinslasten zerrütteten die Zahlungsbilanzen und behinderten den wirtschaftlichen Heilungsprozeß (vgl. dazu . Hjalmar Schacht, „Das Ende der Reparationen“, Gerhard Stalling Verlag, Oldenburg i.O., 1931)
Das grassierende Massenelend bereitete den bolschewistischen Agitatoren den Boden. West- und Mitteleuropa schienen unrettbar dem Kommunismus sowjetischer Prägung anheimzufallen.
In dieser Lage mußten die politischen Führer der Westmächte sorgfältig und mit langfristiger Perspektive über das Schicksal Europas und der Welt im 20. und 21. Jahrhundert nachdenken.
Die USA waren zum bedeutendsten Gläubigerstaat aufgestiegen, während Großbritannien zum Schuldner des US-Finanzkapitals geworden war. Es zeichnete sich deutlich eine Verschiebung der Machtbasis ab: Es war nicht länger das in Besitz genommene Territorium, das die Grundlage der Machtausübung bildete, sondern die Abhängigkeit der Regierungen und der Industrie vom Bankkapital. Der klassische Kolonial-Imperialismus wurde vom Dollar-Imperialismus abgelöst.
Dadurch war die Macht Großbritanniens innerlich gebrochen. Der Niedergang des Britischen Weltreiches war nicht mehr aufzuhalten.
Die Geschichte stellte die Frage: Wer wird zum Schutze der Welthandelswege das entstehende Machtvakuum auf den Weltmeeren füllen und damit zwangsläufig die Rolle der führenden und schließlich allein bestimmenden Weltmacht übernehmen?
Zur Beantwortung dieser – für den Verbotsprozeß wahrscheinlich zentralen Frage – geben die benannten Bücher wichtige Aufschlüsse.
Das Deutsche Reich schien infolge der durch das Eingreifen eines US-Expeditionskorps beigebrachten militärischen Niederlage von 1917/1918 aus dem Machtpoker ausgeschieden zu sein. Allerdings traute Franklin D. Roosevelt dem Frieden nicht. Ihm war das Diktat von Versailles nicht hart genug, „weil es den Deutschen die Besetzung oder gar die Teilung ihres Landes ersparte“ . Er hätte einen Friedensschluß in Berlin, „das heißt auf den Trümmern des Deutschen Reiches von 1871“ vorgezogen (Dirk Bavendamm, a.a.O. S. 45 unter Berufung auf Rexford G. Tugwell, The Democratic Roosevelt. Garden City, N.Y. 1957 S. 99). (siehe auch den Exkurs „Roosevelts Krieg“).
Schon in jungen Jahren stellvertretender Marineminister – hatte Roosevelt eine klare Vorstellung von der Berufung der USA, zur einzigen Weltmacht aufzusteigen. Mit Geschick und Vehemenz setzte er sich für den Eintritt der USA in den 1. Weltkrieg an der Seite der Entente Cordial ein. Sein Ziel war die vollständige Zerschlagung Deutschlands. Für ihn kam eine Stärkung des Deutschen Reiches als Riegel gegen die europäischen Ambitionen Sowjetrußlands nicht in Betracht. Vielmehr orientierte er sich nach dem Diktat von Versailles auf einen zweiten Waffengang mit dem Deutschen Reich, um dieses endgültig aus der Geschichte zu verbannen (vgl. dazu Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg – Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945“, Herbig Verlag, 1993; Hamilton Fish, „Der zerbrochene Mythos – F.D. Roosevelts Kriegspolitik 1933-1945“, Grabert Verlag, 1982).
Mit der „Nationalen Erhebung“ der Deutschen hatte sich die geostrategische Lage schlagartig in einer Art und Weise verändert, die Roosevelt die Chance verschaffte, seine Träume zu realisieren.
Es wurde bisher zu wenig beachtet, daß der Nationalsozialismus und der Kommunismus eine gemeinsame Wurzel haben: Beide waren sie – allerdings sehr verschiedene - Versuche, die Frage zu beantworten, wie die Völker dem zerstörerischen Selbstlauf des kapitalistischen Systems entrinnen können.
Der Kommunismus Marxscher Provenienz suchte die Antwort in einer abstrakten Beseitigung des „antagonistischen“ Widerspruches zwischen gesellschaftlicher Produktion und privater Aneignung des Produkts: Die privaten Produktionsmitteleigentümer („die Kapitalisten“) sollten enteignet und die Produktionsmittel in gesellschaftliches Eigentum überführt werden.
Die Nationalsozialisten haben versucht, diesen Widerspruch in der Volkswirtschaft zu versöhnen: Die verschiedenen Klassen der Gesellschaft sollten im Bewußtsein ihrer wechselseitigen Angewiesenheit (siehe den Exkurs „Die Hand ist auch der Kopf“) und im Geiste der nationalen Solidarität – also aufgrund besserer Einsicht – diejenigen Begrenzungen des privaten Egoismus durch die selbstbewußte Volksgemeinschaft annehmen, die notwendig beachtet werden müssen, damit die Sonderinteressen der Einzelnen das Gemeinwohl nicht zerstören.
Beide Alternativ-Konzepte bedeuteten im Falle ihrer erfolgreichen Realisierung das historische Ende der Macht des Geldes über die Völker und damit auch über die Menschen. Diese Macht aber hatte gerade in dem anglo-amerikanischen Bündnis seit 1917 die unumstrittene Weltherrschaft erlangt.
Würde diese Macht nicht alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ausschöpfen , um sich in der Macht zu erhalten? Wer diese Frage mit „ja“ beantwortet, gibt damit zu, daß Feindschaft besteht zwischen jener Macht und den Völkern, die – um zu überleben – die Macht des Geldes stürzen müssen.
Es war diese objektive geschichtliche Situation, die das dominante US-amerikanische Finanzkapital an die Seite des weltmachtlüsternen Präsidenten brachte.
Der Sieg des Nationalsozialismus in Deutschland hatte bewiesen, daß der Gedanke der Volksgemeinschaft eine größere Überzeugungskraft besitzt als der Gedanke der „klassenlosen Gesellschaft“, wie ihn der Bolschewismus propagierte. Das mag einen zusätzlichen Impuls gesetzt haben für die Entscheidung, Deutschland und nicht Sowjet-Rußland zu vernichten
Ist es dann unvernünftig anzunehmen, daß F. D. Roosevelt und die hinter ihm stehenden Kräfte unter dieser Voraussetzung um so entschlossener ihre intellektuellen und materiellen Kräfte auf die Zerstörung des Deutschen Reiches richteten und sich dazu ihres zweiten Feindes, der Sowjetunion unter Stalin bedienten, damit dieser mit seinen Menschenmassen und mit den in den USA produzierten Waffen, das Deutsche Volk ausblutet?
Daß dieser Gedanke nicht abwegig ist, belegt eine Äußerung des Nachfolgers von F.D. Roosevelt im Amt des Präsidenten der USA, Harry S. Truman. Dieser hatte vor dem Hintergrund des deutsch-russischen Krieges im Juli 1941 – er war damals Senator – in öffentlicher Rede erklärt:
"Wenn Rußland gewinnen würde, sollten wir Deutschland helfen und umgekehrt Rußland, wenn Deutschland gewinnen sollte – und ihnen so Gelegenheit geben, möglichst viele umzubringen."
Es ist weithin unbekannt, daß die jüdischen Weltorganisationen schon sieben Wochen nach der Berufung Adolf Hitlers zum Reichskanzler Deutschland den „heiligen Krieg“ erklärten. Die entsprechende Deklaration wurde in großer Aufmachung über die ausländische Presse verbreitet. Sie hatte folgenden Wortlaut:
„Das israelitische Volk der ganzen Welt erklärt Deutschland wirtschaftlich und finanziell den Krieg. Das Auftreten des Hakenkreuzes als Symbol des neuen Deutschlands hat das alte Streitsymbol Judas zu neuem Leben erweckt. Vierzehn Millionen Juden stehen wie ein Mann zusammen, um Deutschland den Krieg zu erklären. Der jüdische Großhändler wird sein Haus verlassen, der Bankier seine Börse, der Kaufmann sein Geschäft und der Bettler seine Elendshütte, um sich in einem heiligen Kriege gegen die Leute Hitlers zusammenzuschließen." (Quelle: „Daily Express“ vom 24. März 1933.)
Begleitet wurde diese Deklaration von einer bis dahin beispiellosen Pressehetze gegen das Reich wegen angeblicher Greueltaten gegen Juden.
Dieser feindselige Akt gegen das Reich sowie die ihn begleitenden Hetzkampagnen riefen Proteste der deutsch-national gesonnenen Juden hervor. (siehe den Exkurs „Jüdische Proteste gegen antideutsche Machenschaften“). Diese konnten aber an der anti-deutschen Weichenstellung nichts mehr ändern.
Ins Blickfeld kommt die Frage, ob und inwieweit die Größe und die Zielrichtung dieser reichsfeindlichen Kräfte nach jeder bis dahin bekannten Staatslehre die Errichtung einer Diktatur "zur Rettung von Volk und Reich" als verantwortbar erscheinen lassen konnten.
Die Antwort auf diese Frage könnte die Beurteilung der Motive des historischen Gesetzgebers relativieren: diese ergaben sich aus einer eingeengten Sicht. Unter dem Diktat der Sieger über Deutschland war es den Deutschen verwehrt, objektive zeitgeschichtliche Studien zu treiben. Die aus der Sicht der Sieger über Deutschland diktierte „Krankengeschichte der Deutschen Volksseele“ war die Vorlage nicht nur für die „Umerziehung“ der Deutschen sondern auch für das „offizielle“ Selbstverständnis der damals handelnden deutschen Politiker. Die Deutschen wurden von den Siegern als ein autoritätsfixiertes und diktaturversessenes Volk dargestellt. Wer als Deutscher in der deutschen Politik mitreden wollte, mußte bekennen, daß er den Siegern das auch wirklich glaubte. Diesen kam es entscheidend auf diese innere Unterwerfung an, weil sie als das Fundament für die Beherrschung des Deutschen Volkes betrachtet wurde.
In diesem Zusammenhang bedürfte es auch der Aufklärung durch die zeitgeschichtliche Forschung, ob und inwieweit die Mitglieder des Parlamentarischen Rates in gleicher oder ähnlicher Weise von den westlichen Siegermächten aufgrund tiefenpsychologischer Tests ausgewählt waren, wie die zur Teilnahme am Kommunikations- und Kulturbetrieb zugelassenen Deutschen – die sogenannten Lizenzträger. Mit diesen Tests sollte sichergestellt werden, daß nur solche Persönlichkeiten in der Öffentlichkeit wirken , die dem deutschen Wesen völlig entfremdet waren.
Die Umerziehungspropaganda, die dem Deutschen Volke im Sinne der Freudschen Triebmechanik einen autoritären Charakter infolge sexueller Fehlentwicklungen andichtete und daraus eine vermeintlich besondere Gefährlichkeit der Deutschen herleitete, erweist sich als großangelegtes Täuschungs- und Ablenkungsmanöver. Mit dieser „Theorie“ wurde jegliches Nachdenken über andersgeartete Bedingungs- und Ursachengeflechte, die die Katastrophen des 20. Jahrhunderts bestimmten, selbst als neurotisches Symptom gedeutet.
Die Freudsche Lehre hat auch über die volksverhetzende Mißdeutung des Deutschen Charakters hinaus für die „Umerziehung“ und dann über den Einfluß der „Frankfurter Schule“ (Horkheimer, Adorno, Marcuse, Habermas) auf die Studentenrevolte von 1968 für den zeitgeistlichen Bewußtseinszustand in Deutschland große Bedeutung erlangt. Gestützt auf die im Auftrage des American Jewish Congress von Horkheimer, Adorno u.a. gefertigten „Studien zum autoritären Charakter“ ist das Konzept der „Antiautoritären Erziehung“ entwickelt und umgesetzt worden. In modifizierter Form ist dieses heute im wesentlichen die Grundlage der schulischen Erziehung. Seine Auswirkungen sind verheerend. Eine wirksamere Strategie zur Zerstörung der Jugend unseres Volkes hätte man sich wohl nicht ausdenken können.
Dieser Neo-Freudschen Theorie ist ebenso wie der Lehre von Freud selbst durch die Kritik insbesondere von Viktor E. Frankl, einem jüdischen Gelehrten, der Auschwitz überlebt hat, der Anspruch, als Wissenschaft zu gelten , genommen worden. Frankl ist der Begründer der Logotherapie, der „3. Wiener Richtung der Psychotherapie“. Er hat das „selbstreferentielle Paradox“ (N. Luhmann) der Freudschen Ich- und Trieblehre aufgedeckt.
Beweis: Gutachten eines Sachverständigen für Wissenschaftstheorie
Die Psychoanalyse (destruiere) die einheitlich‑ganzheitliche menschliche Person ‑ um sich zum Schluß vor die Aufgabe gestellt zu sehen, sie aus dem Stückwerk wieder zu rekonstruieren. Dies zeige sich am deutlichsten an jener psychoanalytischen Theorie, der zufolge das Ich als aus »Ich‑Trieben« aufgebaut gedacht werde. Das also, was die Triebe verdränge, was die Triebzensur ausübe, soll selber wiederum Triebhaftigkeit sein. Nun, es sei das so, als ob wir sagen wollten, der Baumeister, der aus Ziegeln einen Bau aufgeführt habe, wäre selber aus Ziegeln aufgebaut. Hier bereits sähen wir, eben an diesem sich aufdrängenden Gleichnis, wie echt materialistisch, nämlich wie auf das Materiale (nicht: Materielle) ausgehend, die psychoanalytische Denkweise sei. Dies sei denn auch der letzte Grund ihrer Atomistik.
Mit anderen Worten: Um von den Teilen, den Trieben und Partialtrieben, zu einem Ganzen zu kommen, bedarf es eines zusammenfassenden Prinzips. Dieses werde von Freud wiederum als Ich gedeutet, das wir soeben als Aggregat einzelner Triebe kennengelernt hatten. Dieses „zweite“ Ich bedürfte wiederum der Zusammenfassung – geleistet durch ein „drittes“ Ich – usw. usf. ins Unendliche.
Interessant ist in diesem Zusammenhang , daß Frankl bei der Entfaltung der Kritik an Freud – sozusagen auf empirische Art und Weise – auf ein ICH stößt, das durchaus den Momenten des Hegelschen Gottesbegriffs entspricht.
(siehe ausführlicher den Exkurs „Kritik der Psychoanalyse“)
Es ist Juden wohl prinzipiell nicht möglich, den „Antisemitismus“ anders als göttliche Heimsuchung (so die Thoratreuen) oder auf „moderne“ Weise als Ausdruck einer psychischen Fehlentwicklung im Charakter ihrer Verfolger zu deuten. Beides führt in die Irre. Die den Antisemitismus aufhebende Deutung (siehe den Exkurs „Zum jüdischen Monotheismus“ ) ist dem jüdischen Denken nur sehr schwer zugänglich.
Es wird zu erwägen sein, ob und inwieweit durch die inzwischen nach einem halben Jahrhundert erfolgte Aufhellung zeitgeschichtlicher Zusammenhänge die an die Geschichte zu stellende Frage beantwortet werden kann und die Antwort die historische Methode der Gesetzesauslegung – insbesondere bei Artikel 21 Abs. 2 GG – ad absurdum führt in dem Sinne, daß das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ sich selbst als ein Anschlag auf die Demokratie erweist.
In diesem ist angelegt, daß bestimmte Meinungen von der öffentlichen Äußerung – u.a. durch gesellschaftliche Ächtung – ausgeschlossen bleiben. Als Meinungsentsorgungscontainer fungieren solche Konstrukte wie „Wesensverwandtschaft zum Nationalsozialismus“ oder „Systemfeindlichkeit“ und die allzu bekannten Totschlagswörter „Rassismus“ und „Antisemitismus“. Das mag solange als hinnehmbar erscheinen, wie davon Meinungen betroffen sind, die in der Bevölkerung lediglich im Promille-Bereich repräsentiert sind.
Die „tolerierte Intoleranz“ erweist sich aber als verhängnisvoller Irrtum, weil die „Repressionszone“ eine bedrohliche Dynamik an den Tag legt. Wenn das Prinzip der gesellschaftlichen Ausgrenzung akzeptiert ist, wird es unweigerlich zum Instrument illegitimer Machterhaltungsstrategien. Das jeweilige Parteienkartell (das sind die Parteien, die sich wechselseitig bescheinigen, daß sie insgesamt den „Grundkonsens der Demokraten“ verkörpern) kommt in die Versuchung, durch manipulative Medienkampagnen diejenigen Meinungen – und deren Vorhöfe! – in Acht und Bann zu tun, deren organisierter Ausdruck auf parlamentarischem Wege eine grundlegende Machtverschiebung bewirken könnte. Genau das erleben wir gegenwärtig in der Bundesrepublik Deutschland:
Die Auffassung, daß Deutschland das Land der Deutschen sei und bleiben solle, ist – wie z.B. die die SHELL-Jugendstudie 2000 zeigt - mehrheitsfähig. Wenn sie sich als politische Partei organisiert, kann sie alsbald zu einem ausschlaggebenden parlamentarischen Machtfaktor werden.
Den Kartellparteien ist es offensichtlich nicht möglich, ihrerseits diese Meinung in sich aufzunehmen und zum Inhalt ihrer Programme zu machen. Zu tief sind sie in die Verantwortung für die unhaltbaren Zustände verstrickt, die durch die massive Überfremdung in unserem Lande eingerissen sind. Zu mutlos sind sie, um sich dem Diktat des Zentralrats der Juden in Deutschland zu widersetzen, der eifersüchtig darauf achtet, daß eine Politik gegen die Multiethnisierung unseres Vaterlandes nicht wirksam werden kann.
So erleben wir es zur Zeit, daß Meinungen geächtet werden, die sich längst nicht mehr im Promille-Bereich halten sondern tendenziell die Mehrheit des Wahlvolkes erfassen. Unversehens finden wir uns in einer totalitären Meinungsdiktatur wieder – und es wird deutlich, daß die Bundesrepublik Deutschland keine Demokratie ist, nie eine war. Sie ist in Wahrheit das „Wachkoma des Dritten Reiches“ (R. Oberlercher), in dem die Politik in der Weise vom Dritten Reich bestimmt ist, daß man immer genau das Gegenteil von dem zu tun versucht, was das Dritte Reich mutmaßlich tun würde.
Die historischen Wurzeln dieses Gewächses sind nur allzu deutlich sichtbar.
In der US-Militärverwaltung für das besiegte Deutschland hatten sich Kräfte durchgesetzt, die weit davon entfernt waren, dem Deutschen Volk die Fähigkeit zuzutrauen, sich eine eigene demokratische Verfassung zu geben. Unser Volk war durch die psychologische Kriegführung seiner Feinde mit dem Odium des Unheimlichen, Wilden, Grausamen und absolut Andersartigen behaftet. Die Furcht vor diesem Volk bestimmte auch die Verfasser des Grundgesetzes. Dürig/Klein sprechen in diesem Zusammenhang von dem „Grundrechtsterror“ der Bürger, gegen den der Staat geschützt werden müsse (Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 18, Rdnr. 9)
Die amtlichen Akten waren aus dem deutschen Gewahrsam entfernt worden, die Archive der Sieger blieben den Besiegten (in wesentlichen Teilen bis auf den heutigen Tag) verschlossen. In dieser Lage waren die Mitglieder des Parlamentarischen Rates bei ihren Beratungen auf ein Phantombild der Ursachen der Geschichtskatastrophe fixiert, das möglicherweise die Wirklichkeit total verfehlte.
Die Verfassungswidrigkeit des Artikels 21 Abs. 2 GG
Verfassungsnormen können selbst verfassungswidrig sein. (Zum Problem der verfassungswidrigen Verfassungsnorm vgl. Dürig in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG, Art. 1, Rdnr. 82 m.w.N.)
Das Konzept der „wehrhaften Demokratie“ beruht auf der wahnhaften Vorstellung, daß die Krankheit durch die gewaltsame Beseitigung ihrer Symptome zu heilen sei. Diese Roßkur aber verschlimmert nur das Leiden, weil die in der verbotenen Partei wirkende Tendenz der allgemeinen Wahrnehmung entzogen wird. Damit entfällt die Möglichkeit, die angreifenden Kräfte in freier geistiger Auseinandersetzung zu überwinden bzw. zu modifizieren.
Es sei hier daran erinnert, daß vom Bürgerkrieg zerrissene Gemeinwesen oft als ersten Schritt zur Befriedung der aus der Illegalität heraus operierenden Partei das Angebot unterbreiten, mit einem garantierten Rechtsstatus in das Verfassungssystem zurückkehren zu dürfen, wenn sie die Waffen niederlegt. So geschehen in Uruguay mit den Tupamaros, in El Salvador mit den Sandinistas, in Honduras und Guatemala.. Ähnliche Prozesse sind eingeleitet in Mexico bezüglich der Zappatisten, in Nordirland bezüglich der IRA, im Baskenland bezüglich der ETA, in der Türkei bezüglich der Kurdischen Befreiungsfront PKK.
Das sind Erfahrungen, die sich erst nach dem Inkrafttreten des Grundgesetzes im Jahre 1949 ergeben haben. Diese wirken – wenn die Verfassung die lebendige Grundordnung eines Gemeinwesens sein will – auf die Auslegung des Grundgesetzes zurück. Es kann nicht als sinnvoll erachtet werden, einer geschichtlichen Tendenz den Zugang zum Parlamentarismus durch ein Parteienverbot erst zu nehmen, um ihn nach Ausbruch des dadurch unvermeidlich gewordenen Bürgerkrieges unter Zwang wieder anzubieten. Die juristische Staatskunst besteht darin, Mittel und Wege zu finden, durch Auslegung der Verfassung ein solches Ergebnis zu vermeiden.
Es sollte deutlich geworden sein, daß es hier um Fragen geht, die unmittelbar Bedeutung für die juristische Beurteilung des Verbotsantrages haben, die aber vor-rechtlicher Natur sind. Die durch die Philosophie bzw. durch die Gesellschaftstheorie zu gewinnenden Antworten ergeben erst die Fundamente, auf denen sich eine juristische Konstruktion errichten läßt.
.......
Wenn – wie vorstehend dargelegt – die Gefährdung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht von einer Partei als solcher ausgeht, sondern von dem Widerspruch zwischen geschichtlichen Formierungskräften einerseits und erstarrten politischen Institutionen andererseits , der sich in der Zerschlagung der hemmenden Institutionen löst, wenn also die Partei lediglich der Ausdruck dieser Gefahr, nicht aber ihre Ursache ist, folglich das Parteienverbot lediglich das Symptom der Krankheit, nicht aber deren Ursache bzw. Bedingung beseitigt, dann ist ein Parteienverbot kein geeignetes Mittel zur Vorbeugung. Es stellt sich folglich die Frage, ob Artikel 21 Absatz 2 GG mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbar ist, oder nicht vielmehr selbst eine verfassungswidrige Verfassungsnorm ist.
Das Bundesverfassungsgericht hat schon seit langem zu den Grundsätzen der Bestimmbarkeit, Vorhersehbarkeit und Berechenbarkeit staatlicher Eingriffe die Grundsätze des Verhältnismäßigkeitsgebotes bzw. des Übermaßverbotes als „übergreifende Leitregeln allen staatlichen Handelns zwingend aus dem Rechtsstaatsprinzip „ gefolgert (BVerfGE 19, 342, 348 f.; 23, 127 , 133; 35, 382, 400 st.Rspr.). Auch das Handeln des Gesetzgebers – also auch des Grundgesetzgebers selbst – ist nach diesem Grundsatz zu beurteilen. Danach muß ein Eingriff in die Rechte des Einzelnen dazu geeignet sein, den angestrebten Zweck zu erreichen. Bei der Geeignetheit ist namentlich die Zielkonformität und die Zwecktauglichkeit der Maßnahme zu überprüfen (Stern , Das Staatsrecht der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I, München 1984, S. 866). Die Prüfung umfaß auch, ob die gesetzgeberischen Erwägungen, Wertungen und Prognosen offensichtlich fehlerhaft oder eindeutig widerlegbar sind (BVerfGE 17, 306, 315 ff.; 19, 330, 338; 50, 290, 332 f.; Stern a.a.O.). Das ist aus den bereits dargelegten Gründen im Streitfall in mehrfacher Hinsicht der Fall.
Unbestritten stellt ein Parteienverbot einen schwerwiegenden Eingriff in das freie Spiel der gesellschaftlichen Kräfte dar, das auf Meinungsäußerungsfreiheit und Freiheit der politischen Organisation und Betätigung beruht. Diese Freiheiten sind die Seele der freiheitlichen demokratischen Grundordnung.
Wenn – wie gezeigt wurde - sich keine Gründe dafür beibringen lassen, daß ein Parteienverbot ein zur Bewahrung dieser freiheitlichen Ordnung geeignetes Mittel sein kann, dann ist der Verbotseingriff mangels Zielkonformität und Geeignetheit selbst eine nicht hinnehmbare Beeinträchtigung dieser Ordnung.
Es könnte rätselhaft erscheinen, daß diese sich geradezu aufdrängenden Reflexionen über die Lage des Deutschen Reiches auch noch sechzig Jahre nach seiner militärischen Niederlage so wenig in das allgemeine Bewußtsein gedrungen sind. Des Rätsels Lösung sind die sozialpsychologischen Deformationen, die sich als Resultat einer fortgesetzten psychologischen Kriegsführung gegen das Deutsche Volk, für die das Kunstwort „Holocaust-Erinnerungskult“ steht, ergeben hat.
Bemerkenswerterweise ist aber auch diese Grundlage der Anfeindungen gegenüber Nationalsozialisten, der „Holocaust“, nicht etwa Gegenstand von gründlichen Untersuchungen und sorgfältigen Belegen. Im Gegenteil, nicht nur daß die betreffende Literatur aus vielfältigsten gefühlvollen Schilderungen, Wertungen und Folgerungen und kaum aus konkreten, klaren und eindeutigen Sachverhaltsbeschreibungen besteht, es ist ungern gesehen, der Sache etwas näher und vor allem rein sachlich auf den Grund zu gehen. Wer es dennoch tut und daraufhin den gängigen Versionen widerspricht, muß u.U. mit schweren Maßregelungen wie Gefängnisstrafen rechnen.
Durch das Verbot nationalsozialistischer Kennzeichen liegt eindeutig die oben zitierte Errichtung öffentlicher Tabus oder die Erzeugung öffentlicher Angst vor, wodurch geistige Reflexionen in einer bestimmten Richtung blockiert werden sollen - eine klare Verletzung des Normbereichs des Art 4.
Aber auch das kann ohne weiteres überspielt werden mit der Begründung, wer sich außerhalb der „freiheitlich-demokratischen Grundordnung“ stelle, könne sich auch nicht darauf berufen. Erstaunlich nur, daß Personen, die eine – wenn auch zugegebenermaßen für manche recht unangenehme Wahrheit – aufdecken, sich damit angeblich außerhalb der „freiheitlichen“ Grundordnung stellen, während diejenigen, die, mit der Behauptung, die Freiheit schützen zu wollen, dieselbe faktisch abschaffen und sich auch noch als die großen Schaffer und Bewahrer der „freiheitlichen Grundordnung“ hervortun wollen.
Um nicht zu bemerken, daß hierbei etwas oberfaul ist, gehört eine gehörige Portion Naivität oder Befangenheit.
Im übrigen wird gerne übersehen, daß das Grundgesetz, auch wenn es von den und zum Nutzen der feindlichen Sieger- und Besatzungsmächte gestaltet wurde, doch immerhin von sich behauptet, ein Gesetz zu sein, und – wenn es auch Mangels Legitimität kein Gesetz ist - somit immerhin den Charakter einer Selbstbindung der Besatzungsmacht an diese Vorschriften hat. Da nicht einmal mehr der Schein einer solchen Selbstbindung aufrechterhalten wird und die Regeln ganz willkürlich nach der offenbaren Interessenlage angewandt bzw. gebrochen werden, hat die feindliche Besatzungsmacht ihre Maske fallen lassen und ist deutlich erkennbar geworden.
Es wird darauf hingewiesen, daß Art. 4 GG keinen Gesetzesvorbehalt enthält, also durch einfache Gesetze wie das Strafgesetzbuch nicht eingeschränkt werden kann. Und selbst im Falle eines Gesetzesvorbehalts käme als Schranke – z.B. wie bei Art 5 GG – ohnehin allenfalls ein allgemeines Gesetz in Frage[9]. § 86 a StGB ist kein solches allgemeines Gesetz, da er sich gegen eine bestimmte Weltanschauung richtet. Einer bestimmten Weltanschauung darf der Schutz nicht verwehrt werden, was jedoch entsprechend wie bei der Holocaustleugnung (dort im Verhältnis zu Art. 5 GG, Meinungsfreiheit) ohne weiteres übergangen wird - ganz in der Tradition der fürsorglichen Besatzungsmacht - mit der rechtlich sorgfältig erwogenen Ansicht, wenn es um Rechte und Nazis geht, brauche man sich nicht so anzustellen.
Die Seichtheit und Unhaltbarkeit dieser „Argumentation“ fällt vielen schon nicht mehr auf, da sie es gewohnt sind, den von Medien und Politikern vorgegebenen Gedankenbahnen unreflektiert zu folgen.
§ 86 a StGB (Verwendung nationalsozialistischer Kennzeichen) wurde, wie auch § 130 StGB (Volksverhetzung, Holocaustleugnung), § 90 a StGB (Verächtlichmachung der BRD) u.a., verabschiedet, um zu verhindern, daß der Bevölkerung bestimmte Sachverhalte bekannt werden, deren verbreitete Kenntnis einer Fortsetzung der bisherigen Machenschaften im Wege stehen würden. Diese Paragraphen haben keinerlei rechtliche Geltung, da sie von einer von feindlichen Besatzungsmächten eingesetzten und damit nicht legitimierten Marionettenregierung verabschiedet wurden.
Im folgenden werden diese Sachverhalte skizziert, die rechtliche Lage der Bundesrepublik Deutschland und des Deutschen Reichs sowie die Methoden der Errichtung und Bewahrung der Fremdherrschaft über Deutschland durch die alliierten Siegermächte beleuchtet.
Das Deutsche Reich besteht auch nach 1945 rechtlich fort. Es ist auch nicht etwa durch die „Zwei-plus-vier-Verträge“ untergegangen.
Daß das Deutsche Reich auch nach 1945 rechtlich fortbesteht, ist eine Tatsache, die sowohl von Prof. Carlo Schmid 1948 in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat[10] als auch vom Bundesverfassungsgericht festgestellt wurde.
Das Bundesverfassungsgericht stellte in einem einstimmig gefaßten Urteil vom 31. Juli 1973 autoritativ fest: „Das Grundgesetz – nicht nur eine These des Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG ... Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 266 [277]; 3, 288 [319 f.]; 5, 85 [126]; 6, 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.“[11]
In seinem Beschluß vom 21. Oktober 1987 hat das Bundesverfassungsgericht diese Position bestätigt.[12]
Die „Bundesrepublik Deutschland“ ist – wie es der Staats- und Völkerrechtslehrer Prof. Dr. Carlo Schmid[i] in seiner Grundsatzrede vor dem Parlamentarischen Rat vom 8. September 1948 ausdrückte – die „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ (OMF).
Laut Prof. Carlo Schmid ist das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland keine Verfassung, sondern ein Besatzungsstatut. Er hatte in diesem Zusammenhang hervorgehoben, daß der Eingriff der Siegermächte in die staatsrechtlichen Verhältnisse des Deutschen Reiches ein Völkerrechtsdelikt darstelle und deshalb keinerlei Rechtswirkungen hervorbringen könne, sondern angesichts der Ohnmacht des Reiches nur rein tatsächliche Bedeutung habe.
Die Bundesrepublik Deutschland ist kein Staat, sondern nur ein von den Siegermächten des 2. Weltkriegs eingerichtetes staatsähnliches Gebilde, durch welches das Deutsche Volk in völkerrechtswidriger Weise gehindert ist, seinen eigenen Willen zu bilden und durchzusetzen.
Der Vortrag von Prof. Carlo Schmid ist der Frage gewidmet „Was heißt eigentlich ‚Grundgesetz’?“ Es werden die Auswirkungen der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht vom 8. Mai 1945 und der folgenden Eingriffe der Sieger auf die Rechtslage des Deutschen Reiches untersucht. Ausgangspunkt der Überlegungen war der Begriff des Staates. Dazu führte Carlo Schmid aus:
„.. es ist ja gerade der große Fortschritt auf den Menschen hin gewesen, den die Demokratie getan hat, daß sie im Staat etwas mehr zu sehen begann als einen bloßen Herrschaftsapparat. Staat ist für sie immer gewesen das In-die-eigene-Hand-nehmen des Schicksals eines Volkes, Ausdruck der Entscheidung eines Volkes zu sich selbst. Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn. ....“
Die (weiter unten dargelegten) Kriegsziele der Feinde des Deutschen Reiches waren (sind) nur durch eine nachhaltige Deformation des Bewußtseins der Deutschen („Umerziehung“ genannt) zu erreichen. Das erfordert(e) die Fortsetzung des Krieges über den Waffenstillstand hinaus mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung unter dem Schutz einer lang anhaltenden kaschierten Besetzung Deutschlands.
Die Sieger hatten aus dem Versailler Debakel gelernt. Sie nahmen von einem neuerlichen Diktat Abstand und verlegten sich auf die Einsetzung einer Marionettenregierung. Dies war ohne weiteres möglich, da Deutschland nach dem 2. Weltkrieg völlig am Boden lag und allen Maßnahmen der Siegermächte ohnmächtig ausgeliefert war. In kluger Berechnung gingen diese davon aus, daß die geplante Ausraubung Deutschlands und die Auslöschung des Deutschen Volkes durch forcierte Multiethnisierung von den Leidtragenden nur dann widerstandslos – quasi als Schicksal – hingenommen werden würden, wenn die Deutschen in der Illusion lebten, einen eigenen Staat zu haben. Die Kriegszielrealisierung würde dann – unterstützt von den lizenzierten Medien - als „deutsche Mißwirtschaft“ bzw. als Versagen „unserer“ Politiker erscheinen. Ein etwaiger Widerstand würde nicht den Charakter eines nationalen Befreiungskampfes annehmen, sondern sich gegen die politische Klasse im eigenen Lande richten. Den Deutschen wurde sozusagen das Feindbild bzw. die Erkenntnis über den Feind gestohlen, ohne das sie – wie Carl Schmitt richtig erkannt hatte[13] – als Volk nicht überleben können.
Die Darlegungen von Carlo Schmid wären geeignet gewesen, dem Deutschen Volk das richtige Feindbild gegenwärtig zu erhalten. Er hat mehrfach auf die Notwendigkeit eines nationalen Befreiungskampfes angespielt. Es ist daher kein Zufall, daß seine grundsätzlichen Darlegungen zur Lage des besiegten Deutschen Reiches in Vergessenheit überführt worden sind. Das Bundesverfassungsgericht[14] ist sogar soweit gegangen, die Schlußfolgerungen von Carlo Schmid in ihr Gegenteil zu verkehren und ihn als Autorität für die unrichtige Behauptung zu zitieren, daß die Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich identisch (territorial teilidentisch) sei.
Carlo Schmid hat keinen Zweifel daran gelassen, daß die Bundesrepublik Deutschland kein Staat und das Grundgesetz keine Verfassung sondern nur eine Erscheinungsform einer Fremdherrschaft sind. Er hat das in seiner Rede wie folgt ausgedrückt:
„Diese Organisation als staatsähnliches Wesen kann freilich sehr weit gehen. Was aber das Gebilde von echter demokratisch legitimierter Staatlichkeit unterscheidet, ist, daß es im Grunde nichts anderes ist als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft; denn die trotz mangelnder voller Freiheit erfolgende Selbstorganisation setzt die Anerkennung der fremden Gewalt als übergeordneter und legitimierter Gewalt voraus. Nur wo der Wille des Volkes aus sich selber fließt, nur wo dieser Wille nicht durch Auflagen eingeengt ist durch einen fremden Willen, der Gehorsam fordert und dem Gehorsam geleistet wird, wird Staat im echten demokratischen Sinne des Wortes geboren. Wo das nicht der Fall ist, wo das Volk sich lediglich in Funktion des Willens einer fremden übergeordneten Gewalt organisiert, sogar unter dem Zwang, gewisse Direktiven dabei befolgen zu müssen, und mit der Auflage, sich sein Werk genehmigen zu lassen, entsteht lediglich ein Organismus mehr oder weniger administrativen Gepräges. Dieser Organismus mag alle normalen, ich möchte sagen, "inneren" Staatsfunktionen haben; wenn ihm die Möglichkeit genommen ist, sich die Formen seiner Wirksamkeit und die Grenzen seiner Entscheidungsgewalt selber zu bestimmen, fehlt ihm, was den Staat ausmacht, nämlich die Kompetenz der Kompetenzen im tieferen Sinne des Wortes, das heißt die letzte Hoheit über sich selbst und damit die Möglichkeit zu letzter Verantwortung. Das alles hindert nicht, daß dieser Organismus nach innen in höchst wirksamer Weise obrigkeitliche Gewalt auszuüben vermag.“
Die im folgenden Abschnitt wiedergegebenen weiteren Ausführungen von Carlo Schmid wurden bisher nur in Publikationen am „rechten Rand“ des politischen Spektrums vermutet, nämlich:
„Was ist nun die Lage Deutschlands heute? Am 8. Mai 1945 hat die deutsche Wehrmacht bedingungslos kapituliert. An diesen Akt werden von den verschiedensten Seiten die verschiedensten Wirkungen geknüpft. Wie steht es damit? Die bedingungslose Kapitulation hatte Rechtswirkungen ausschließlich auf militärischem Gebiet. Die Kapitulationsurkunde, die damals unterzeichnet wurde, hat nicht etwa bedeutet, daß damit das deutsche Volk durch legitimierte Vertreter zum Ausdruck bringen wollte, daß es als Staat nicht mehr existiert, sondern hatte lediglich die Bedeutung, daß den Alliierten das Recht nicht bestritten werden sollte, mit der deutschen Wehrmacht nach Gutdünken zu verfahren. Das ist der Sinn der bedingungslosen Kapitulation und kein anderer.
....
Nach Völkerrecht wird ein Staat nicht vernichtet, wenn seine Streitkräfte und er selbst militärisch niedergeworfen sind. Die debellatio vernichtet für sich allein die Staatlichkeit nicht, sie gibt lediglich dem Sieger einen Rechtstitel auf Vernichtung der Staatlichkeit des Niedergeworfenen durch nachträgliche Akte. Der Sieger muß also von dem Zustand der debellatio Gebrauch machen, wenn die Staatlichkeit des Besiegten vernichtet werden soll. Hier gibt es nach Völkerrecht nur zwei praktische Möglichkeiten. Die eine ist die Annexion. Der Sieger muß das Gebiet des Besiegten annektieren, seinem Gebiet einstücken. Geschieht dies, dann allerdings ist die Staatlichkeit vernichtet. Oder er muß zur sogenannten Subjugation schreiten, der Verknechtung des besiegten Volkes. Aber die Sieger haben nichts von dem getan. Sie haben in Potsdam ausdrücklich erklärt, erstens, daß kein deutsches Gebiet im Wege der Annexion weggenommen werden soll, und zweitens, daß das deutsche Volk nicht versklavt werden soll. Daraus ergibt sich, daß zum mindesten aus den Ereignissen von 1945 nicht der Schluß gezogen werden kann, daß Deutschland als staatliches Gebilde zu existieren aufgehört hat. ....
Diese Auffassung, daß die Existenz Deutschlands als Staat nicht vernichtet und daß es als Rechtssubjekt erhalten worden ist, ist heute weitgehend Gemeingut der Rechtswissenschaft, auch im Ausland. Deutschland existiert als staatliches Gebilde weiter. Es ist rechtsfähig, es ist aber nicht mehr geschäftsfähig, noch nicht geschäftsfähig.
.....
Damit, daß die drei Staatselemente erhalten geblieben sind, ist Deutschland als staatliche Wirklichkeit erhalten geblieben. Deutschland braucht nicht neu geschaffen zu werden. Es muß aber neu organisiert werden. Diese Feststellung ist von einer rechtlichen Betrachtung aus unausweichlich.“
Geradezu vernichtend für die OMF-BRD ist die folgende Feststellung:
„Der Rechtszustand, in dem Deutschland sich befindet, wird aber noch durch folgendes charakterisiert: Die Alliierten halten Deutschland nicht nur auf Grund der Haager Landkriegsordnung besetzt. Darüber hinaus trägt die Besetzung Deutschlands interventionistischen Charakter. Was heißt denn Intervention? Es bedeutet, daß fremde Mächte innerdeutsche Verhältnisse, um die sich zu kümmern ihnen das Völkerrecht eigentlich verwehrt, auf deutschem Boden nach ihrem Willen gestalten wollen. ...
Aber Intervention vermag lediglich Tatsächlichkeiten zu schaffen; sie vermag nicht, Rechtswirkungen herbeizuführen. ... die Haager Landkriegsordnung verbietet ja geradezu interventionistische Maßnahmen als Dauererscheinungen.“
Damit ist klar und deutlich ausgesprochen, daß die Bundesrepublik Deutschland ein Völkerrechtsdauerdelikt darstellt. Diese Feststellung schließt die Aufforderung an alle Reichsbürger ein, diesen Deliktstatbestand durch einen Aufstand gegen die Fremdherrschaft zu beseitigen - eine Sache der Ehre. Von besonderem Interesse sind auch noch die folgenden Passagen seiner Rede:
„Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben.
...
Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können.
...
Eine Verfassung, die ein anderer zu genehmigen hat, ist ein Stück Politik des Genehmigungsberechtigten, aber kein reiner Ausfluß der Volksouveränität des Genehmigungspflichtigen!
...
Um einen Staat im Vollsinne zu organisieren, muß die Volkssouveränität sich in ihrer ganzen Fülle auswirken können. Wo nur eine fragmentarische Ausübung möglich ist, kann auch nur ein Staatsfragment organisiert werden. Mehr können wir nicht zuwege bringen, es sei denn, daß wir den Besatzungsmächten gegenüber - was aber eine ernste politische Entscheidung voraussetzen würde - Rechte geltend machen, die sie uns heute noch nicht einräumen wollen. Das müßte dann ihnen gegenüber eben durchgekämpft werden. Solange das nicht geschehen ist, können wir, wenn Worte überhaupt einen Sinn haben sollen, keine Verfassung machen, auch keine vorläufige Verfassung, wenn "vorläufig" lediglich eine zeitliche Bestimmung sein soll. Sondern was wir machen können, ist ausschließlich das Grundgesetz für ein Staatsfragment. Die eigentliche Verfassung, die wir haben, ist auch heute noch das geschriebene oder ungeschriebene Besatzungsstatut.
...
Wir haben unter Bestätigung der alliierten Vorbehalte das Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.“
Von höchster Brisanz ist die folgende von Carlo Schmid unternommene „authentische Interpretation“ des auf sein Betreiben in das Grundgesetz aufgenommenen Artikels 146:
Das Grundgesetz für das Staatsfragment muß gerade aus diesem seinen inneren Wesen heraus seine zeitliche Begrenzung in sich tragen. Die künftige Vollverfassung Deutschlands darf nicht durch Abänderung des Grundgesetzes dieses Staatsfragments entstehen müssen, sondern muß originär entstehen können. Aber das setzt voraus, daß das Grundgesetz eine Bestimmung enthält, wonach es automatisch außer Kraft tritt, wenn ein bestimmtes Ereignis eintreten wird. Nun, ich glaube, über diesen
Zeitpunkt kann kein Zweifel bestehen: ’an dem Tage, an dem eine vom deutschen Volke in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt’.“
Die Feinde des Reiches, die es für alle Zeiten ausschalten wollten, müssen sich wünschen, daß diese Rede nie gehalten worden wäre. Diese enthält die Aufklärung über die Lage des Deutschen Volkes, die zugleich eine Handlungsanleitung zur Wendung dieser Lage zum Besseren ist.
Die von den Siegern an die Stelle der völkerrechtswidrig abgesetzten Regierung des besiegten Staates gesetzte Regierung ist nach herrschender Völker- und Staatsrechtslehre nicht einmal als de-facto-Regierung des besiegten Staates anzuerkennen, diese ist vielmehr eine Marionettenregierung und als solche ausschließlich ein Organ der Fremdherrschaft.
Friedrich Berber schreibt dazu in seinem Lehrbuch des Kriegsvölkerrechts:
Nach Art. 43 LKO hat die Besatzungsmacht alle von ihr abhängenden Vorkehrungen zu treffen, „um nach Möglichkeit die öffentliche Ordnung und das öffentliche Leben wiederherzustellen und aufrechtzuerhalten".
Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt, daß die Besatzungsmacht nicht an die Stelle des Gebietsherrn tritt, nicht zur Ausübung der Souveränität berechtigt ist, vielmehr der Gebietsherr weiterhin im Besitz der Gebietshoheit verbleibt und auch seine Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und Rechtsprechungshoheit, soweit nicht die Befugnisse der Besatzungsmacht entgegenstehen, weiterhin bestehen bleiben. Aus der Vorläufigkeit der Besatzungsgewalt folgt insbesondere, daß, im Gegensatz zur Praxis früherer Jahrhunderte, Eroberung nicht der Erwerbung der Souveränität gleichsteht, nicht zur Annexion des besetzten Gebiets oder zur sonstigen souveränen Verfügung über es, etwa zur Schaffung neuer Staaten auf dem besetzten Gebiet, berechtigt, diese Akte vielmehr gegebenenfalls erst bei Friedensschluß vollzogen werden dürfen. Die trotzdem durch die Besatzungsmacht erfolgende Annexion oder Staatenneubildung stellt ein Völkerrechtsdelikt dar, das keine Rechtswirkung gegenüber dem rechtsmäßigen Gebietsherrn hervorrufen kann. Auch die Absetzung der Regierung des Feindstaates oder die Einsetzung einer neuen Regierung für das besetzte Gebiet (häufig Puppen-, Marionetten- oder Quisling-Regierung genannt) überschreitet die Befugnisse der Besatzungsmacht; eine solche Regierung ist nicht einmal als de-facto-Regierung anzusehen, sondern als ein Organ der Besatzungsmacht; Maßnahmen einer solchen Regierung, die weiter gehen als die Rechte der Besatzungsmacht, sind widerrechtlich. .... Die Besatzungsmacht kann auch sonst im allgemeinen nicht fundamentale Institutionen des besetzten Gebiets beseitigen."[15]
Wohl kann die Besatzungsmacht Rechtsnormen zum Schutze ihrer militärischen Interessen und zur Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und des öffentlichen Lebens erlassen aber nur, „soweit kein zwingendes Hindernis besteht, unter Beachtung der Landesgesetze". Ein solches zwingendes Hindernis sind einmal die militärischen Notwendigkeiten, dann aber auch die Notwendigkeit, die öffentliche Ordnung, die unter den Landesgesetzen gegebenenfalls gestört war, wiederherzustellen oder die Bestimmungen der Genfer Konvention einzuhalten.“[16]
Die vielfältigen negativen Auswirkungen der heute noch bestehenden Fremdherrschaft können demjenigen, der die Augen nicht verschließen will, nicht verborgen bleiben.
Der bekannte Journalist Peter Scholl-Latour sagte in einem Interview mit tv Hören und Sehen (Nr. 52, 31.12.05 – 06.01.06): „ Das ist doch auch eine Lehre des Jahres 2005, wie der Fall El Masri und die geheimen CIA-Flüge zeigen, die weit über das eigentliche, normale Bündnisverhältnis hinausgehen: Wir sind noch immer Vasallen. Deutschland ist kein souveränes Land.“
Liest man die Präambel des Grundgesetzes und dessen Artikel 139 und 146 im Zusammenhang, wird deutlich, daß die „Verfassung“ der Bundesrepublik Deutschland eine in feierliche Form gekleidete gedruckte Irreführung, letztlich eine Lüge, ist.
Artikel 139 GG verlautbart den als „Befreiungsgesetz“ fehlbezeichneten Siegerwillen. Danach werden die zur „Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus“ erlassenen „Rechtsvorschriften“ von den Bestimmungen des Grundgesetzes nicht berührt, d.h. sie gehen allen Bestimmungen des Grundgesetzes vor.
Daß das Grundgesetz keine Verfassung ist – schon gar nicht die Verfassung des Deutschen Volkes, durch die dieses erst als Staat existieren würde – ist in Artikel 146 GG unmittelbar ausgesprochen. Dieser lautet:
„Dieses Grundgesetz ......verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“
Dieser Artikel wurde auf Vorschlag von Prof. Carlo Schmid in das Grundgesetz aufgenommen und bei der „Wiedervereinigung“ 1990 vom Bundestag noch einmal ausdrücklich bestätigt. Er straft die Präambel jenes „Befreiungswerkes“ Lügen. Diese lautet im wesentlichen:
„.... hat sich das Deutsche (in Großschreibung!) Volk kraft seiner verfassunggebenden Gewalt dieses Grundgesetz gegeben....
Ist es etwas anderes als eine regierungsamtliche Täuschung, wenn die Bundesregierung auf ihrer Internetseite das Grundgesetz als die „gesamtdeutsche Verfassung“ ausgibt? Wir lesen:
(http://www.bundesregierung.de/Gesetze-,4221/.htm)
„Trotz dieses ursprünglich provisorischen Charakters hat sich das Grundgesetz im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik als Verfassung gefestigt und bewährt.
Mit dem Vollzug der staatlichen Einheit Deutschlands am 3.10.1990 ist es durch die souveräne und bewusste Entscheidung der deutschen Bevölkerung zur gesamtdeutschen Verfassung geworden.“.
Das Deutsche Volk erscheint gar nicht mehr. Eine „Bevölkerung“ kann aber keine Verfassung beschließen.
Nun ist im Zuge der Einverleibung der DDR in die OMF-BRD gerade Artikel 146 GG neu gefaßt und dadurch sein Geltungswille bestätigt worden, nämlich wie folgt:
Artikel 146 [Geltungsdauer des Grundgesetzes]
Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.
Die in Fettdruck hervorgehobenen Wörter sind mit der Annahme des Einigungsvertrages durch den Bundestag eingearbeitet worden. Es ist dieser Text, der auf die Täuschung hinweist.
Ein weiteres Indiz für die Täuschungsabsichten der höchsten Funktionsträger der OMF-BRD ergibt sich aus einem Vergleich des alten mit dem neuen Artikel 23 GG.
Carlo Schmid hatte gefordert, eine Bestimmung in das Grundgesetz zu schreiben, „auf Grund derer jeder Teil deutschen Staatsgebietes, der die Aufnahme wünscht, auch aufgenommen werden muß.“ Der Parlamentarische Rat ist dieser Forderung mit der Beitrittsklausel in Artikel 23 nachgekommen.
In der alten Fassung lautete er seit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes bis zu seiner Aufhebung durch das Einigungsvertragsgesetz vom 23.09.1990 (BGBl II 885) wie folgt:
"Dieses Grundgesetz gilt
zunächst im Gebiet der Länder Baden, Bayern, Bremen, Groß-Berlin, Hamburg,
Hessen, Niedersachsen,
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein,
Württemberg-Baden und Württemberg-Hohenzollern. In anderen Teilen
Deutschlands ist es nach deren Beitritt in Kraft zu setzen."
Den westlichen Siegermächten kam das recht gelegen. Konnte doch auf diese Weise zu gegebener Zeit und bei günstiger Gelegenheit die Einverleibung der sowjetischen Besatzungszone (DDR) in ihren Machtbereich als „innerdeutsche Angelegenheit“ dargestellt und eine eventuelle Intervention der Sowjetunion bzw. des Warschauer Paktes als Aggression verurteilt und ggf. mit militärischen Maßnahmen der Nato abgewehrt werden.
Diese Beitrittsklausel war aber nach dem Zusammenbruch des Ostblocks den fremden Herren ein Dorn im Auge. Die „Väter des Grundgesetzes“ hatten nachweislich als „Teile Deutschlands“ auch die geraubten deutschen Ostgebiete im Sinn gehabt, sicherlich auch die Ostmark (heute Bundesrepublik Österreich).
Im Jahre 1990 war in erster Linie Polen – als Keil zwischen dem Deutschen Reich und Rußland der neue wichtige Verbündete der USA - durch die Beitrittsklausel bedroht. Diese Klausel mußte daher im Zuge der „Wiedervereinigung“ verschwinden. Zu diesem Zweck wurde 1990 in die Präambel des Grundgesetzes die Lüge (kann man es nach gründlicher Überlegung anders bezeichnen?) eingeschrieben, daß „die Deutschen in den Ländern …. (es werden die von der OMF-BRD seit 1990 beherrschten 16 Bundesländer aufgezählt) in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet“ hätten. Artikel 23 GG a.F. wurde aufgehoben. Um aber die Spuren des ursprünglichen Einigungsgedankens zu tilgen, wurde nicht – wie sonst üblich – die Artikelnummer im Gesetz belassen mit dem Hinweis „aufgehoben durch…“. Es wurde stattdessen eine gänzlich andere Bestimmung mit dieser Artikelnummer versehen (Überblendung). Der neue Artikel 23 betrifft die Verwirklichung der Europäischen Union.
Dieses Verfahren der „Überblendung“ einer Bestimmung durch eine andere ist in der Gesetzestechnik absolut unzulässig. Die Geschichte jeder einzelnen Norm muß eindeutig abbildbar bleiben. Das gilt in besonderem Maße für die Bestimmungen des Grundgesetzes. Jede Norm ist Gegenstand vielfältiger Bezugnahme in anderen Gesetzen, der kontroversen Kommentierung und rechtstheoretischer Erörterungen. Zahlreiche Gerichtsentscheidungen beziehen sich darauf. Nach Überblendung aber führt jegliche Referenzierung notwendig zu Unverständnis – oder schlimmer noch: zu Irrtümern.
Die hier aufgezeigte Häufung der Unwahrheiten und Ungereimtheiten in „Gesetzen“, „höchstrichterlichen Entscheidungen“ und regierungsamtlichen Verlautbarungen läßt kaum einen anderen Schluß zu, als daß durch abgestimmtes Verhalten der daran Beteiligten die tatsächlich bestehende Fremdherrschaft über das Deutsche Volk der Wahrnehmung entzogen werden soll. Der althergebrachte Begriff für eine derartige Vorgehensweise ist die inzwischen wohlkalkuliert ins Abseits des Lächerlichen gezogene Bezeichnung „Verschwörung“.
Die am Beschluß vom 21. Oktober 1987[17] beteiligten Richter wirkten ihrerseits an dem Täuschungsmanöver bezüglich der Rechtsnatur der Bundesrepublik Deutschland mit:
In dem Urteil aus dem Jahre 1973 wird nicht nur das Fortbestehen des Deutschen Reiches bestätigt, sondern zugleich festgestellt, daß dieses noch im Jahre 1973 „mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“ sei. Das schließt ein, daß die Organe der OMF-BRD nicht Organe des Deutschen Reiches sind. Denn wäre das der Fall, wäre die Aussage falsch, daß das Deutsche Reich (1973) „mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig“ sei.
Dreizehn Jahre später, im Beschluß vom 21. Oktober 1987, wird dieser Befund wie folgt verschleiert:
Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der 6. Sitzung des Parlamentarischen Rates - StenBer. S. 70). Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht "Rechtsnachfolger" des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat "Deutsches Reich", - in bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings "teilidentisch", so daß insoweit die Identität keine Ausschließlichkeit beansprucht.
Danach wären die Organe der OMF-BRD kraft Identität die Organe des – jetzt allerdings anders genannten – Deutschen Reiches.
Wie kann eine „Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft“ mit dem Deutschen Reich identisch sein?
Wenn man einem Hund einen Maulkorb aufsetzt, sagt man dann, der Maulkorb sei identisch mit dem Hund?
Der Lehrer des Staats- und Völkerrechts Prof. Dr. Otto Kimminich führt in seiner Einführung in das Völkerrecht[18] aus:
„Die Frage, unter welchen Voraussetzungen von einem Staat gesprochen werden kann, beantwortet die Völkerrechtstheorie in Anlehnung an die Allgemeine Staatslehre, in der sich seit Beginn des 20. Jahrhunderts die sogenannte Dreielementelehre durchgesetzt hat. Danach besteht ein Staat dann, wenn die drei Elemente Volk, Gebiet und Staatsgewalt in einem entsprechenden Zusammengehörigkeitsverhältnis vorhanden sind. So könnte z.B. ein Nomadenstamm niemals als Staat anerkannt werden, weil ihm ein festes Gebiet fehlt. Ein menschenleeres Gebiet kann ebenfalls keinen Staat darstellen. Die Rechtsmacht einer internationalen Organisation kann selbst dann, wenn sie stärker ist als diejenige der meisten Staaten, nicht zur Charakterisierung der betreffenden Organisation als Staat führen, weil die Elemente „Volk" und „Gebiet" fehlen. Wichtig ist schließlich die Zusammengehörigkeit der drei Elemente. Es muß sich um die Staatsgewalt des auf dem betreffenden Gebiet lebenden Volkes handeln. Andernfalls existiert dort kein Staat, sondern eine Fremdherrschaft, wie im Falle einer Kolonie. Jedoch darf das Erfordernis der Zusammengehörigkeit der drei Elemente des Staatsgebiets nicht als Legitimitätsforderung mißverstanden werden. Das Völkerrecht ist, wie bereits mehrfach ausgeführt, wertneutral und läßt Demokratien wie Diktaturen an seiner Rechtsgemeinschaft teilhaben. Wichtig ist lediglich, daß die Staatsgewalt, die auf einem bestimmten Gebiet ausgeübt wird, keine Gewalt eines fremden Staates ist. Dagegen ist es unerheblich, in welcher Staats- und Regierungsform diese Staatsgewalt ausgeübt wird.“
Da diese Gegenstände wohl – hoffentlich – jedem Deutschen Abiturienten geläufig sind, legt gerade die Selbstverständlichkeit der „Dreielementelehre“ die Vermutung nahe, daß die „Verfassungs“richter wider besseres Wissen die Identität von Bundesrepublik und Deutschem Reich behaupten.
Was ein Staat ist, steht nicht zur Disposition von Juristen.
Sowenig der Arzt mit seinem medizinischen Wissen einen Menschen erschaffen kann, sowenig kann ein Staatsrechtler aus Theorien einen wirklichen Staat konstruieren.
Was also ist ein Staat? Hierzu nochmals Carlo Schmid:
Man muß wissen, was man will, wenn man von Staat spricht, ob den bloßen Herrschaftsapparat, der auch einem fremden Gebieter zur Verfügung stehen kann, oder eine lebendige Volkswirklichkeit, eine aus eigenem Willen in sich selber gefügte Demokratie. Ich glaube, daß man in einem demokratischen Zeitalter von einem Staat im legitimen Sinne des Wortes nur sprechen sollte, wo es sich um das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes handelt. Wo das nicht der Fall ist, wo ein Volk sich unter Fremdherrschaft und unter deren Anerkennung zu organisieren hat, konstituiert es sich nicht - es sei denn gegen die Fremdherrschaft selbst -, sondern es organisiert sich lediglich, vielleicht sehr staatsähnlich, aber nicht als Staat im demokratischen Sinn.“
Staat ist nach Carlo Schmid also „das Produkt eines frei erfolgten konstitutiven Gesamtaktes eines souveränen Volkes“.
Das Wort „Produkt“ ist hier allerdings nicht ganz treffend. Der Töpfer formt den Ton zu einer Schale. Ist diese fertig, gibt er sie weg, er bleibt. Oder umgekehrt: Der Töpfer geht, die Schale bleibt an ihrem Ort. Zweifellos ist die Schale das Produkt des Töpfers. So aber wird es Carlo Schmid nicht gemeint haben, wenn er den Staat als ein „Produkt eines souveränen Volkes“ bezeichnet. Volk und Staat trennen sich nicht, wie der Töpfer zumeist von seiner Schale.
Der Schlüssel für die richtige Deutung seiner Worte ist die Wortgruppe „lebendige Volkswirklichkeit“. Diese ist Staat. Staat und Volkswirklichkeit sind identisch.
Bei Hegel liest sich das so:
Die politische Freiheit eines Volkes besteht darin, einen eigenen Staat auszumachen und, was als allgemeiner Nationalwille gilt, entweder durch das ganze Volk selbst zu entscheiden oder durch solche, die dem Volk angehören und die es, indem jeder andere Bürger mit ihnen gleiche Rechte hat, als die Seinigen anerkennen kann.[19]
Das Volk selbst ist es, das einen Staat ausmacht. Staat ist damit ausgesagt als Formbestimmtheit eines Volkes.
Die außenpolitische Freiheit ist die Formbestimmtheit, die ein Volk als Staat ausmacht. Freiheit ist das Dasein des Willens (des praktischen Geistes), der sich selbst gehört, d.h. der nicht von einem Willen abhängt, der er nicht selbst ist. [Der Wille des Diebes hängt in Bezug auf Strafe nicht von fremdem Willen ab, sondern von seinem eigenen vernünftigen Willen. Wird ihm sein Eigentum gestohlen, ruft auch er nach dem Gericht. Als wegen Diebstahls Verurteilter ist er in der Haft also frei, denn ihm geschieht nur das, was auch nach seinem eigenen Willen allgemein einem Dieb widerfahren soll.] Staat ist also die Willensform eines Volkes, in der dieses frei ist.
Oder anders ausgedrückt: Staat ist Volk in der Form der freien Willensfähigkeit, d.h. in der Form, in der ein Volk seinen eigenen Willen bilden und in Wirklichkeit setzen kann. Staat ist das Dasein der Freiheit. Wie aber können Freiheit und Fremdherrschaft ein und dasselbe sein?
Wenn einerseits laut Bundes“verfassungs“gericht gelten soll BRD = Deutsches Reich und andererseits gilt BRD = OMF (Fremdherrschaft), dann gälte auch Deutsches Reich = OMF (Fremdherrschaft). Der Maulkorb wäre also der Hund. Die Absurdität ist offenkundig. Die „Verfassungs“richter scheinen zu denken, wir Deutschen hätten das Denken bereits verlernt und sie könnten uns ungerügt Unsinn auftischen. Sie sollten allerdings bedenken, daß es sich hier nicht um harmlose Gedankenspiele handelt, sondern faktisch um Landesverrat und schleichenden Völkermord.
Es ist kaum möglich, die These des Bundes“verfassungs“gerichts von der Identität der Bundesrepublik Deutschland mit dem Deutschen Reich juristisch anders als als Scherzerklärung einzuordnen, allerdings mit todernstem Hintergrund.
Das Deutsche Reich ist auch nicht etwa durch den „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ untergegangen, etwa deswegen, weil die Bundesrepublik Deutschland durch ihn Souveränität erhalten habe.
Zur Souveränität nach 1945 zunächst einige Betrachtungen von Prof. Carlo Schmid (1948):
Zu den interventionistischen Maßnahmen, die die Besatzungsmächte in Deutschland vorgenommen haben, gehört unter anderem, daß sie die Ausübung der deutschen Volkssouveränität blockiert haben. An und für sich ist die Volkssouveränität, in einem demokratischen Zeitalter zum mindesten, der Substanz nach unvermeidbar und unverzichtbar. Ich glaube, sagen zu können, daß dies auch heute der Standpunkt der offiziellen amerikanischen Stellen ist. Aber man kann die Ausübung der Volkssouveränität ganz oder teilweise sperren. Das ist bei uns 1945 geschehen. Sie wurde ursprünglich völlig gesperrt. Dann wurde diese Sperrung stückweise von den Besatzungsmächten zurückgezogen, immer weitere Schichten der deutschen Volkssouveränität wurden zur Betätigung freigegeben. Zuerst die Schicht, aus der heraus die Selbstkonstituierung und Selbstverwaltung der Gemeinden erfolgte, dann die Schicht, aus der heraus die politische und administrative Organisation von Gebietsteilen etwa in der Gestalt unserer Länder erfolgte. Die "regionale" Schicht der deutschen Volkssouveränität wurde hier unter Vorbehalt des Ganzen freigelegt. Aber geben wir uns keinem Irrtum hin: auch bei diesen konstitutiven Akten handelte es sich nicht um freie Ausübungen der Volkssouveränität. Denn auch da war immer die Entscheidung weithin vorgegeben, am weitestehenden dadurch, daß ja die Besatzungsmächte selber es gewesen sind, die den größten Teil dieser Länder abgezirkelt und damit bestimmt haben. In der britischen Zone hatten die Länder bis heute noch keine Möglichkeit, sich auch nur formell selbst zu konstituieren. Dort wird am besten deutlich, in welchem Umfang Existenz und Konfiguration unserer Länder im wesentlichen Ausfluß des Willens der Besatzungsmächte sind.
(…)
Zuerst räumlich betrachtet: Die Volkssouveränität ist, wo man von ihrer Fülle spricht, unteilbar. Sie ist auch räumlich nicht teilbar. Sollte man sie bei uns für räumlich teilbar halten, dann würde das bedeuten, daß man hier im Westen den Zwang zur Schaffung eines separaten Staatsvolks setzt. Das will das deutsche Volk in den drei Westzonen aber nicht sein!
Die im „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ behauptete Souveränität der Bundesrepublik Deutschland ist nur Schein – schon deshalb, weil dieser „Vertrag“ nicht vom Deutschen Staat, sondern von einem Marionettenregime abgeschlossen wurde. Dieses war nicht vom Deutschen Reich bevollmächtigt, sondern von den Siegermächten. Diese haben folglich mit sich selbst kontrahiert. Ein solcher Akt ist nichtig (arg. § 181 BGB).
Im übrigen ist es bereits in Bezug auf den Inhalt nicht zutreffend, der „Zwei-plus-Vier-Vertrag“ habe Deutschland die Souveränität gegeben. In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk über seine Ohnmachtslage zu täuschen, hat die Regierung der OMF-BRD folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte Souveränität der OMF-BRD verlautbart wie folgt:
ARTIKEL 7
(1) Die Französische Republik, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika beenden hiermit ihre Rechte und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes. Als Ergebnis werden die entsprechenden, damit zusammenhängenden vierseitigen Vereinbarungen, Beschlüsse und Praktiken beendet und alle entsprechenden Einrichtungen der Vier Mächte aufgelöst.
(2) Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.
Fünfzehn Tage später wurde die Souveränitätsklausel in einer separaten „Vereinbarung“ vom 27./28. September 1990 wieder „eingesammelt“. Diese Vereinbarung hat folgenden Inhalt:
"Vereinbarung vom 27. / 28. 9. 1990"
1. (Suspendierung des sog. Deutschlandvertrags als Ganzes)
2. (Teilweise Suspendierung des sog. Überleitungsvertrags)
3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrags bleiben jedoch in Kraft: Erster Teil: (Einzelne Absätze aus den Artikeln 1 bis 5) Artikel 7 Absatz 1.
Quelle: Bundesgesetzblatt II S. 1386
Artikel 7 Absatz 1 des "Vertrages zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen vom 26.5.1952" sogenannter "Überleitungsvertrag" lautet wie folgt:
(1) Alle Urteile und Entscheidungen in Strafsachen, die von einem Gericht oder einer gerichtlichen Behörde der Drei Mächte oder einer derselben bisher in Deutschland gefällt worden sind
oder später (!!) gefällt werden ,
bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und rechtswirksam und sind von den deutschen Gerichten (!!) und Behörden demgemäß zu behandeln.
Quelle: Bundesgesetzblatt Teil II (Internationale Verträge) 1955, Nr. 8, Bonn, 31. März 1955, "Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen", Erster Teil u. a. Artikel 7 (S. 413)
An der Fortexistenz des Deutschen Reiches kann sich bereits aus dem Grund nachträglich nichts geändert haben, da seit 1945 bis jetzt kein Berechtigter vorhanden war, der sie hätte rechtlich wirksam beenden können. Und dementsprechend konnte die Bundesrepublik Deutschland nicht nachträglich legitimiert werden.
Das beliebte Argument, es hätten ja inzwischen so viele Wahlen stattgefunden, in denen unser Volk sein Einverständnis mit allem stillschweigend kundgetan habe, ist eine besonders schöne Sumpfblüte des Demokratismus.
Gegen diese Unverfrorenheit kommt dem Umstand besondere Bedeutung zu, daß es in der Bundesrepublik zu keinem Zeitpunkt freie Meinungsäußerung und deshalb auch keine freien Wahlen gegeben hat:
Die NSDAP, alle ihre Gliederungen und Nachfolgeorganisationen sind im Mai 1945 von den Siegermächten unter Verletzung des Art. 43 Haager Landkriegsordnung von 1907 verboten worden.
Noch 1948 waren die Deutschen mehrheitlich gegenüber dem Nationalsozialismus positiv eingestellt.[20] Erst die nun schon seit einem halben Jahrhundert andauernde völkerrechtswidrige [21]„Umerziehung“ der Deutschen mag eine Änderung bewirkt haben.
Gleichwohl wurde alles „nationalsozialistische Gedankengut“ geächtet, seine Verbreitung unter Strafe gestellt. Das, obwohl es sich dabei um eine Weltanschauung handelt. Nach Art. 4 GG soll das weltanschauliche Bekenntnis unantastbar sein – in Wahrheit nur eine Gesetzesattrappe!
Als sich in den 50er Jahren des vergangenen Jahrhunderts diese Geisteshaltung in der Sozialistischen Reichspartei (SRP) organisierte und mit Erfolg in das parlamentarische Geschehen eingriff, reagierte die Fremdherrschaft mit einem Parteienverbot.
Als zu Beginn des neuen Jahrhunderts die Nationaldemokratische Partei Deutschlands einige Bedeutung erlangte, wurde erneut ein Parteiverbotsverfahren eingeleitet und zugleich unter dem Schlachtruf „Aufstand der Anständigen“ der Terror des Antifa-Mobs mobilisiert und eine beispiellose Rechtsentwährungskampagne gegen die Partei inszeniert.
Der rechtlich völlig verquere Rechtfertigungsversuch für diese Repressionen, das „rechte Gedankengut“ sei keine Weltanschauung oder Meinung, sondern ein Verbrechen, setzt Seinsfeststellung (… ist eine Weltanschauung) und Wertung (… ist ein Verbrechen) gleich, und kann den glatten Rechtsbruch und die offensichtliche Willkür nur vor den Augen der Unwissenden und Naiven verschleiern.
Daß Demokratie ganz und gar nicht das bedeutet, was man dem wohlmeinenden Bürger darüber vorgaukelt, ist ein offenes Geheimnis:
Mit welchen Argumenten wollte man dem Grafen Coudenhove-Kalergi [ii] entgegentreten, der 1925 das Wesen der Demokratie mit folgenden Worten auf den Begriff brachte?
„Heute ist die Demokratie Fassade der Plutokratie: Weil die Völker nackte Plutokratie nicht dulden würden, wird ihnen die nominelle Macht überlassen, während die faktische Macht in den Händen der Plutokraten ruht. In republikanischen wie in monarchischen Demokratien sind die Staatsmänner Marionetten, die Kapitalisten Drahtzieher: sie diktieren die Richtlinien der Politik, sie beherrschen durch den Ankauf der öffentlichen Meinung die Wähler, durch geschäftliche und gesellschaftliche Beziehungen die Minister.", (Adel S. 31)
Ähnlich äußerte sich auch Papst Benedikt XVI., als er noch Kardinal Ratzinger war. Er schrieb 1998:
"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche Meinung manipuliert? Gibt es nicht die Oligarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser Oligarchie, ihre Möglichkeit öffentlicher Hinrichtungen, ist hinlänglich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit, weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert. Und wie ist es mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer Repräsentation? Wer möchte noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei das eigentlich bestimmende Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirklich ein System der Freiheit?
Ergänzend sollte zur Aufklärung über diesen Sachverhalt Noam Chomsky, ein Jude, zur Kenntnis genommen werden, der zu Beginn des 3. Jahrtausends – also in unseren Tagen - über die Herrschaftsform, die zur Irreführung schlichter Gemüter „Demokratie“ genannt wird, schreibt:
„Werfen wir jetzt einen Blick auf die Lehren, auf deren Grundlage die modernen Formen der politischen Demokratie durchgesetzt werden sollten. Sie finden sich in einem wichtigen Handbuch zur PR-Industrie mit dem bezeichnenden Titel »Propaganda«, dessen Verfasser, Edward Bernays (ein Jude/SS), zu den führenden Persönlichkeiten der Werbebranche gehört[22].' Gleich zu Beginn bemerkt er, daß »die bewußte und intelligente Manipulation der organisierten Gewohnheiten und Meinungen der Massen ein wichtiges Element der demokratischen Gesellschaft ist«. Um diese Aufgabe zu bewältigen, müssen »die intelligenten Minderheiten sich kontinuierlich und systematisch der Propaganda bedienen«, weil nur sie »die Bewußtseinsprozesse und sozialen Verhaltensmuster der Massen verstehen« und »die Fäden ziehen können, mittels derer das Bewußtsein der Öffentlichkeit kontrolliert wird«. Darum ist unsere »Gesellschaft übereingekommen, den freien Wettbewerb durch Führung und Propaganda organisieren zu lassen«, ein weiterer Fall des Prinzips »Konsens ohne Zustimmung«. Die Propaganda gibt der Führung einen Mechanismus an die Hand, mit dessen Hilfe sie »das Bewußtsein der Massen formen« kann, so daß diese »ihre neu erworbene Kraft in die erwünschte Richtung lenken«. Die Führung kann »das öffentliche Bewußtsein genauso dirigieren wie eine Armee die Körper ihrer Soldaten dirigiert«. Den »Konsens zu organisieren« gehöre zum »Wesen des demokratischen Prozesses«, schrieb Bernays, kurz bevor er 1949 für seine Beiträge vom Amerikanischen Psychologenverband (American Psychological Association) geehrt wurde“.[23]
So wie die Dinge liegen, hängt es allein vom Deutschen Volk ab, ob es den Anordnungen und vorgeblichen „Gesetzen“ der feindlichen Fremdherrschaft weiterhin gehorchen will oder nicht. Carlo Schmid hat sich 1948 hierzu deutlich geäußert:
„Eine gesamtdeutsche konstitutionelle Lösung wird erst möglich sein, wenn eines Tages eine deutsche Nationalversammlung in voller Freiheit wird gewählt werden können.“ …
„Aber kein
Zweifel kann darüber bestehen, daß diese interventionistischen Maßnahmen der
Besatzungsmächte vorläufig legal sind aus dem einen Grunde, daß das deutsche
Volk diesen Maßnahmen allgemein Gehorsam leistet. Es liegt hier ein Akt der
Unterwerfung vor - drücken wir es doch aus, wie es ist -, eine Art von negativem
Plebiszit, durch das das deutsche Volk zum Ausdruck bringt, daß es für Zeit auf
die Geltendmachung seiner Volkssouveränität zu verzichten bereit ist. Man sollte
sich doch darüber klar sein, was Volkssouveränität heißt: nicht jede
Möglichkeit, sich nach seinem Willen in mehr oder weniger Beschränkung
einzurichten, sondern zur Volkssouveränität gehört, wenn das Wort einen Sinn
haben soll, auch die Entschlossenheit, sie zu verteidigen und sich zu
widersetzen, wenn sie angegriffen wird!“
Staatssekretär Dr. Frank Uhlitz, der engste Berater von Willy Brandt in juristischen Angelegenheiten, als dieser noch Regierender Bürgermeisters von Berlin war, schrieb in seinem 1987 veröffentlichten Buch „Aspekte der Souveränität“, Kiel:
Es kann nicht angehen, daß wegen Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens bestraft wird, wer die Staatsform der BRD abändern will, während der, der das deutsche Staatsvolk in der BRD abschaffen und durch eine multikulturelle Gesellschaft ersetzen und auf deutschem Boden einen Vielvölkerstaat etablieren will, straffrei bleibt.
Das eine ist korrigierbar, das andere nicht und daher viel verwerflicher und strafwürdiger. Diese Rechtslage wird auch der Generalbundesanwalt nicht auf Dauer ignorieren können.«
Das Deutsche Volk wird von den seit 1945 von den Siegermächten lizenzierten Rundfunk- und Fernsehsendern, auch den Öffentlich-rechtlichen, über diese zentralen Sachverhalte nicht informiert. Im Gegenteil, das Deutsche Volk wird durch unzutreffende Informationen über seine Geschichte und über die Situation des Deutschen Reiches getäuscht. Dem Deutschen Volk wird mit Hilfe der Medien und „Bildungsanstalten“ eine singuläre Schuld suggeriert, wodurch es sich gar nicht mehr berechtigt fühlt, im eigenen Lande für die eigenen Interessen einzutreten.
In Bezug auf das von den Medien und den „Bildungsanstalten“ dargestellte „singuläre Verbrechen“, den „Holocaust“, wird auf folgende Sachverhalte hingewiesen:
Prof. Dr. Gerhard Jagschitz vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien (A 1090 Wien, Rotenhausgasse 6) legte als gerichtlich bestellter Gutachter in seinem Schreiben an das Landesgericht für Strafsachen, Wien, vom 10.1.1991, Az.: 26 b Vr 14 184/86 in Bezug auf den sogenannten „Holocaust“ folgendes dar:
„… stellte sich im Laufe der Literaturrecherche heraus, daß nur eine relativ geringe wissenschaftliche Literatur einer erheblich größeren Zahl von Erlebnisberichten oder nichtwissenschaftlichen Zusammenfassungen gegenübersteht. Es wurden dabei zahlreiche Widersprüche, Abschreibungen, Auslassungen und unvollständige Verwendung von Quellen festgestellt.
Zudem sind durch einige Freisprüche in einschlägigen Verfahren durch Vorlage von Gutachten vor nationalen und internationalen Gerichten substantielle Zweifel an grundlegenden Fragen verstärkt worden, so daß die bloße Fortschreibung einschlägiger Gerichtsurteile und der Hinweis auf die Gerichtsnotorik der Bekanntheit von Vernichtung von Juden durch Gas im Konzentrationslager Auschwitz nicht mehr ausreichen, um Urteile in einem demokratischen Rechtsempfinden darauf aufzubauen.
Es erwies sich daher als notwendig, [im] Gutachten ... auch die notwendige Korrektur der Literatur vorzunehmen. ...
Während der bisherigen Arbeit hat sich des weiteren herausgestellt, daß Quellen aus bestimmten Archiven nicht vollständig verwendet wurden und durch die politischen Ereignisse der letzten Jahre auch erstmals Bestände verwendet werden können, die bisher für die westliche Forschung verschlossen waren. Es sind dies vor allem die Akten des Reichssicherheitshauptamtes in Potsdam, der riesige (mehrere Tonnen umfassende) Auschwitz-Bestand in einigen Moskauer Archiven. ... "
Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang auch die Äußerungen von Prof. Dr. Ernst Nolte:
“Aber eben deshalb fühle ich mich durch ihn [den Revisionismus] herausgefordert und sehe mich dennoch nicht imstande, mich denjenigen anzuschließen, die den Staatsanwalt und die Polizei zum Einschreiten auffordern. Eben deshalb sehe ich mich gezwungen, die Frage zu stellen, ob der Revisionismus über Argumente verfügt oder ob er tatsächlich in lügenhafter Agitation aufgeht.
Und hier kommt die allgemeine Qualität des Historikers ins Spiel. Der Historiker weiß, daß ‘Revisionen’ das tägliche Brot der Wissenschaft sind […]. Der Historiker weiß auch, daß in aller Regel am Ende einige der revisionistischen Thesen von den Etablierten anerkannt oder mindestens in die Erörterung einbezogen werden. […]
Nicht ausdrücklich erwähnt wurde [während eines Historikerkongresses], daß es in der Kriegs- und ersten Nachkriegszeit Behauptungen gegeben hatte, wonach die Massentötungen durch Einblasen heißen Dampfes in abgeschlossene Kammern, durch Stromschläge auf riesigen elektrischen Platten oder durch Verwendung von ungelöschtem Kalk vollzogen worden seien. Durch das Stillschweigen wurden Behauptungen wie diese offensichtlich für ebenso unzutreffend erklärt wie das Gerücht von der aus jüdischen Leichen hergestellten Seife, das indessen noch jüngst in Deutschland durch Zeitungsanzeigen eines bekannten Regisseurs wiederaufgegriffen worden ist.[[24]] Selbst die in den fünfziger Jahren wohl verbreitetste Zeugenaussage, diejenige des Mitgliedes der Bekennenden Kirche und SS-Führers Kurt Gerstein, wird in Dokumentensammlungen ganz orthodoxer Gelehrter nicht mehr aufgenommen.
Und bekanntlich hat Jean-Claude Pressac, der trotz seiner eigenartigen Präzedenzien als seriöser Forscher anerkannt ist, die Zahl der Opfer der Gaskammern in Auschwitz vor kurzem bis auf etwa eine halbe Million herabgesetzt.
Von Einzelkorrekturen dieser Art unterscheiden sich die Behauptungen nicht grundsätzlich, die meines Wissens nur von ‘Revisionisten’ vorgebracht worden sind: daß die ersten Geständnisse des Auschwitz-Kommandanten Höß durch Folterungen erzwungen worden seien, daß das von vielen Augenzeugen berichtete Herausschlagen hoher Flammen aus den Schornsteinen der Krematorien auf Sinnestäuschungen beruhen müsse, daß für die Kremierung von täglich bis zu 24.000 Leichen die technischen Voraussetzungen nicht gegeben gewesen seien, daß die ‘Leichenkeller’ in den Krematorien von Lagern, die während der Typhusepidemien jeden Tag etwa 300 ‘natürliche’ Todesfälle zu verzeichnen hatten, schlechthin unentbehrlich gewesen seien und mindestens während dieser Perioden nicht für Massentötungen zweckentfremdet werden konnten.
Auch solche Thesen können den Historiker schwerlich überraschen, denn er weiß aus seiner Alltagsarbeit, daß riesige Zahlen, sofern sie nicht von statistischen Ämtern stammen, seit den Zeiten Herodots als fragwürdig gelten müssen, und er weiß nicht minder, daß große Ansammlungen von Menschen in extremen Situationen und angesichts schwer erklärlicher Vorgänge wahre Brutstätten von Gerüchten waren und sind. […]”[25]
“Der Aussage des Kommandanten von Auschwitz, Rudolf Höß, die unzweifelhaft sehr wesentlich zum inneren Zusammenbruch der Angeklagten im Nürnberger Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher beitrug, gingen Folterungen voraus; sie war also nach den Regeln des westlichen Rechtsverständnisses nicht gerichtsverwertbar. Die sogenannten Gerstein-Dokumente weisen so viele Widersprüche auf und schließen so viele objektive Unmöglichkeiten ein, daß sie als wertlos gelten müssen. Die Zeugenaussagen beruhen zum weitaus größten Teil auf Hörensagen und bloßen Vermutungen; die Berichte der wenigen Augenzeugen widersprechen einander zum Teil und erwecken Zweifel hinsichtlich ihrer Glaubwürdigkeit.
Eine sorgfältige Untersuchung durch eine internationale Expertenkommission ist, anders als im Falle Katyn nach der Entdeckung der Massengräber durch die deutsche Wehrmacht im Jahre 1943, nach dem Ende des Krieges nicht erfolgt, und die Verantwortung dafür kommt den sowjetischen und polnischen Kommunisten zu.
Die Veröffentlichung von Fotografien der Krematorien und einiger Kannen mit der Aufschrift ‘Zyklon B. Giftgas’ hat keinerlei Beweiswert, da in größeren typhusverseuchten Lagern Krematorien vorhanden sein müssen und da Zyklon B ein bekanntes ‘Entwesungsmittel’ ist, das nirgendwo entbehrt werden kann, wo Massen von Menschen unter schlechten sanitären Bedingungen zusammenleben.
[…] eine Infragestellung der überlieferten Auffassung, daß die Massenvernichtung in Gaskammern durch zahllose Aussagen und Tatsachen zwingend bewiesen sei und außerhalb jeden Zweifels stehe, muß zulässig sein, oder Wissenschaft ist als solche in diesem Bereich überhaupt nicht zulässig und möglich.”[26]
“Es handelt sich um die Behauptung, aufgrund naturwissenschaftlicher Befunde bzw. technischer Tatbestände habe es Massentötungen durch Vergasung entweder nicht gegeben oder überhaupt nicht geben können, zumindest nicht in dem bisher angenommenen Umfang. Ich spreche hier von den chemischen Untersuchungen bzw. Gutachten zu den Cyanid-Restbeständen in den Entwesungskammern einerseits und in den zunächst als ‘Leichenhallen’ vorgesehenen Räumen der Krematorien andererseits durch Leuchter, Rudolf und Lüftl sowie nicht zuletzt von den ungemein detaillierten Studien Carlo Mattognos zu scheinbaren Detailfragen wie Verbrennungsdauer, Koksverbrauch und ähnlichem. Gegen die immer wieder vorgebrachte These, daß das naturwissenschaftlich oder technisch Unmögliche nicht stattgefunden haben könne, selbst wenn Hunderte von Geständnissen und Zeugenberichten das Gegenteil sagten, läßt sich im Prinzip nicht argumentieren; […]. Das Eingeständnis ist unumgänglich, daß Geisteswissenschaftler und Ideologiekritiker in dieser Frage nicht mitreden können.”[27]
“Erst wenn die Regeln der Zeugenvernehmung allgemeine Anwendung gefunden haben und Sachaussagen nicht mehr nach politischen Kriterien bewertet werden, wird für das Bemühen um wissenschaftliche Objektivität in bezug auf die ‘Endlösung’ sicherer Grund gewonnen sein.”[28]
“Die verbreitete Meinung, daß jeder Zweifel an den herrschenden Auffassungen über den ‘Holocaust’ und die sechs Millionen Opfer von vornherein als Zeichen einer bösartigen und menschenverachtenden Gesinnung zu betrachten und möglichst zu verbieten ist, kann angesichts der fundamentalen Bedeutung der Maxime ‘de omnibus dubitandum est’ [an allem muß gezweifelt werden] für die Wissenschaft keinesfalls akzeptiert werden, ja sie ist als Anschlag gegen das Prinzip der Wissenschaftsfreiheit zurückzuweisen.”[29]
“Obwohl ich mich also durch den ‘Revisionismus’ weit mehr herausgefordert fühlen mußte als die deutschen Zeithistoriker, bin ich bald zu der Überzeugung gelangt, daß dieser Schule in der etablierten Literatur auf unwissenschaftliche Weise begegnet wurde, nämlich durch bloße Zurückweisung, durch Verdächtigungen der Gesinnung der Autoren und meist schlicht durch Totschweigen.”[30]
“… dieser radikale Revisionismus ist weit mehr in Frankreich und in den USA begründet worden als in Deutschland, und es läßt sich nicht bestreiten, daß seine Vorkämpfer sich in der Thematik sehr gut auskennen und Untersuchungen vorgelegt haben, die nach Beherrschung des Quellenmaterials und zumal in der Quellenkritik diejenigen der etablierten Historiker in Deutschland vermutlich übertreffen.”[31]
“In jedem Fall muß aber den radikalen Revisionisten das Verdienst zugeschrieben werden – wie Raul Hilberg es getan hat, – durch ihre provozierenden Thesen die etablierte Geschichtsschreibung zur Überprüfung und besseren Begründung ihrer Ergebnisse und Annahmen zu zwingen.” [32]
“[…] die Fragen nach der Zuverlässigkeit von Zeugenaussagen, der Beweiskraft von Dokumenten, der technischen Möglichkeit bestimmter Vorgänge, der Glaubwürdigkeit von Zahlenangaben, der Gewichtung der Umstände sind nicht nur zulässig, sondern wissenschaftlich unumgänglich, und jeder Versuch, bestimmte Argumente und Beweise durch Totschweigen oder Verbote aus der Welt zu schaffen, muß als illegitim gelten.”[33]
“Wenn der radikale Revisionismus mit der Behauptung recht hätte, einen ‘Holocaust’ im Sinne von umfassenden und systematischen, von der obersten Staatsspitze gewollten Vernichtungsmaßnahmen […] habe es überhaupt nicht gegeben, […] dann müßte ich das folgende Geständnis machen: […] der Nationalsozialismus war keine ‘verzerrte Kopie des Bolschewismus’, sondern er führte lediglich den Überlebenskampf des in die weltpolitische Defensive gedrängten Deutschland.
Kein Autor gibt gern zu, daß von seinem Werk nur Trümmer übrigbleiben, und ich habe also ein vitales Interesse daran, daß der Revisionismus – zum mindesten in seiner radikalen Spielart – nicht recht hat.[34]
Der Diplom-Chemiker Germar Rudolf hat in seinem Buch „Vorlesungen über den Holocaust, Strittige Fragen im Kreuzverhör“, Castle Hill Publishers, PO Box 118, Hastings, TN34 3ZQ, UK, Februar 2005, ausführlich dargelegt, daß die Theorie des „Holocaust“ keine haltbaren Grundlagen hat. Der „Holocaust“ ist nicht nur nicht offenkundig, es besteht Anlaß zu fundamentalen Zweifeln, was überhaupt geschehen ist.
Bemerkenswert sind auch die Ruhr Nachrichten (Bochum) vom 29. November 2005, wonach der israelische Schriftsteller und Musiker Gilad Atzmon während einer Rede im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung bei Bochum die Geschichtsschreibung über den Zweiten Weltkrieg und den Holocaust als eine komplette, von Amerikanern und Zionisten initiierte Fälschung bezeichnete. In Israel werde man eingesperrt, wenn man nicht mit der offiziellen Meinung übereinstimme.
Auch die laufend wiedergegebene Behauptung der deutschen Kriegsschuld kann nicht mehr aufrechterhalten werden. Neben der vielfältigen widersprechenden Literatur hierzu, melden sich nun auch „unverdächtige“ Stimmen zu Wort, die ein ganz anderes Bild zeichnen.[35]
Der Krieg gegen das Deutsche Reich, mit dem Ziel dieses endgültig zu vernichten und das Deutsche Volk allmählich auszulöschen, hat lange vor dem 2. Weltkrieg begonnen und wurde danach mit nichtmilitärischen Mitteln – u.a. unter Verwendung der Medien - bis heute fortgesetzt.
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, welches das Kriegsziel Nr. 1 war, das die USA und die Sowjetunion als Fundament ihrer Allianz gegen das Deutsche Reich vereinbart hatten? Und wer die Urheber dieser Kriegszielbestimmung waren?
Wendell Willkie, Sonderbeauftragter von US-Präsident F.D. Roosevelt, schreibt über seine diesbezüglichen Verhandlungen mit Josef Stalin, daß als Kriegsziel Nr. 1 die „Abschaffung völkischer Exklusivität“ („Abolition of racial exclusivness“) zu gelten habe. [36]
Daß die derzeitige „Einwanderungspolitik“ der Bundesregierung geeignet ist, das Deutsche Volk auszulöschen, wurde auch von völlig „unverdächtiger Seite“ festgestellt. Am 17. Juni 1981 – am Tag der Deutschen Einheit – wandten sich mit dem Heidelberger Manifest 15 Hochschullehrer – darunter Herr Oberländer, Bundesminister zu Adenauers Zeiten - wie folgt an die Öffentlichkeit:
»Mit großer Sorge beobachten wir die Unterwanderung des deutschen Volkes durch Zuzug von vielen Millionen von Ausländern und ihren Familien, die Überfremdung unserer Sprache, unserer Kultur und unseres Volkstums. (...) Bereits jetzt sind viele Deutsche in ihren Wohnbezirken und an ihren Arbeitsstätten Fremdlinge in der eigenen Heimat. (...) Die Integration großer Massen nichtdeutscher Ausländer ist bei gleichzeitiger Erhaltung unseres Volkes nicht möglich und führt zu den bekannten ethnischen Katastrophen multikultureller Gesellschaften. Jedes Volk, auch das deutsche Volk, hat ein Naturrecht auf Erhaltung seiner Identität und Eigenart.«
Der feindliche Zerstörungswille zeigte sich bereits nach dem 1. Weltkrieg sehr deutlich. John Maynard Keynes, der in Versailles als wirtschaftlicher Berater der Britischen Verhandlungsdelegation wirkte, beurteilte in seinem Buch „Die wirtschaftlichen Folgen des Friedensvertrages“ (1920) das Vorhaben der Siegermächte als .... „einen Versuch, Deutschland der Versklavung zuzuführen und [das Versailler Diktat] als ein Gewebe von jesuitischen Auslegungen zur Bemäntelung von Ausraubungs- und Unterdrückungsabsichten.“[37]
Ein nicht unbedeutender Staatsmann des vergangenen Jahrhunderts, Winston Churchill, beurteilte das Vorhaben der Feinde des Deutschen Reiches ähnlich. Er schrieb:
„Die wirtschaftlichen Bestimmungen des (Versailler) Vertrages waren so bösartig und töricht, daß sie offensichtlich jede Wirkung verloren. Deutschland wurde dazu verurteilt, unsinnig hohe Reparationen zu leisten.... Die siegreichen Alliierten versichern nach wie vor, sie würden Deutschland ausquetschen, bis die ‚Kerne krachen’.“[38]
In den Aufzeichnungen über die Gespräche zwischen Präsident F.D. Roosevelt und Marschall Stalin anläßlich der Teheran-Konferenz vom 28. November bis zum 1. Dezember 1943 findet sich folgende Eintragung:
„Die Unterhaltung wandte sich dann der Frage nach der Nazi-Deutschland zugedachten Behandlung zu.]
„Der Präsident sagte, nach seiner Meinung sei es sehr wichtig, daß das Konzept des Reiches nicht im Bewußtsein der Deutschen belassen werde und dieses Wort aus der Sprache gestrichen werden sollte.
Marschall Stalin erwiderte, daß es nicht genüge, das Wort zu eliminieren, vielmehr müsse das Reich selbst außer Stand gesetzt werden, jemals wieder die Welt in einen Krieg zu stürzen. Er sagte, daß die siegreichen Alliierten bei der Erfüllung ihrer Pflichten versagen würden, wenn sie nicht jene strategischen Positionen in ihren Händen zurückbehielten, die notwendig seien, um jeglichem Wiederaufflackern des Deutschen Militarismus vorzubeugen.“[39]
In einem Memorandum für den US-Außenminister vom 6. April 1945 bekräftigte F.D. Roosevelt noch einmal sein Vorhaben, das Wort „Reich“ aus dem deutschen Sprachschatz zu eliminieren.[40]
Wohlgemerkt! Hier ist die Rede von zerstörerischen Maßnahmen gegen das Deutsche Reich, die überhaupt erst nach dessen militärischer Niederringung gegen ein nun wehrloses Volk durchgeführt werden konnten. In Verfolgung ihrer Kriegsziele setzen also unsere Feinde den Krieg gegen das Reich auch noch nach der bedingungslosen Kapitulation der Deutschen Wehrmacht fort – jetzt mit psychologischen Waffen.
Es erscheint die Frage angebracht, ob und inwieweit dieser zwischen Stalin und Roosevelt vereinbarte Ethnozid zugleich einen „Genozid“ (Völkermord) im Sinne der UN-Konvention gegen den Völkermord beinhaltet. Die Bundestagsresolution 13/4445 vom 23.04.1996 deutet daraufhin, daß der Bundestag in damaliger Zusammensetzung dieser Auffassung zuneigte. Die Entschließung hat folgenden Wortlaut:
„Im Hinblick darauf, daß die Tibeter sich in der gesamten Geschichte eine eigene ethnische, kulturelle und religiöse Identität bewahrt haben, verurteilt der Bundestag die Politik der chinesischen Behörden, die im Ergebnis in bezug auf Tibet zur Zerstörung der Identität der Tibeter führt, insbesondere mit Ansiedlung und Zuwanderung von Chinesen in großer Zahl ' Zwangsabtreibungen, politischer, religiöser und kultureller Verfolgung und Unterstellung des Landes unter eine chinesisch kontrollierte Administration."
Dafür, daß die maßgeblichen Kreise der US-Ostküste zum Völkermord am Deutschen Volk entschlossen sind, spricht auch der Umstand, daß höchste Repräsentanten der USA sich nicht scheuten, ihre Völkermordlust auf abstoßende Art und Weise öffentlich zu bekennen. Kein Geringerer als der spätere US-Präsident Harry S. Truman hat ihr anläßlich des Ausbruchs der Kampfhandlungen an der Ostfront im Juni 1941 wie folgt Ausdruck gegeben:
"Wenn wir sehen, daß Deutschland siegt, sollten wir Rußland helfen, und wenn wir sehen, daß Rußland siegt, sollten wir Deutschland helfen und ihnen auf diese Weise gestatten, so viele wie möglich umzubringen, wenn ich auch unter keinen Umständen einen Sieg Hitlers erleben möchte.«[41]
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß Franklin Delano Roosevelt, 32. Präsident der USA, schon seit seiner Amtszeit als stellvertretender Marineminister (Amtsantritt 1917. Er wurde der eigentliche Chef der US-Marine) beharrlich bis an sein Lebensende als sein Hauptziel die „völlige Zerschlagung Deutschlands“ verfolgte und schon während des Ersten Weltkrieges die „bedingungslose Kapitulation“ des Deutschen Reiches anstrebte?[42]
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß sich der von Franklin Delano Roosevelt ausgerufene „Kreuzzug für die Demokratie“ direkt gegen das Konzept der Selbstherrlichkeit (Selbstbestimmung) der Völker – also gegen die Idee der Nation selbst richtet? [Er zielte darauf ab, die Vereinten Nationen als Weltregierung einzusetzen und ihr 1. Generalsekretär zu werden[43]]
Die äußerste Steigerung der Aversion gegen Nationalstaaten europäischen Zuschnitts bezeugt ein „Umerzieher“[44], Mitbegründer der Politikwissenschaft in der Bundesrepublik Deutschland, der Jude Carl J. Friedrich, in seinem Buch „The New Belief in the Common Man“ (1942) mit dem Satz: „Wir hoffen gezeigt zu haben , daß sowohl ‚Staat’ als auch ‚Souveränität’ Symbole totalitärer Herrschaft sind.“[45]
Neuerdings wird die Nation als solche als Quellgrund der Feindschaft gegen die Juden gebrandmarkt.[46]
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß US-Präsident F.D. Roosevelt 1941, um einen Kriegsgrund gegen Deutschland vorzutäuschen, durch eine durchtriebene Provokationsstrategie - erfolglos - versuchte, das Deutsche Reich zu militärischen Operationen gegen die US-Flotte zu veranlassen?[47]
Daß er schließlich Japan gezielt zum Überfall auf die US-Flotteneinheiten im Hafen von Pearl Harbor herausforderte, um die US-Bevölkerung kriegsbereit zu stimmen? Er wollte unbedingt den Waffengang mit dem Deutschen Reich und hoffte, dieses würde nach dem Angriff der USA auf Japan aufgrund vertraglicher Beistandspflichten gegenüber Japan den USA den Krieg erklären. Diese Hoffnung erfüllte sich. [48]
Welcher Jurist in den Diensten der „Bundesrepublik Deutschland“ weiß denn schon, daß es Churchill 1941 – als das Deutsche Reich den Europäischen Krieg bereits für sich entschieden hatte – darum ging, einen Weltkrieg herbeizuzwingen in der wahnhaften Hoffnung, durch Verwicklung der USA und der Sowjetunion in diesen Krieg, der dadurch erst zu einem Weltkrieg wurde, für das British Empire die alte Machtstellung wiedererlangen zu können?[49]
Um Friedensangebote von Adolf Hitler, die dieser auf dem Gipfelpunkt seiner Erfolge im Kriege über Mittelsmänner an die Britische Regierung gerichtet hatte, abzublocken, schrieb der Chefberater des Britischen Außenministers, Sir Robert Vansittart, an Lord Halifax, den Außenminister, folgenden Brief :
„An den Minister. DRINGEND.
Ich hoffe, Sie haben Mr. Mallet dahingehend instruiert, daß er auf keinen Fall Dr. Weißauer treffen darf. Die Zukunft der Zivilisation steht auf dem Spiel. Es geht um die Frage ,Sie oder Wir` und entweder das Deutsche Reich oder unser Land wird untergehen, und nicht nur untergehen, sondern völlig vernichtet werden. Ich glaube, daß es das Deutsche Reich sein wird. Das ist etwas völlig anderes, als wenn man sagen würde, Deutschland muß untergehen; aber das Deutsche Reich und die Reichsidee sind seit 75 Jahren der Fluch, der auf der Welt lastet, und wenn wir ihn dieses Mal nicht stoppen, dann stoppen sie uns. Der Feind ist das Deutsche Reich und nicht etwa der Nazismus, und diejenigen, die das bislang noch nicht begriffen haben, haben überhaupt nichts begriffen, und sie würden uns in einen sechsten Krieg hineinziehen, selbst wenn wir den fünften überleben werden. Alle Möglichkeiten für einen Kompromiß sind passé, und es wird jetzt einen Kampf bis zum Ende geben, und zwar bis zum bitteren Ende.
Ich vertraue darauf, daß Mr. Mallet äußerst kategorische Instruktionen erhalten wird. Wir haben mehr als genug von Leuten wie Dahlerus, Goerdeler, Weißauer und Konsorten."[50]
Schon vor der Machtübernahme durch Hitler schrieb der Präsident der „Jüdischen Weltliga gegen den Antisemitismus“, Bernard Lacache: „Deutschland ist unser Feind Nr. 1. Es ist unsere Absicht, diesem Land ohne Gnade den Krieg zu erklären“.[51]
Die Ausführung dieser Absicht ließ nicht lange auf sich warten. Am 24. März 1933 – also knapp zwei Monate nach der Nationalen Erhebung des Deutschen Volkes - erklärte die Weltjudenheit dem Deutschen Reich den Krieg.[52] Sie organisierte weltweit einen höchst wirksamen Wirtschafts- und Finanzboykott gegen das Reich.
Es geht um eine bislang gänzlich unbekannte Form der Kriegsführung, die die einheitliche Beherrschung der maßgeblichen Nationen durch die kombinierte internationale Macht des Geldes und der Medien, durch diese Meta-Macht, die über alle Nationen hinausreicht, zur Voraussetzung hat. Fichte hatte diese Meta-Macht erfaßt als „einen Staat, der fester und gewaltiger ist“ als die Nationen alle. Der Autokönig Henry Ford nannte sie in einer umfassenden Untersuchung „der Internationale Jude“. Darin heißt es:
Diesen Staat in allen übrigen Staaten nennt man in Deutschland „Alljuda“.
Die Machtmittel dieses alljüdischen Staates sind Kapitalismus und Presse oder Geld und Propaganda.
Alljuda als einziger unter allen Staaten hat eine Weltwirtschaft aufgerichtet, alle übrigen können und wollen auch nur eine nationale Herrschaft ausüben.
Die Hauptleistung Alljudas ist Journalistik. Die technischen, wissenschaftlichen und literarischen Leistungen des modernen Judentums sind durchaus journalistischer Natur. Sie beruhen auf der staunenswerten jüdischen Fertigkeit, die Ideen anderer in sich aufzunehmen. Kapital und Journalismus vereinigen sich in der Presse, die so zum Mittel für jüdische Herrschaft geworden ist.
Die Verwaltung dieses alljüdischen Staates ist staunenswert organisiert. Paris war ihr erster Sitz, ist aber jetzt an dritte Stelle gerückt. Vor dem Kriege war London ihre erste, Neuyork ihre zweite Hauptstadt. Es ist abzuwarten, ob Neuyork London überflügeln wird – die Strömung geht nach Amerika.
Da Alljuda nicht imstande ist, eine stehende Land- und Seewehr zu halten, haben andere Staaten dafür zu sorgen. Seine Flotte ist die britische; diese sichert die jüdische Weltwirtschaft, soweit sie vom Seeverkehr abhängt, vor jedem Eingriff. Umgekehrt gewährleistet Alljuda Britannien seine ungestörte politische und territoriale Herrschaft. Alljuda hat Palästina unter das britische Zepter gebracht. Wo nur eine alljüdische Landmacht war – gleichgültig in welcher Uniform sie stecken mochte – arbeitete sie Hand in Hand mit der britischen Seemacht.
Alljuda überläßt die Verwaltung der verschiedenen Länder und Erdteile gern einheimischen Regierungen; es fordert nur die Kontrolle über diese Regierungen. Das Judentum hat nicht das Geringste gegen eine dauernde nationale Gliederung der jüdischen Welt. Sie selbst, die Juden, werden niemals in einer anderen Nation aufgehen. Sie sind ein Volk für sich, waren es immer und werden es immer sein. Nur dann gerät Alljuda mit einem anderen Volk in Streit, wenn dieses es ihm unmöglich macht, die Erträge der Arbeit und die Finanzen des Landes unter seinen Einfluß zu bringen. Es kann Krieg, es kann auch Frieden machen; in hartnäckigen Fällen läßt es die Anarchie los; dann kann es auch die Ordnung wiederherstellen. Es lenkt die Nerven und Sehnen der Menschheit so, wie es am besten die alljüdischen Pläne fördert. Da Alljuda die Nachrichtenquellen der Welt unter sich hat, kann es die Meinung der Menschen immer für sein nächstes Vorhaben vorbereiten. Die größte Gefahr liegt in der Art, wie Nachrichten gemacht werden und wie die Stimmung ganzer Völker für einen bestimmten Zweck geformt wird. Kommt man aber dem mächtigen Judentum auf die Spur und weist auf seine Hand im Spiele, dann ertönt ein sofortiges Geschrei über „Hetze“, und aus der ganzen Weltpresse hallt es wider. Die wahre Ursache einer Verfolgung – nämlich die Unterdrückung der Völker durch die Geldmachenschaften der Juden – dringt nie an die Öffentlichkeit.
Alljuda hat seine Vizeregierungen in London und Neuyork. Nachdem es seine Rache an Deutschland ausgelassen hat, macht es sich daran, andere Nationen zu unterjochen. Britannien hat es schon. In Rußland kämpft es darum, aber die Aussichten sind ungünstig. Die Vereinigten Staaten mit ihrer gutartigen Duldsamkeit gegen alle Rassen bieten ein vielversprechendes Versuchsfeld. Die Bühne der Handlungen ändert sich, der Jude aber bleibt sich durch die Jahrhunderte gleich.[53]
Denkwürdig ist es, daß es Jüdische Organisationen waren, die von Deutschland aus Einspruch gegen die anti-deutsche Greuelpropaganda einlegten. So wandte sich der Vorsitzende des „Reichsbundes jüdischer Frontsoldaten" am 25. März 1933 – also einen Tag nach der Jüdischen Kriegserklärung an das Deutsche Reich - wie folgt an die Botschaft der Vereinigten Staaten von Amerika, Berlin [54]:
Wir erhielten Kenntnis von der Propaganda, die in Ihrem Lande über die angeblichen Greueltaten gegen die Juden in Deutschland gemacht wird. Wir halten es für unsere Pflicht, nicht nur im vaterländischen Interesse, sondern auch im Interesse der Wahrheit, zu diesen Vorgängen Stellung zu nehmen. Es sind Mißhandlungen und Ausschreitungen vorgekommen, die zu beschönigen gerade uns bestimmt fern liegt. Aber derartige Exzesse sind bei keiner Umwälzung vermeidbar. Wir legen Wert auf die Feststellung, daß die Behörden in allen uns bekannt gewordenen Fällen energisch gegen Ausschreitungen vorgegangen sind, wo immer die Möglichkeit des Eingreifens vorlag. Die Ausschreitungen wurden in allen Fällen von unverantwortlichen Elementen unternommen, die sich im Verborgenen hielten. Wir wissen, daß die Regierung und alle führenden Stellen die vorgefallenen Gewalthandlungen auf das schärfste mißbilligen.
Es ist aber auch unseres Ermessens an der Zeit, von der unverantwortlichen Hetze abzurücken, die von sogenannten jüdischen Intellektuellen im Ausland gegen Deutschland unternommen wird. Diese Männer, die sich zum überwiegenden Teil nie als Deutsche bekannten, ihre Glaubensgenossen im eigenen Lande, für die sie Vorkämpfer zu sein vorgaben, im kritischen Augenblick im Stich ließen und ins Ausland flüchteten, haben das Recht verwirkt, in deutsch-jüdischen Angelegenheiten mitzureden. Ihre aus sicherem Versteck abgeschossenen Pfeile schaden wohl Deutschland und den deutschen Juden, aber sie dienen den Schützen selbst gewiß nicht zur Ehre. Ihre Berichte strotzen von Übertreibungen. Wir wären der Botschaft der Vereinigten Staaten sehr dankbar, wenn sie dieses unser Schreiben, das wir im vollen Verantwortungsgefühl für das, was wir damit aussprechen, der Botschaft überreichen, unverzüglich nach Amerika kabeln würde. Der unterzeichnete Bund ist bereit, die entstehenden Kosten zu übernehmen. Da wir wissen, daß am Montag eine großaufgezogene Propaganda gegen Deutschland unter dem oben gestreiften Thema stattfinden soll, würden wir es begrüßen, wenn unser Schreiben schon möglichst Montag in der amerikanischen Öffentlichkeit bekannt wäre.
Reichsbund jüdischer Frontsoldaten e. V."
An die Frontkämpfer der Welt wandte sich der „Reichsbund jüdischer Frontsoldaten" mit folgender Botschaft:
„Die jüdischen Frontkämpfer Deutschlands grüßen Euch kameradschaftlich. Wir bitten aber dringend, jede Einmischung in unsere deutschen Angelegenheiten zu unterlassen. Die deutsche Regierung sorgt für geordneten Verlauf der nationalen Revolution. Einzelhandlungen auch gegen Juden wurden von der Regierung verfolgt. Die Greuelpropaganda lügt. Die Drahtzieher sind politische und wirtschaftliche Interessenten. Die jüdischen Literaten, die sich dazu brauchen lassen, haben früher in Deutschland uns jüdische Frontsoldaten verhöhnt. Ihr Kameraden werdet am wirksamsten der Beruhigung Deutschlands nützen, wenn Ihr als ehrenamtliche Soldaten Eure Stimme erhebt gegen die unritterliche und ehrenkränkende Behandlung Deutschlands seit vierzehn Jahren. [55]
Dr. Max Neumann, Ehrenvorsitzender des Verbandes nationaldeutscher Juden, erklärte im „Neuen Wiener Journal" vom 31. 3. 1933[56]:
„Ich brauche Ihnen nicht erst zu sagen, daß ich ein absoluter Gegner dieser Greuelhetze gegen Deutschland bin. Ich sehe in dieser Kampagne nichts anderes, als eine Neuauflage der Kriegshetze gegen Deutschland und seine Verbündeten von einst. Sogar die Methoden und Einzelheiten sind genau die gleichen wie damals, wo man von abgehackten Kinderhänden und ausgestochenen Augen, ja sogar von einer Kadaververwertung sprach, daß man menschliche Kadaver zur Gewinnung von Fettersatzstoffen verwendet habe. Dazu passen genau die Behauptungen von heute, die besagen, daß verstümmelte Judenleichen scharenweise vor den Friedhöfen liegen, daß sich sozusagen kein Jude auf der Straße sehen lassen dürfe, ohne attackiert zu werden.
Wohl haben Ausschreitungen stattgefunden, aber ganz vereinzelt. Sie sind unzweifelhaft als Sonderaktion irgendwelcher einzelner Leute anzusprechen, wie sie sich in jedem Volke und in jeder Nation finden, die die Gelegenheit benutzt haben, persönliche Rachegefühle gegen einzelne jüdische Personen, mit denen sie aus irgendeinem Grunde Differenzen hatten, in ihrer Weise zu erledigen.
Die leitende Stelle der NSDAP und die ganze Reichsregierung haben stets mit größter Energie erklärt, daß sie in jedem derartigen Falle, der ihnen zur Kenntnis kommt, schonungslos eingreifen werden. Es ist auch mir bekannt, daß in solchen Fällen wirklich schonungslos eingegriffen worden ist. Jedenfalls haben wir deutschen Juden, und zwar ohne Unterschied der besonderen Gefühlsrichtung, durchweg die Überzeugung, daß auf Seite der Regierung und der Leitung der NSDAP der ernste Wille besteht, Ruhe und Ordnung aufrecht zu erhalten.
Wir haben uns deshalb schon vor geraumer Zeit mit sehr energischen Protesten gegen die ausländische Greuelpropaganda gewendet, und zwar, wie ich ausdrücklich hervorheben möchte, nicht etwa unter irgendeinem Zwang, sondern aus eigenem Antrieb, weil wir überzeugt waren, daß durch diese Hetze unserem Deutschland schwer geschadet wird und geschadet werden soll. Ferner, weil nebenher - ich hebe ausdrücklich hervor, daß dieser Gesichtspunkt für uns nur sekundärer Natur ist - auch uns, in Deutschland lebenden Juden, durch diese angeblich in unserem Interesse verübte Hetze ein ganz außerordentlich schlechter Dienst erwiesen wird. Wir wandten uns auch dagegen, daß man diese Auslandshetze als eine ,jüdische Mache' darzustellen versucht. Es ist nicht eine jüdische, sondern eine typisch antideutsche Mache, bei der leider auch einzelne Juden beteiligt sind.
Diese Juden, insbesondere diejenigen, die früher in Deutschland gelebt haben, gehören zu denjenigen Elementen, gegen die wir nationaldeutsche Juden uns schon vor vielen Jahren mit größter Schärfe gewandt haben."
Die Gefahrenlage, in der sich das Deutsche Reich befand, hat kein geringerer als Chaim Weizmann, dargestellt, der Präsident der damaligen Israelischen Schattenregierung - genannt „Jewish Agency“ - und spätere 1. Präsident Israels. Im Verlauf einer Rede vor der Außerordentlichen Zionistenkonferenz am 9. Mai 1942 im Biltmore Hotel in New York City, führte er aus:
„Wir leugnen es nicht und haben keine Furcht, die Wahrheit zu bekennen, daß dieser Krieg unser Krieg ist und zur Befreiung des Judentums geführt wird. ... Stärker als alle Fronten zusammen ist unsere Front, die Front des Judentums. Wir geben diesem Krieg nicht nur unsere ganze finanzielle Unterstützung, auf der die gesamte Kriegsproduktion beruht, wir stellen diesem Krieg nicht nur unsere propagandistische Macht zur Verfügung, die die moralische Triebkraft zur Aufrechterhaltung dieses Krieges ist. Die Sicherung des Sieges baut sich hauptsächlich auf der Schwächung der gegnerischen Kräfte, auf der Zerschlagung in ihrem eigenen Land im Innern ihrer Festung des Widerstandes auf. Tausende in Europa lebende Juden sind der Hauptfaktor bei der Vernichtung unseres Feindes. Dort ist unsere Front eine Tatsache und die wertvollste Hilfe für den Sieg.[57]
Chaim Weizmann definiert damit seine eigenen Volksgenossen in der Diaspora als inneren Feind der betreffenden Völker.
Die Art und Weise wie nach 1945 der Krieg mit psychologischen Mitteln gegen das Deutsche Volk fortgeführt wurde, erhellt sich im Folgenden:
Über die Methoden und Ziele der psychologischen Kriegsführung äußerte sich Walter Lippmann, unter Präsident Woodrow Wilson Chef des inoffiziellen Propagandaministeriums der USA und in den zwanziger bis fünfziger Jahren des vergangenen Jahrhunderts einer der einflußreichsten Journalisten in den USA, wie folgt:
... daß außer der notwendigen Besetzung des feindlichen Staates und der Aburteilung der führenden Schicht des besiegten Volkes in Kriegsverbrecherprozessen, als die wichtigste Absicherung des Sieges nur gelten kann, „wenn die Besiegten einem Umerziehungsprogramm unterworfen werden. Ein naheliegendes Mittel dafür [ist], die Darstellung der Geschichte aus der Sicht des Siegers in die Gehirne der Besiegten einzupflanzen. Von entscheidender Bedeutung ist dabei die Übertragung der ›moralischen‹ Kategorien der Kriegspropaganda des siegreichen Staates in das Bewußtsein der Besiegten. Erst wenn die Kriegspropaganda der Sieger Eingang in die Geschichtsbücher der Besiegten gefunden hat und von der nachfolgenden Generation auch geglaubt wird, dann erst kann die Umerziehung als wirklich gelungen angesehen werden.« (zitiert in Die Welt v. 20.11.1982).
Wie gehen Juristen in den Diensten der Bundesrepublik Deutschland mit der Tatsache um, daß sich die Feinde des Deutschen Reiches über ihr völkerrechtswidriges Vorhaben, „Offenkundigkeiten“ zu erzeugen, unmißverständlich ausgesprochen haben, nämlich wie folgt[58]:
»Die Re-education wird für alt und jung gleichermaßen erzwungen und sie darf sich nicht auf das Klassenzimmer beschränken. Die gewaltige überzeugende Kraft dramatischer Darstellung muß voll in ihren Dienst gestellt werden. Filme können hier ihre vollste Reife erreichen. Die größten Schriftsteller, Produzenten und Stars werden unter Anleitung der ›Internationalen Universität‹ die bodenlose Bosheit des Nazitums dramatisieren und dem gegenüber die Schönheit und Einfalt eines Deutschlands loben, das sich nicht länger mit Schießen und Marschieren befaßt. Sie werden damit beauftragt, ein anziehendes Bild der Demokratie darzustellen, und der Rundfunk wird sowohl durch Unterhaltung wie auch durch ungetarnte Vorträge in die Häuser selbst eindringen. Die Autoren, Dramatiker, Herausgeber und Verleger müssen sich der laufenden Prüfung durch die ›Internationale Universität‹ unterwerfen; denn sie sind alle Erzieher.
Von Beginn an sollen alle nichtdemokratischen Veröffentlichungen unterbunden werden. Erst nachdem das deutsche Denken Gelegenheit hatte, in den neuen Idealen gestärkt zu werden, können auch gegenteilige Ansichten zugelassen werden, im Vertrauen darauf, daß der Virus keinen Boden mehr findet; dadurch wird größere Immunität für die Zukunft erreicht. Der Umerziehungsprozeß muß ganz Deutschland durchdringen und bedecken. Auch die Arbeiter sollen im Verlauf von Freizeiten vereinfachte Lehrstunden in Demokratie erhalten. Sommeraufenthalte und Volksbildungsmöglichkeiten müssen dabei Hilfestellung leisten. [...] Die ›Internationale Universität‹ ist am besten dazu geeignet, die Einzelheiten des deutschen Erziehungswesens, der Lehrpläne, der Schulen, der Auswahl der Lehrer und der Lehrbücher, kurz: alle pädagogischen Angelegenheiten zu regeln. Wir brauchen ein Oberkommando für die offensive Re-education. Besonders begabte deutsche Schüler erhalten die Gelegenheit zur Fortbildung an unseren Schulen; sie werden als Lehrer nach Deutschland zurückkehren und eine neue kulturelle Tradition, verbunden mit internationalem Bürgersinn, begründen. Die Professoren sollen nach Möglichkeit deutsche Liberale und Demokraten sein. [...] Jedes nur denkbare Mittel geistiger Beeinflussung im Sinn demokratischer Kultur muß in den Dienst der Re-education gestellt werden. Die Aufgaben der Kirchen, der Kinos, der Theater, des Rundfunks, der Presse und der Gewerkschaften sind dabei vorgezeichnet.«
Über die den Deutschen verordnete Geschichtsschreibung bemerkte der Historiker Hellmut Diwald[59]:
„Seit
1943 galt die reeducation bei den Westalliierten als eine beschlossene Sache.
Das allgemeine Ziel wurde in einer Aktennotiz mit dem Satz umrissen: „Wir
werden die gesamte Tradition auslöschen, auf der die Deutsche Nation errichtet
wurde." Deshalb unterlegten sie der ganzen Deutschen Geschichte eine
beständige Bereitschaft zu militärischer Aggression, die in unserem Jahrhundert
schließlich ihren Gipfel darin erreicht habe, daß Deutschland die beiden
Weltkriege vom Zaun gebrochen hätte.
Die unerläßliche Verbindung von der Kriegspropaganda zur Friedensarbeit der Umerziehung wurde unter anderem von dem damaligen US-Hochkommissar John McCloy hergestellt. Der versierte Finanzfachmann wurde zum Freizeithistoriker und erklärte, daß sich die kritische Prüfung und Neuorientierung der Deutschen Geschichte nicht auf das Dritte Reich beschränken dürfe, sondern zumindest bis auf Bismarck zurückgreifen müsse. Die Empfehlung fiel bei den inländischen Schöpfern eines „geläuterten" Geschichtsbildes auf fruchtbaren Boden. Zu ihnen gehörten nur selten sachkundige Historiker, dafür um so beflissenere Demokraten. Die Abhandlungen, die dann der vorgegebenen Generallinie von Luther über Friedrich den Großen zu Bismarck und Hitler wie Suchhunde einer Fährte folgten, sind heute kaum noch zu zählen. Sie dienten durchweg nicht der historischen Wahrheit, sondern der bewußten Zurichtung auf Kosten der Deutschen Geschichte, die uns auf diese Weise buchstäblich gestohlen wurde.
....
Die
Umerziehung hatte in die Gefilde der Geschichtsschreibung mit der unverhüllten
Anweisung ihren Einzug gehalten, daß sich die historische Forschung der
fehlgeleiteten, abartigen Geschichte der Deutschen zwecks demokratischer
Erziehung zu mündigen Bürgern anzunehmen habe. Und eben das geriet in den
Händen jener Historiker, die sich nicht dem geschichtlich Korrekten verpflichtet
hatten, zu jenem feinen Gift, dessen Wirkung auf der unmerklich ansteigenden
Dosierung beruht.
Die meisten Geschichtsforscher hielten sich allerdings zurück. Die Gründe dafür fanden sich in den Jahren zuvor. Obwohl diese Reserve mehr Takt verriet als der demokratische Selbstbezichtigungseifer anderer Kollegen, lief die Haltung in beiden Fällen darauf hinaus, daß die Bundesbürger in einer Existenzfrage vom Gros ihrer Historiker im Stich gelassen, ja verraten wurden.....
Die Nürnberger Prozesse dienten dem Zweck der Erreichung der von den Feinden des Deutschen Reichs gesteckten Kriegsziele:
Robert Houghwout Jackson (1892–1954), der amerikanische „Chefankläger“ im Rahmen der Nürnberger Prozesse, ein enger Vertrauter des Präsidenten Franklin Delano Roosevelt, amtierte unter dessen Präsidentschaft von 1936 bis 1939 als stellvertretender Justizminister und 1940/41 als Justizminister. Er sagte im Vorfeld der Nürnberger Prozesse:
Die Alliierten befinden sich technisch immer noch in einem Kriegszustand mit Deutschland, obwohl die politischen und militärischen Einrichtungen des Feindes zusammengebrochen sind. Als ein Militärgerichtshof stellt dieser Gerichtshof eine Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen dar«.[60]
Nahum Goldmann gibt einen Eindruck von dem Einsatz Jüdischer Kreise zur Durchsetzung der Idee der Nürnberger Prozesse. Er schreibt:
„Der Jüdische Weltkongreß unter der Leitung der beiden Brüder Robinson hat große Energien auf die gedankliche und moralische Vorbereitung dieser Prozesse gewandt, und es gehört zu den Ruhmestaten der Roosevelt-Administration, daß sie unbeirrt diese Prinzipien akzeptiert und gegen manche Zweifel unter den Alliierten, vor allem in England, durchgesetzt hat.“[61]
Das Tribunal wurde weltweit als eine Katastrophe für die Zivilisation empfunden. Es beendete die Karriere seines ehrgeizigen Promoters, des Obersten US-Richters Jackson. Das Echo sei hier mit einigen gewichtigen Stimmen gespiegelt:
Senator Taft, Sohn des US-Präsidenten Taft, Richter am Obersten Gerichtshof der USA, Präsidentschaftskandidat der Republikanischen Partei urteilte über den Nürnberger Scheinprozeß:
„Sie (die Siegertribunale) verletzen das fundamentale Prinzip der amerikanischen Gesetzgebung, welches fordert, daß ein Individuum nicht nach einem Gesetz verurteilt werden kann, das erst nach Begehen der als strafbar bezeichneten Handlung in Kraft getreten ist….. Das Aufhängen der elf deutschen Verurteilten wird in den amerikanischen Annalen eine Tat sein, die wir lange bedauern werden. In diesen Prozessen haben wir die russische Auffassung dieser Art von Prozessen – nämlich Interesse der Politik und nicht der Gerechtigkeit – zur unseren gemacht und dabei wenig Rücksicht auf unser angelsächsisches Erbe genommen. Dadurch, daß wir dieses Interesse der Politik in den Mantel eines legalen Verfahrens einhüllen, laufen wir Gefahr, auf Jahre hinaus jeglichen Begriff von Gerechtigkeit in Europa in Mißkredit zu bringen. … Mir erscheint unsere Haltung überall in der Welt während des ganzen Jahres nach dem Siegestag, einschließlich der Anwendung der Atombombe auf Hiroshima und Nagasaki, als ein Aufgeben der Prinzipien der Gerechtigkeit und Menschlichkeit….“ [62]
Der bekannte Senator McCarthy urteilte in der Chicago Tribune:
Das Statut, in dessen Namen die Angeklagten abgeurteilt werden, ist eine eigenste Erfindung Jacksons und widerspricht dem Völkerrecht, so wie es in der zweiten Haager Übereinkunft definiert ist. Durch die Erfindung eines solchen Statuts verleiht Jackson der Lynchjustiz die Legalität. …“[63]
„Daß man Männer aufhängt, weil sie dieses angebliche „Gesetz“ verletzt haben, ist in Wirklichkeit eine Handlung, die man unmöglich von einem Meuchelmord unterscheiden kann.“[64]
Der für den Nürnberger „Prozeß“ ernannte Richter Wennerström vom Obersten Gerichtshof des Staates Iowa (USA) trat aus dem Tribunal aus mit der Erklärung:
„Wenn ich vor sieben Monaten gewußt hätte, was ich heute weiß, wäre ich nie hierher gekommen.“ [65]
Der Richter am Obersten Gerichtshof in Kalkutta, der für Großbritannien in das Tokioter Tribunal entsandt worden war, legte dieses „Amt“ nieder. Sein Rücktrittsschreiben ist eine einzige Anklage gegen derartige Siegertribunale. Es heißt darin:
„Ein sogenannter Prozeß, der auf Anklagepunkten beruht, die von den Siegern heute als rechtskräftig bestimmt werden, löscht Jahrhunderte der Kultur aus, die uns von der summarischen Hinrichtung der Unterlegenen trennen. Ein Prozeß, der auf einer solchen Rechtsauslegung beruht, ist nichts weiter, als der entehrende Gebrauch gesetzlicher Formen zur Befriedigung eines Rachedurstes. Er entspricht keinerlei Vorstellung von Gerechtigkeit.“ [66]
Der englische Schriftsteller Montgomery Belgion bemerkte in seinem im Jahre 1947 geschriebenen Buch „Epitaph on Nuremberg“:
„…stelle ich fest, daß der Nürnberger Prozeß … den Zweck hatte, die Illusion zu erwecken, man würde auf legalem Wege entdecken, was wir beweisen wollten, daß nämlich Deutschland für den Krieg verantwortlich war. Ich glaube, daß die Tatsache, diese unserer Beweisführung günstige Illusion herbeizuführen, genau der Plan der großen Politik war, den man dem Gericht anvertraute ….“ [67]
Recht aufschlußreich sind auch folgende Stimmen des Auslands über Adolf Hitler und den Nationalsozialismus, über die man allerdings von den BRD-Medien nicht informiert wird.
Lloyd George, der im 1. Weltkrieg Großbritannien als Premierminister gegen das Deutsche Reich führte, schrieb im Daily Express vom 17. September 1936:
„Ich habe nun den berühmten Deutschen Führer gesehen und ebenso etwas von dem großen Wandel, den er bewirkt hat. Was immer man von seinen Methoden denken mag – und es sind fraglos nicht solche eines parlamentarischen Landes – es steht außer Zweifel, daß er eine wunderbare Verwandlung im Geist des Volkes vollbracht hat, in ihrer Haltung zueinander und in ihrem sozialen und wirtschaftlichen Erscheinungsbild.
Er hat zu recht in Nürnberg geltend gemacht, daß seine Bewegung in vier Jahren ein neues Deutschland geschaffen habe.
Es ist nicht das Deutschland des ersten Jahrzehnts, das dem Zusammenbruch im Kriege folgte, deprimiert und niedergebeugt mit einem Gefühl der Sorge und des Unvermögens. Es ist jetzt voller Hoffnung und Zuversicht, und erfüllt mit einem erneuerten Gefühl der Entschlossenheit, sein eigenes Leben ohne Einmischung von außen zu führen.
Zum ersten Male seit dem Kriege ist da ein allgemeines Gefühl der Sicherheit. Die Menschen sind heiterer. Es ist da im ganzen Land ein allgemeiner Frohsinn spürbar. Es ist ein glücklicheres Deutschland. Ich habe es überall gesehen, und Landsleute, die ich während meiner Reise getroffen habe und die Deutschland gut kennen, waren von dem Wandel tief beeindruckt.
Ein Mann hat dieses Wunder vollbracht. Er ist ein geborener Führer der Menschen. Eine magnetische und dynamische Persönlichkeit mit einer aufrichtigen Absicht, einem resoluten Willen und einem furchtlosen Herzen.
Er ist nicht nur dem Namen nach sondern tatsächlich der nationale Führer. Er hat sie abgesichert gegen die sie umgebenden Feinde. Er schützt sie auch gegen die Schrecken des Hungertodes, welcher eine der schlimmsten Erinnerungen an die letzten Kriegsjahre und die ersten Jahre des Friedens ist. Über 700.000 sind in jenen finsteren Jahren verhungert.
Man kann die Auswirkungen davon noch an den Körpern derjenigen erkennen, die in diese traurige Welt hineingeboren worden sind.
Die Tatsache, daß Hitler sein Land gerettet hat aus der Angst, daß sich die Zeiten der Verzweiflung, der Not und der Erniedrigung wiederholen könnten, hat ihm im modernen Deutschland eine unangefochtene Autorität verschafft.
An seiner Popularität, speziell unter der Jugend Deutschlands besteht nicht der geringste Zweifel. Die Älteren vertrauen ihm, die Jungen vergöttern ihn. Es ist nicht nur die Bewunderung, die einem populären Führer zuteil wird. Es ist die Anbetung eines nationalen Heroen, der sein Land aus äußerster Verzagtheit und Entwürdigung gerettet hat.
Jenen, die nicht selbst gesehen und gefühlt haben, in welcher Art und Weise Hitler das Herz und den Geist Deutschlands bestimmt, mag diese Beschreibung übertrieben erscheinen. Aber es ist die reine Wahrheit. Dieses große Volk wird besser arbeiten, mehr opfern, und – wenn nötig –mit größerer Entschlossenheit kämpfen, einfach weil Hitler das von ihnen fordert. Jene, die diesen zentralen Punkt nicht verstehen, können die gegenwärtigen Möglichkeiten des modernen Deutschland nicht richtig einschätzen. Dieser Eindruck (wiegt) mehr als alles andere, das ich während meines kurzen Besuchs im neuen Deutschland gesehen habe.
Da war eine Atmosphäre der Wiederbelebung. Sie hatte eine außerordentlichen Einfluß bei der Einigung der Nation. Katholiken und Protestanten, Preußen und Bayern, Unternehmer und Arbeiter, Reich und Arm sind zu einem Volk zusammengefügt. Religiöse, regionale und Klassenunterschiede zerteilen nicht länger die Nation. Es ist da eine Leidenschaft zur Einheit, geboren aus schierer Notwendigkeit.
Überall fand ich eine wilde und kompromißlose Feindschaft gegenüber dem Russischen Bolschewismus, gepaart mit einer echten Bewunderung für das Britische Volk und einem tiefempfundenen Wunsch nach einem besseren und freundlicheren Verständnis durch dieses. Die Deutschen haben sich wirklich entschieden, nie wieder mit uns zu streiten, noch haben sie irgendwelche rachsüchtigen Gefühle gegenüber den Franzosen.[68]
Der britische Politiker und spätere Kriegspremierminister WINSTON CHURCHILL schrieb im September 1937 über Hitler:
„Während sich alle diese furchtbaren Umwälzungen in Europa (von 1919 bis 1932, d. Hrsg.) vollzogen, führte der Gefreite Hitler seinen langen geduldigen Kampf um das deutsche Herz.
Fünfzehn Jahre nach diesem Entschluß, Deutschland zu rehabilitieren, ist es ihm gelungen, Deutschland wieder die machtvollste Position in Europa zu geben, und er hat nicht nur die Position seines Landes wiederhergestellt, sondern er hat gerade in sehr großem Umfang die Folgen des großen Krieges in ihr Gegenteil verwandelt
Was immer man sonst über diese Großtaten denken mag, sie gehören mit Gewißheit zu den bemerkenswertesten der gesamten Weltgeschichte". [69]
Churchill ließ 1935 im STANDARDMAGAZIN den Aufsatz „Die Wahrheit über Hitler" erscheinen. Darin heißt es u. a.:
„Die Geschichte dieses Kampfes kann nicht gelesen werden ohne Bewunderung für den Mut, die Aufrichtigkeit und die Kraft der Persönlichkeit, die ihn dazu befähigten, herauszufordern, zu trotzen, zu überwältigen und zu versöhnen - jedenfalls sich durchzusetzen gegenüber allen Autoritäten, die seinen Weg versperrten. Er und die immer wachsenden Scharen derer, die sich ihm anschlossen, zeigten in ihrem patriotischen Feuer und ihrer Vaterlandsliebe, daß es nichts gab, was sie nicht zu tun oder zu wagen bereit wären, kein Opfer von Leben, Gesundheit, Freiheit, das sie nicht selbst bringen oder ihren Gegnern auferlegen würden... "[70]
Am 4. Oktober 1938, vier Tage nach Unterzeichnung des Münchner Abkommens, äußerte Churchill:
„Unsere Führung muß wenigstens ein Stück vom Geist jenes deutschen Gefreiten haben, der, als alles um ihn in Trümmer gefallen war, als Deutschland für alle Zukunft in Chaos versunken schien, nicht zögerte, gegen die gewaltige Schlachtenreihe der siegreichen Nationen zu ziehen."[71]
Lord Mottistone, seinerzeit der Britische Kriegsminister, der 1935 inkognito das Deutsche Reich bereiste, um sich ein Bild von den erstaunlichen Entwicklungen im Herzen Europas zu machen, faßte seine Erinnerung wie folgt zusammen:
„Wir haben viel zu lernen von den regen Deutschen, die sich jetzt in dem Entschluß zusammengefunden haben, Arbeit zu schaffen und auch ihren ärmsten Volksgenossen ein besseres Dasein und bessere Zukunftsaussichten zu geben. Der Bolschewismus ist aus Deutschland verbannt, aber die Reaktion und der Schlendrian sind ebenfalls verbannt. Was in Deutschland erreicht worden ist, können wir in England auch und sogar besser leisten. Es wird Zeit, daß wir an die Arbeit gehen.“ (in seinem Buch: „Mayflower seeks the Truth“ , 1935).
Lord Rothermere , Eigner des „Daily Mail“, schrieb 1936:
„ Der Glaube läßt Wunder wirklich werden. Die Deutschen fanden sich hin zu einem neuen und wirkenden Glauben. ... Er hat Deutschland eine neue Seele verschafft. – Die vergangenen zwei Jahre haben eine politische Entwicklung reifen lassen, so tiefgehend und so weitreichend wie die Große Französische Revolution. – Ein Wandel solcher Art im Wesen eines Volkes, was dessen innere Zustände, was die außenpolitische Geltung der Nation angeht, ist noch niemals in der Geschichte innerhalb eines so kurzen Zeitraumes erreicht worden. – Deutschland ist das neue Sparta, der gleiche Geist völkischer Zucht und die gleiche Selbsthingabe, welche ein paar tausend Bewohner
eines kleinen griechischen Stadtstaates den dauernden Rang in der Geschichte verschafften, werden von 67 Millionen Menschen wiederum zur Schau getragen, die in mancher Hinsicht das klügste, das fleißigste, am meisten hochgesinnte und rüstigste Volk der Welt ausmachen....“
Ein freies starkes tüchtiges beliebtes Deutsches Volk, das andere Völker sich zum Vorbild nehmen, ist naturgemäß denjenigen im Wege, die die Welt als ihr Eigentum und als Profitquelle betrachten – und sie auch entsprechend nutzen wollen.
Die nationalsozialistische Weltanschauung beinhaltet – kurz skizziert – folgende Gedanken:
Gott ist Geist.
Der Geist ist nicht im Jenseits, sondern in uns, und wir sind Körper von diesem und durch diesen Geist.
Im Menschen kommt Gott zu Bewußtsein.
Der Mensch ist ein göttliches Geschöpf.
Der Geist ist Bewegung. Als Geist ist er nicht nur Veränderung überhaupt, sondern Entwicklung seiner selbst.
Die Entwicklung des Geistes in ihrer höchsten Gestalt als Weltgeschichte ist kein ruhiges Hervorgehen wie in der Natur, sondern ein harter unendlicher Kampf.
Als Entwicklung bringt der Geist sich als voneinander unterschiedene Gestalten in Rassen und Völkern zur Erscheinung.
Die wesenhaften Unterschiede bilden eine Stufenfolge in der Selbstwerdung des Geistes und stehen im Verhältnis der Notwendigkeit.
Mit den rassischen und völkischen Unterschieden ist der Zweck der Erhaltung der eigenen Art als göttlicher Wille und höchster Auftrag an den Staat gesetzt.
Diese Unterschiede sind aus dem Begriff der Entwicklung heraus auch zu bewerten – als mehr oder weniger vollkommen.
Dabei ist das weniger Vollkommene notwendig wie das Vollkommenere. Es kann diesem nicht fehlen.
Es ist göttliche Pflicht des Vollkommeneren das weniger Vollkommene zu führen.
In der nordischen (arischen) Rasse hat der Geist seine bisher vollkommenste Gestalt erreicht.
Der Weg führt über die Entwicklung der Völker, über eine starke Volksgemeinschaft innerhalb der jeweiligen Völker. Dazu ist die Förderung des Individuums und seiner Stärken unerläßlich.
Die Ideale des nationalsozialistischen Staates bestehen u.a. in Unabhängigkeit bzw. Autarkie, gemeinwohlorientierter Wirtschaft und Politik, Führung durch die Fähigsten und Uneigennützigen, Kraft durch Freude. Wichtige Schritte sind u.a. die Befreiung der Völker aus der Sklaverei der Globalisten, von der Zinsknechtschaft, von der Schuldenfalle, die Befreiung von der jüdischen Herrschaft, was letztlich auch eine Befreiung der Juden selbst von ihren längst überholten, einengenden und egoistischen Denkkonzepten und Handlungsweisen darstellt.
Wenn dies alles in Ihnen sofort Abscheu erregt, dann deswegen, weil Sie von den Medien und der Politik, von der Schule und der „Gesellschaft“, seit langem mit einem massiv verfälschten Geschichtsbild darauf konditioniert wurden, auf Worte dieser Art sofort ablehnend zu reagieren. Diese Abrichtung geschieht im Interesse derer, die sich an der Welt und den Menschen bereichern wollen und dies auch rücksichtslos tun.
Die als „Gesetze“ getarnten Anordnungen zum Schutze der verschleierten Fremdherrschaft und zur Durchsetzung von deren Kriegszielen (u.a. § 130 I, III und 86a StGB) haben mangels rechtlicher Existenz und Gesetzgebungskompetenz der BRD keine rechtliche Gültigkeit. Sie sind nichtig.
Vorschriften, die von der BRD – als der Institution der verschleierten Besatzung - erlassen wurden, können eine Wirksamkeit nur entfalten, wenn und soweit sie dazu dienen, die öffentliche Ordnung aufrechtzuerhalten (Art 43 LKO, vgl. oben) und dem mutmaßlichen Interesse des derzeit handlungsunfähigen Deutschen Reiches entsprechen.
Es entspricht nicht dem mutmaßlichen Interesse des Deutschen Reichs und des Deutschen Volkes, daß Reichsbürger bzw. Angehörige des Deutschen Volkes
falsche Behauptungen feindlicher Siegermächte über die Geschichte des Deutschen Volkes und die Lage des Deutschen Reiches aus Angst vor Strafe widerstandslos hinnehmen müssen, insbesondere Behauptungen des Inhalts, das Deutsche Reich sei ein Verbrecherstaat und das Deutsche Volk ein Verbrechervolk.
auf diese Weise in ihrer Psyche derart beeinflußt werden, daß sie sich gegen die planmäßige allmähliche Auslöschung ihres Volkes nicht zur Wehr setzen, sich schuldig fühlen, nicht für ihre ureigensten Interessen eintreten und sich gar ihre Existenzberechtigung absprechen lassen.
wegen historischer Richtigstellungen oder dem Bekenntnis zu ihrem Volk und Land oder zur nationalsozialistischen bzw. deutschen Weltanschauung bestraft werden.
Soweit durch die Entscheidungen eines Strafgerichts als Gericht der Besatzungsmacht die öffentliche Sicherheit und Ordnung aufrechterhalten wird im Sinne des mutmaßlichen Interesses des Deutschen Reiches, sind die Entscheidungen wirksam und rechtmäßig (analog § 683 BGB). Soweit Entscheidungen gegen das mutmaßliche Interesse des Deutschen Reiches gefällt werden, handelt ein Strafgericht ohne Legitimation.
Ebersberg am 20. August 2007
Anlagen:
Anmerkungen i und ii
[1] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, Reihe Alternativkommentare, Neuwied, Frankfurt, 2. Aufl. 1989, Art 4, Rdn. 13
[2] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 14
[3] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 15
[4] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 16
[5] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 19
[6] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 24
[7] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn. 25
[8] Herzog in Maunz/Dürig/Herzog/Scholz, Komm. z. GG Art. 139 Rdnr. 4
[9] Kommentar zum Grundgesetz für die BRD, a.a.O., Art. 4, Rdn 30
[10] aufgezeichnet in „Der Parlamentarische Rat 1948-1949, Akten und Protokolle“, Band 9, herausgegeben vom Deutschen Bundestag und vom Bundesarchiv, Harald Boldt Verlag im R. Oldenbourg Verlag, München 1996, Seite 20 ff.
[11] BVerfGE 36,1 (15 f.)
[12] BVerfGE 77, 137 (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1107
[13]
Carl Schmitt , Der Begriff des Politischen, Text von 1932 mit
einem Vorwort und drei Corollarien,
von DUNCKER & HUMBLOT / BERLIN, unveränderter Nachdruck der 1963
erschienenen Auflage Duncker & Humblot 1979, ISBN 3 428 01331 X, S.
53/54:
„Es wäre tölpelhaft zu glauben, ein wehrloses Volk habe nur noch
Freunde, und eine krapulose Berechnung, der Feind könnte vielleicht
durch Widerstandslosigkeit gerührt werden. Daß die Menschen durch einen
Verzicht auf jede ästhetische oder wirtschaftliche Produktivität die
Welt z.B. in einen Zustand reiner Moralität überführen könnten, wird
niemand für möglich halten; aber noch viel weniger könnte ein Volk durch
den Verzicht auf jede politische Entscheidung einen rein moralischen
oder rein ökonomischen Zustand der Menschheit herbeiführen. Dadurch, daß
ein Volk nicht mehr die Kraft oder den Willen hat, sich in der Sphäre
des Politischen zu halten, verschwindet das Politische nicht aus der
Welt. Es verschwindet nur ein schwaches Volk.“
[14] BVerfGE 36, 1 ff.
[15] Berber, Friedrich, Lehrbuch des Völkerrechts, Band II Kriegsrecht, 2. Aufl., C.H. Beck Verlag München 1969, S. 132 f.
[16] Berber a.a.O. S. 132 f.
[17] BVerfGE 77, 137 (150 f., 154 f., 160) zitiert nach Klaus Stern, Das Staatrecht der Bundesrepublik Deutschland Band V, C.H. Beck Verlag, München 2000, S. 1107
[18] Kimminich, Otto, Einführung in das Völkerrecht, Uni-Taschenbücher Nr. 469, Verlag K.G. Saur, München 1987, S. 134 f.
[19] Hegel Werke (Suhrkamp-Ausgabe), Band 4 S. 222
[20] Der Spiegel berichtete in seiner Ausgabe Nr. 20/2003 S. 47daß noch im Jahre 1948 etwa 57% der Deutschen meinten, der Nationalsozialismus sei „eine gute Idee“ gewesen.
[21] vgl. Friedrich Berber, Lb. d. VR II, S. 128
[22] [E. Bernays wird zu den 1000 bedeutendsten Persönlichkeiten aller Zeiten gerechnet - http://en.wikipedia.org/wiki/Edward_Bernays]
[24] “Atze” Brauner, Frankfurter Allgemeine Zeitung, Süddeutsche Zeitung, 6.5.1995.
[25] Ernst Nolte, Feindliche Nähe, S. 74-79 (Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust, Hastings April 2005, S. 138 f.)
[26] Ernst Nolte, Der kausale Nexus, Herbig. München 2002, . 96 f. (Germar Rudolf, Vorlesungen über den Holocaust, Hastings April 2005, S. 140 f.)
[27] Ernst Nolte a.a.O. S. 122 (Rudolf Vorlesungen S. 141)
[28] Ernst Nolte, Das Vergehen der Vergangenheit, Ullstein, Frankfurt/Main 1987 S. 594 (Rudolf Vorlesungen S. 136)
[29] Ernst Nolte, Streitpunkte, Ullstein, Frankfurt am Main / Berlin 1993 S. 308 (Vorlesungen S. 137)
[30] Ernst Nolte a.a.O. S. 9 (Rudolf Vorlesungen S. 137)
[31] Ernst Nolte a.a.O. S. 304
[32] Ernst Nolte a.a.O. S. 31; (Rudolf Vorlesungen S.138)
[33] Ernst Nolte a.a.O. S. 309
[34] Ernst Nolte, Frangois Furet, Feindliche Nähe, Herbig, München 1998 S. 222-224
[35] Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 17.06.06, S. 47, „Mitteleuropäische Gedankenspiele nach Versailles“ von Stefan Scheil
[36] Quelle: W. L. Willkie: „One World”, Simon & Schuster, New York, 1943 – Hinweis in der FAZ vom 14.02.92.
[37] zitiert nach Schultze-Rohnhof, „1939 - Der Krieg, der viele Väter hatte“, Olzog Verlag, München 2003, S. 68/69
[38] Churchill, Weltkrieg S. 13 f. zitiert nach Schultze-Rohnhof a.a.O. S. 69
[39] Quelle: Die F.D. Roosevelt-Papers, einzusehen in der F.D.R-Library roosevelt.library@nara.gov Tel. 001 845-229-8114 Fax 001 845-229-0872
[40] Quelle: a.a.O.
[41] „New York Times", 24. Juni 1941; zitiert nach George S. Wheeler, Die Amerikanische Politik in Deutschland, Kongress‑Verlag Berlin, 1958, S. 12
[42] Dirk Bavendamm, Roosevelts Krieg ...“, 2. Auflage, Herbig Verlag Berlin 1998, S. 48 und 55
[43] Fish, Hamilton, „Der zerbrochene Mythos – F.D. Roosevelts Kriegspolitik 1933 – 1945“ Grabert Verlag, Tübingen 1982 S. 221
[44] Schrenck-Notzing, Caspar, „Charakterwäsche – Die Politik der amerikanischen Umerziehung in Deutschland“, Ullstein-Buch Zeitgeschichte Nr. 33214, Ulm 1996, ISBN 3 548-33214-5, S. S. 148, 184, 250
[45] „We hope to have shown that both ‚state’ and ‚sovereignity’ are symbols of totalitarian government.” - zitiert nach H.-J. Arndt, „Die Besiegten von 1945 ...“, S. 254 Fn. 10.
[46] Peter Alter, Claus-Ekkehard Bärsch, Peter Berghoff „Die Konstruktion der Nation gegen die Juden“, Februar 1999
Rezension eines ungenannten Autors:
Als Begleitphänomen des modernen Nationalismus erscheint der Antisemitismus als ein mysteriöser Schatten der politischen Moderne. Die antijüdischen Differenzkonstruktionen können aber letztlich nicht ohne die Identitätskonstruktion der jeweiligen Nation verstanden werden. Dies gilt um so mehr, als die Feindseligkeit gegenüber Juden nicht mehr nur durch den Gegensatz Christentum/Judentum inspiriert wird, sondern durch das politische Kollektiv, durch die Nation, die nunmehr ihrem 'Wesen' nach von den Juden verschieden sein sollte. Um die Ein- und Ausgrenzungsprozesse der nationalen Gesellschaften erklären zu können, müssen die jeweiligen Vorstellungen von der Nation rekonstruiert werden, auf deren Grundlage die Juden als anders, mithin als Feinde definiert werden. In diesem Band werden Ideen und Formationen der Nation erörtert, die den modernen Antisemitismus bedingen und hervorgebracht haben. Der Zusammenhang von spezifischen Konstruktionen der Nation und den Phänomenen der Judenfeindschaft wird hier aus historischer, sozialwissenschaftlicher, politologischer und psychologischer Perspektive diskutiert. Die Autoren aus Israel, Großbritannien, den USA, Frankreich, den Niederlanden und Deutschland konzentrieren sich zwar auf die antijüdischen Tendenzen in der deutschen Nationalbewegung und im deutschen Nationalismus, beziehen jedoch in vergleichender Perspektive auch andere Nationalbewegungen mit ein. Insbesondere werden durch den interdisziplinären Ansatz des Bandes neue Interpretationen und Aspekte in die Diskussion über den Antisemitismus eingeführt. Neben Beiträgen von George L. Mosse und Peter Pulzer, die einen allgemeinen Überblick entwerfen, und Cornelius Castoriadis, der einen grundlegenden Aufsatz über den Haß vorlegt, schreiben vierzehn Autoren zu verschiedenen Aspekten dieses aktuellen und wichtigen Themas.
[47] Giselher Wirsing, Giselher Wirsing „Der maßlose Kontinent – Roosevelts Kampf um die Weltherrschaft“, Jena 1942, S. 284 ff.
[48] Fish, Hamilton, „Der zerbrochene Mythos – F.D. Roosevelts Kriegspoltik 1933-1945“, Grabert Verlag, Tübingen 1982, ISBN 3-87847-059-2; Bavendamm, Dirk „Roosevelts Krieg- Amerikanische Politik und Strategie 1937-1945“, Herbig Verlag, 2. Auflage 1998; Hoggan, David L. „Der erzwungene Krieg – Die Ursachen und Urheber des Zweiten Weltkrieges“, 15. Auflage, Grabert Verlag, Tübingen 1997; Schultze-Rhonhof, Gerd „Der Krieg der viele Väter hatte“, 2. Auflage, Olzog Verlag, München 2003, ISBN 3-7892-8117-4; Giselher Wirsing „Der maßlose Kontinent – Roosevelts Kampf um die Weltherrschaft“, Jena 1942; Stinnet, Robert B., „Pearl Harbor – Wie die Amerikanische Regierung den Angriff provozierte und 2.476 ihrer Bürger sterben ließ“, Zweitauseneins , Frankfurt/Main 2003, ISBN 3-86150-603-3
[49] Allen, Martin, „Churchills Friedensfalle – Das Geheimnis des Heß-Fluges 1941“, Druffel Verlag, Stegen-Ammersee 2003, ISBN 3 8061-1153-7
[50] Doc. No. FO 371/24408 – Public Records Office, Kew. zitiert von Martin Allen in „Churchills Friedensfalle – Das Geheimnis des Heß-Fluges 1941“, Druffel-Verlag, 2003, ISBN 3 8061-1153-7, S. 119 f.
[51] in Le Droit de vivre, Paris 9.11.32.
[52] Daily Mail vom 24. März 1933, Titelseite
[53] Henry Ford, „Der Internationale Jude“, dreiunddreißigste Auflage / 117. bis 118. Tausend, Hammer-Verlag, Leipzig 1937,S. 44 f.
[54] Nation Europa 10/62, S. 7)
[55] a.a.O.
[56] a.a.O. S. 8
[57] New York Times v. 10, 11.und 12.05.42
[58] Anweisungen für die „Reeducation“ des Deutschen Volkes, herausgegeben von der „Einheit für Psychologische Kampfführung“ (Special Service Division) der U.S. Army, zitiert nach Anweisungen 1945 für die Re-education, in Nation & Europa, Heft 8/1958, S. 10. Für umfassende Angaben siehe Claus Nordbruch, Der Angriff, Tübingen 2003.
[59] http://hellmut-diwald.de/UnseregestohleneGeschichte.htm
[60] Protokolle des Nürnberger Prozesses, Band XIX, S. 440
[61] Nahum Goldmann, Staatsmann ohne Staat, Kiepenheuer & Witsch, Köln 1970, S. 273
[62] zitiert bei Maurice Bardèche, „Nürnberg oder die Falschmünzer“, Verlag Karl Heinz Priester, Wiesbaden 1957 S. 25 f.
[63] Leitartikel der Chicago Tribune vom 10. Juni 1946, bei Bardèche a.a.O. S. 27
[64] Leitartikel in der Chicago Tribune im Jahre 1947, bei Bardèche a.a.O. S. 27
[65] bei Bardèche a.a.O. S. 36
[66] bei Bardèche a.a.O. S. 36 f.
[67] bei Bardèche a.a.O. S. 45.
[68] David Lloyd George, Daily Express, 17.9.1936
[69] Winston Churchill in seinem Buch GREAT CONTEMPORARIES (Große Zeitgenossen), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 198
[70] zitiert bei Hans Grimm: „Von der verkannten Wirklichkeit", Lippoldsberg 1972, Seite 791 , zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 177
[71] zitiert bei Udo Walendy: .,Wahrheit für Deutschland", Seiten 79 f. und Emrys Hughes: „Churchill, ein Mann in seinem Widerspruch", Seite 159; ), zitiert nach Hans Bernhardt, Deutschland im Kreuzfeuer großer Mächte, Preußisch Oldendorf, 1988 S. 221
i Wer war Carlo Schmid? Was ist seine Bedeutung?
1896
3. Dezember: Carlo Schmid wird in Perpignan/Südfrankreich geboren.
1908
Übersiedlung der Familie nach Stuttgart.
1914-1918
Schmid nimmt als Freiwilliger am Ersten Weltkrieg teil.
1919-1921
Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Tübingen.
1923
Promotion zum Dr. jur. in Frankfurt/Main mit einer Dissertation über "Die Rechtsnatur der Betriebsvertretungen nach dem Betriebsrätegesetz".
1924
Niederlassung als Rechtsanwalt in Reutlingen.
1925
Schmid tritt in den württembergischen Justizdienst ein. Er ist bis 1927 als Gerichtsassessor, von 1927 bis 1931 als Amtsrichter, anschließend als Landgerichtsrat in Tübingen tätig.
1927/28
Beurlaubt vom württembergischen Justizministerium, wird Schmid Referent am Kaiser-Wilhelm-Institut für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Berlin. Teilnahme an den Sitzungen des Ständigen Internationalen Gerichtshofes in Den Haag.
1929
Habilitation in Tübingen mit einer Arbeit über die Rechtsprechung des Ständigen Internationalen Gerichtshofes.
1930-1940
Privatdozent für Völkerrecht an der Universität Tübingen.
nach 1933
Die Nationalsozialisten schließen Schmid aufgrund mangelnder "weltanschaulicher und politischer Zuverlässigkeit" im Sinne der NS-Ideologie von allen Berufungen und Beförderungen aus.
1940-1944
Schmid wird zur Wehrmacht eingezogen und als juristischer Berater der deutschen Oberfeldkommandantur in Lille zugeteilt.
1945
Die französische Militärverwaltung überträgt Schmid die Organisation des neugebildeten Landes Württemberg-Hohenzollern als Präsident des Staatssekretariats für die französisch besetzte Zone in Tübingen.
1946-1950
Landesvorsitzender der SPD in Südwürttemberg.
1946-1953
Professor für Öffentliches Recht in Tübingen.
1947-1950
Stellvertretender Staatspräsident und Justizminister von Württemberg-Hohenzollern.
1947-1973
Mitglied des Parteivorstandes der SPD.
1948/49
SPD-Fraktionsvorsitzender im Parlamentarischen Rat und Vorsitzender des Hauptausschusses. Schmid ist maßgeblich an der Ausarbeitung des Grundgesetzes beteiligt.
1949-1952
Vorsitzender der Deutschen Gruppe im
Parlamentarischen Rat der
Europäischen Bewegung.
Vizepräsident der Europa-Union.
1949-1972
Mitglied des Deutschen Bundestags.
1949-1966
Vizepräsident des Deutschen Bundestags.
1950-1966
Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg.
1953-1966
Professor für Politische Wissenschaften an der Universität Frankfurt/Main.
1955
Auszeichnung mit dem Großkreuz des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland.
1955-1959
Auf Reisen nach Osteuropa - 1955 mit Konrad Adenauer nach Moskau, 1958 nach Warschau und Krakau und 1959 wiederum nach Moskau - setzt sich Schmid für die Aussöhnung mit dem Osten ein und bereitet insofern die Verträge von Warschau und Moskau (1970) mit vor.
1958-1970
Mitglied des SPD-Präsidiums.
Maßgebliche Beteiligung an der Ausarbeitung des Godesberger Programms
(1959) der SPD.
1959
Bei der Bundespräsidentenwahl unterliegt Schmid dem CDU-Kandidaten Heinrich Lübke mit 486 zu 517 Stimmen.
1963-1966
Präsident der Versammlung der Westeuropäischen Union in Paris.
1966-1969
Im Kabinett Kiesinger der Großen Koalition übernimmt Schmid das Amt des Bundesministers für Angelegenheiten des Bundesrates und der Länder.
1969-1972
Vizepräsident des Deutschen Bundestags.
1969-1973
Mitglied der Beratenden Versammlung des Europarates in Straßburg.
1969-1979
Schmid wird gemäß des deutsch-französischen Freundschaftsvertrages von 1963 Koordinator der deutsch-französischen Beziehungen. In der Aussöhnung mit dem französischen Nachbarn sieht Schmid eine entscheidende Voraussetzung für die europäische Integration. Sie zählt zu den wichtigsten Antriebsfedern seines politischen Handelns.
1970-1974
Vorstandsmitglied des Deutschen Rats der Europäischen Bewegung.
1972
September: Schmid verzichtet auf eine erneute Kandidatur zum Deutschen Bundestag.
1979
Veröffentlichung der Memoiren, mit deren
Abfassung Schmid die letzten Lebensjahre verbringt.
11. Dezember: Carlo Schmid stirbt in Bonn.
Fragestellung:
"In diesem Jahr muß ein neuer Bundespräsident gewählt werden. Da nach
dem Grundgesetz Professor Heuss nicht wiedergewählt werden kann, wird
zur Zeit überlegt, wer sein Nachfolger werden soll. Wer sollte Ihrer
Meinung nach Bundespräsident werden?"
Quelle: Allensbacher Archiv, IfD-Umfrage, abgedruckt in: Jahrbuch der Öffentlichen Meinung 1965-1967, S. 245.
Weitere Aspekte eines Europa nach Kalergi waren Freiheit, Frieden, Wohlstand und Kultur. Das heutige Europa hat eben dieses Selbstverständnis übernommen, das Kalergi in einer Zeit des absoluten Nationalismus verbreitete, gerade nach dem 1.Weltkrieg, welcher 1918 endete. Graf Coudenhove-Kalergi forderte Frankreich und Deutschland auf, ihre Streitigkeiten beizulegen und sich stattdessen auf die Gemeinsamkeiten zu konzentrieren. Die skandinavischen Staaten sollten nach Kalergis Ansicht bei Europas Fortschritt die Initiative ergreifen und versuchen im restlichen Europa zu vermitteln.
Kalergis Ideen wurden verdrängt, als 1939 der 2. Weltkrieg ausbrach. Während des Dritten Reiches wurde die Paneuropa-Union verboten. 1938 emigrierte er zuerst in die Schweiz und anschließend in die USA. In dieser Zeit lehrt er in New York als Professor für Geschichte. Coudenhove-Kalergi gab seine Ideen bis zu seinem Tode 1972 nicht auf und blickte voller Freude und Hoffnung auf die Entwicklung Europas nach Ende des 2. Weltkriegs. Er begrüßte ganz besonders die Rede Winston Churchills im Jahre 1947, der zentrale Forderungen Kalergis aufnahm. Am 18. Mai 1950 erhielt er den ersten internationalen Karlspreis der Stadt Aachen für besondere Verdienste um die Europäische Einigung.
Horst Mahler
In der Angelegenheit Horst Mahler
AG Cottbus – 73 Cs 1630 Js 5466/07 (266/07)
beantrage ich, im Wege des Urkundenbeweises
a) aus den Werken des Jüdischen Religionsgelehrten Martin Buber, Zweiter Band - Schriften zur Bibel, Kösel-Verlag, München 1964, die Seiten 1069 bis 1083 zu verlesen.
b) aus dem Sammelband "1848 - Erbe und Auftrag", Hrsg. Otto Scrinzi, Jürgen Schwab; Aula-Verlag, Graz 1998, ISBN 3-900968-03-9, den Aufsatz von Josef Ratzinger (heute Papst Benedikt XVI:): "Freiheit und Wahrheit" (S. 83 - 99) zu verlesen.
Band 2 der Werkausgabe von Martin Buber ist in der Niedersächsischen Landesbibliothek Hannover vorhanden und unter der Nr. 1964.6596 katalogisiert.
Der Sammelband "1848 - Erbe und Auftrag" ist in der Bayerischen Staatsbibliothek München greifbar.
Die antragsgegenständlichen Texte sind als Kopien beigefügt.
Vorbemerkung
Bei der rechtlichen Beurteilung des verfahrensgegenständlichen Sachverhalts darf der weltanschauliche Hintergrund nicht ausgeblendet bleiben. Nur bei unbefangener Betrachtung desselben ist die zutreffende Antwort auf die notwendig zu stellende Frage zu finden, ob die inkriminierte Geste als kultische Bekenntnishandlung zu werten ist und deshalb dem Kreis der rechtlich garantierten Bekenntnisfreiheit angehört.
Beweisthema
Die Verlesung der Urkunden wird das Gericht zu der Überzeugung führen, daß
zu a)
Martin Buber bezüglich der Judenheit folgende Thesen vertreten hat:
"Die unmittelbare Verehrung des Absoluten kann nur dann Lebensprinzip eines Volkes sein, wenn das Volk selber, als Volk, sie ausübt, und zwar naturgemäß nicht in der Sphäre des Denkens, sondern in der Sphäre des Lebens: Verehrung des Absoluten durch ein Volk bedeutet nicht metaphysische Ideation, sondern religiöse Begebenheit. ..." (S. 1070)
"... die unmittelbare Verehrung des Absoluten ist das Prinzip des ewigen Lebens in Israel;
aber bis heute hat das Volk noch nicht gelernt, es mit der Substanz des eigenen Daseins zu verehren. Was Israel bis heute am Leben hält, ist noch die Aufgabe selber, die ihm im Blute brennt und nicht zur Ruhe kommt, nicht aber ihre Erfüllung. - ...
Bisher hat die jüdische Existenz nur dazu ausgereicht, Götzenthrone zu erschüttern, nicht aber einen Thron Gottes aufzurichten. Das macht die Unheimlichkeit der jüdischen Existenz inmitten der Völker aus. Das Judentum prätendiert das Absolute zu lehren, aber faktisch lehrt es nur das Nein zum Leben der Völker, vielmehr es ist dieses Nein und nichts mehr. Darum ist es den Völkern ein Grauen geworden. Darum muß, wo eins von ihnen dazu übergeht, nicht mehr wie bisher nur in seiner Innerlichkeit, sondern in den Ordnungen der Wirklichkeit sein eigenes Selbst als das Absolute zu setzen, es Israel abschaffen wollen. Darum ist Israel heute, statt mit einem Flug über den Abgrund den Weg der Rettung weisen zu dürfen, zuunterst in den Strudel der allgemeinen Heillosigkeit gerissen." (S. 1071 f.)
(Anmerkung: Ein reales Volk als Nein zum Leben der Völker, unter denen es lebt, ist diesen ein Durcheinanderwirbler (gr. "diabolos = Teufel) und Widersacher (hebr. "Satanas"), der in dem inkriminierten Jesuswort (Joh 8,44) beim Namen genannt wird. Der Apostel Paulus hat dieses Volk als Feind der Christen identifiziert (Römer 11, 28: "Nach dem Evangelium sind sie zwar Feinde um euretwillen; aber nach der Wahl sind sie Geliebte um der Väter willen.' Daß dieses christliche Glaubensgut gegenwärtig in Deutschland nicht mehr ohne die Gefahr strafrechtlicher Verfolgung bekannt werden darf, ist beredter Ausdruck der Fremdherrschaft über das Deutsche Volk.)
"Das kritische Werk der Juden in den letzten hundert Jahren hat, statt durch Zerschmetterung der Götzen Raum für Gott zu schaffen, ihm selber alle Stätte auf Erden zu entziehen unternommen. Statt Völker zu lehren, vom Dienste der Fiktionen zum Dienste der Wahrheit überzugehen, hat es dazu beigetragen, daß sie den Gedanken der Wahrheit selber zu einer unerlaubten Fiktion gestempelt haben. Daß das analytisch-kritische Werk des jüdischen Gedankens diese Wendung genommen hat, ist nicht beiläufig. Marx und Freud sind weit mehr, als sie ahnten, vom herrschenden geistigen Status des modernen Judentums abhängig gewesen, das das faktische Sein des Absoluten nicht mehr zu fassen, geschweige denn das Paradox einer absoluten Person sich zu vergegenwärtigen vermag." (S. 1082)
(Zur Verdeutlichung:
Martin Buber bezeugt, daß die Judenheit in den Völkern den Gottestod - er nennt es "Zerschmetterung der Götzen" - real bewirkt hat. Er bekennt sich zur Rolle der Juden als Gottesmörder, als die Friedrich Nietzsche - den Gegensatz von Juden und Christen ignorierend - uns, die Deutschen, und die anderen europäischen Völker anklagte:
"Wohin ist Gott?" rief er, "ich will es euch sagen! Wir haben ihn getötet - ihr und ich! Wir alle sind seine Mörder! Aber wie haben wir dies gemacht. Wie vermochten wir das Meer auszutrinken? Wer gab uns den Schwamm, um den ganzen Horizont wegzuwischen? Was taten wir, als wir diese Erde von ihrer Sonne losketteten? Wohin bewegt sie sich nun? Wohin bewegen wir uns? Fort von allen Sonnen? Stürzen wir nicht fortwährend? Und rückwärts, seitwärts, vorwärts, nach allen Seiten? Gibt es noch ein Oben und ein Unten? Irren wir nicht wie durch ein unendliches Nichts? Haucht uns nicht der leere Raum an? Ist es nicht kälter geworden? Kommt nicht immerfort die Nacht und mehr Nacht? Müssen nicht Laternen am Vormittag angezündet werden? Hören wir noch nichts von dem Lärm der Totengräber, welche Gott begraben? Riechen wir noch nichts von der göttlichen Verwesung? auch Götter verwesen! Gott ist tot! Gott bleibt tot! Und wir haben ihn getötet! Wie trösten wir uns, die Mörder aller Mörder? Das Heiligste und Mächtigste, was die Welt bisher besaß, es ist unter unsern Messern verblutet - wer wischt das Blut von uns ab? Mit welchen Wassern können wir uns reinigen? Welche Sühnefeiern, welche heiligen Spiele werden wir erfinden müssen? Ist nicht die Größe dieser Tat zu groß für uns? Müssen wir nicht selber zu Göttern werden, um nur ihrer würdig zu erscheinen? Es gab nie eine größere Tat - und wer immer nach uns geboren wird, gehört um dieser Tat willen in eine höhere Geschichte, als alle Geschichte bisher war!" ("Der tolle Mensch" in "Die fröhliche Wissenschaft.")
Nie ist die Wurzel der Judenfeindschaft des Deutschen Volkes - wer wollte sie redlicherweise leugnen? - hellsichtiger und deutlicher benannt worden, als von dem Juden - Martin Buber? Und wer hat je unerschrockener die Folgerung daraus ausgesprochen, daß ein selbstbewußtes Volk, welches sich in den Ordnungen der Wirklichkeit sich selbst setzen will, Israel abschaffen will? In welchen Worten ist die Tiefe des am Deutschen Volk begangenen Seelenmordes durchsichtiger geworden als in Martin Bubers Feststellung, daß die Juden "den Gedanken der Wahrheit selber zu einer unerlaubten Fiktion gestempelt haben"?).
zu b)
Josef Ratzinger, der heutige Papst Benedikt XVI. aus tiefster christlicher Sorge um die Welt die Demokratie, wie sie in der judaisierten westlichen Welt real existiert, wie folgt beurteilt:
"Das Gefühl, daß die Demokratie noch nicht die rechte Form der Freiheit sei, ist ziemlich allgemein und breitet sich immer mehr aus. Die marxistische Demokratiekritik kann man nicht einfach beiseite schieben: Wie frei sind Wahlen? Wie weit ist der Wille durch Werbung, also durch Kapital, durch einige Herrscher über die öffentliche Meinung manipuliert? Gibt es nicht die 0Iigarchie derer, die bestimmen, was modern und fortschrittlich ist, was ein aufgeklärter Mensch zu denken hat. Die Grausamkeit dieser OIigarchie, ihre MögIichkeit öffentIicher Hinrichtungen , ist hinIängIich bekannt. Wer sich ihr in den Weg stellen möchte, ist Feind der Freiheit (sic!), weil er ja die freie Meinungsäußerung behindert. Und wie ist es mit der Willensbildung in den Gremien demokratischer Repräsentation? Wer möchte noch glauben, daß das Wohl der Allgemeinheit dabei das eigentlich bestimmende Moment ist? Wer könnte an der Macht von Interessen zweifeln, deren schmutzige Hände immer häufiger sichtbar werden? Und überhaupt: Ist das System von Mehrheit und Minderheit wirkIich ein System der Freiheit? Und werden nicht Interessenverbände jeder Art zusehends stärker als die eigentliche politische Vertretung, das Parlament? In diesem Gewirr von Mächten steigt das Problem der Unregierbarkeit immer drohender auf: Der gegenseitige Durchsetzungswille blockiert die Freiheit des Ganzen.
… Die großen Verheißungen der aufbrechenden Neuzeit wurden nicht eingelöst, aber ihre Faszination ist ungebrochen. Die demokratisch geordnete Form von Freiheit kann man heute nicht mehr bloß durch diese oder jene Gesetzesreform verteidigen, die Frage geht an die Grundlagen selbst. Es geht darum, was der Mensch ist und wie er als einzelner und im ganzen richtig leben kann.
Man sieht: Das politische, das philosophische und das religiöse Problem der Freiheit ist ein unlösbares Ganzes geworden; wer Wege in die Zukunft sucht, muß das Ganze im Blick haben und kann sich nicht mit vordergründigen Pragmatismen begnügen … Sartre sieht die Freiheit des Menschen als seine Verdammnis an … Der Mensch hat keine Natur, sondern ist nur Freiheit. Er muß das Leben irgendwo hin leben, aber es geht ins Leere. Diese sinnlose Freiheit ist die Hölle. Das Aufregende an diesem Denkansatz (von Sartre) besteht darin, daß hier die Trennung von Freiheit und Wahrheit (sic! vgl. M. Buber!) radikal durchgeführt ist: Es gibt keine Wahrheit. Die Freiheit hat keine Richtung und kein Maß. Aber diese völlige Abwesenheit von Wahrheit, die völlige Abwesenheit jeder auch sittlichen und metaphysischen Bindung, die absolut anarchische Freiheit als Wesenbestimmung des Menschen, enthüllt sich für den, der sie zu leben versucht, nicht als höchste Steigerung der Existenz, sondern als Nichtigkeit des Lebens, als absolute Leere, als Definition von Verdammnis. In der Extrapolation eines radikalen Freiheitsbegriffs, der für Sartre selbst Lebenserfahrung war, wird sichtbar, daß Befreiung von Wahrheit nicht die reine Freiheit erzeugt, sondern sie aufhebt. Die anarchische Freiheit, radikal genommen, erlöst nicht, sondern macht den Menschen zum mißratenen Geschöpf, zum Sein ohne Sinn."
Nach der Erhebung der hier dargebotenen Beweise dürfte klar sein, daß die an die Wurzeln gehende - also radikale - Befragung der Wirklichkeit lebensnotwendig geworden ist, ob sie denn eine Ordnung der Freiheit oder aber in Wahrheit die häßliche Erscheinung einer demokratischen Knechtschaft unter dem Joch der Plutokratie sei – und allein rücksichtsloses Antworten Rettung bringen kann.
Cottbus am 7. September 2007
Horst Mahler
Horst Mahler
In der Angelegenheit Horst Mahler
AG Cottbus – 73 Cs 1630 Js 5466/07 (266/07)
Die überaus auffällige – wenngleich als solche unbewußte – Parteinahme für die Judenheit in allen Rechtsangelegenheiten, in denen sich Jüdische Interessen gegen Belange des Deutschen Volkes geltend machen, wird von den Gerichten letzten Endes damit begründet, daß die Achtung der Menschenwürde (Artikel 1 GG) im Hinblick auf das Verfolgungsschicksal der Juden eine besondere Rücksichtnahme auf deren Befindlichkeit erfordere. Der Gedanke, daß die Verfolgung der Judenheit ihren Grund im Judentum selbst hat, gilt dem zeitgeistlichen Bewußtsein schon als Verbrechen. In ihm liege – so wird argumentiert – die Verneinung der Würde der Jüdischen Menschen. Die These von Martin Buber, daß die Judenheit das Nein zum Leben der Völker ist – und nichts mehr – wird völlig ignoriert.
Dieser Gedankenführung liegt die Annahme zugrunde, daß es nur ein einheitliches Bild von „dem Menschen schlechthin“ gebe und feindliche Gegensätze im Menschsein als solchem normativ ausgeschlossen seien.
Daß es unterschiedliche bis gegensätzliche Menschenbilder gibt, blieb im Bereich der Rechtsanwendung bisher unberücksichtigt. Auf dieser Blindheit beruht die Akzeptanz der absoluten Dämonisierung der Nationalsozialistischen Weltanschauung und der Person Adolf Hitlers und damit letztlich die gegen mich erhobene Anklage. Es ist daher in erster Linie die Unvereinbarkeit des christlichen bzw. des Deutschen Menschenbildes mit dem Menschenbild des Judentums bewußt zu machen.
Johann Wolfgang von Goethe dichtete: „Sie (die Juden) haben einen Glauben, der sie berechtigt Fremde zu berauben.“ Gesetzt den Fall, Goethe hätte damit Recht, könnte dann dem Deutschen Volke vernünftiger Weise zugemutet werden , sich einem Volk von Betrügern, Dieben und Räubern ohne Gegenwehr zu ergeben? Müßte dann dieses feindliche Verhältnis zwischen Volksgeistern sich nicht im Selbsterhaltungswillen des Deutschen Volkes, d.h. in seinen Gesetzen widerspiegeln? Würde der vernünftige Wille des Deutschen Volkes, sich gegen seine Verneinung durch die Judenheit zu schützen, nicht darauf gerichtet sein, diesen ihm feindlichen Stamm streng zu kontrollieren und an der Ausführung seiner Pläne zu hindern? Die Ausführung diese Willens dürfte wohl nicht durch die juristische Konstruktion eines einheitlichen Menschenbildes vereitelt werden, denn das Ergebnis wäre die Auslöschung des Deutschen Volkes und des Deutschen Menschen. Ein Menschenbild, welches vermittels seiner normativen Durchsetzung zum Untergang des Deutschen Volkes führen würde, kann nicht als Quellgrund des Rechtswillens des betroffenen Volkes anerkannt werden. Es wäre Ausdruck einer Fremdherrschaft über das Deutsche Volk.
Das Gericht hat also Grund genug, sich mit der These auseinanderzusetzen, daß das Deutsche Menschenbild unvereinbar ist mit dem Jüdischen. Es wird sich für das Deutsche und damit gegen das Jüdische Menschenbild zu entscheiden haben, wenn es um die rechtliche Beurteilung der von mir gelebten Parteinahme für das dem Deutschen Volksgeist entsprechende christlich geprägte Menschenbild und um das Bekenntnis zur Nationalsozialistischen Weltanschauung geht.
Deshalb beantrage ich, einen Sachverständigen für Geistesgeschichte zu hören.
Es wird angeregt, den Professor für Philosophie, Dr. Thomas Sören Hoffmann, Lehrstuhlinhaber an der Universität Bochum, mit dem Gutachten zu beauftragen. Seine besondere Sachkunde ist mit seinem Werk über die Hegelsche Philosophie: „Georg Wilhelm Friedrich Hegel - Eine Propädeutik“, marixverlag, Wiesbaden 2004, ISBN 3-937715-01-0, belegt.
Der Sachverständige wird zur Überzeugung des Gerichts darlegen, daß
(1) in der Geschichte der Menschheit unterschiedliche Menschenbilder wirksam geworden sind;
(2) im Abendland sich zwei wechselseitig ausschließende Menschenbilder gegenüber stehen – a) das Menschenbild, das im Judaismus und b) das Menschenbild, das im Christentum wurzelt;
(3) das Menschenbild des Judaismus vom Gedanken der Erhabenheit Jahwes ausgeht, deren Wesen die unüberbrückbare Trennung von Gott und Mensch ist, und von gläubigen Juden der Wille ihres Gottes als auf die Verknechtung und Vernichtung der Völker gerichtet gedacht werden muß;
(4) im Judentum kraft dieser Trennung Jahwes von den Völkern der geistesgeschichtliche Quellgrund des Atheismus gegeben ist;
(5) der philosophische Atheismus von Jüdischen Denkern (insbesondere von Spinoza, Karl Marx, Sigmund Freud) zu einer geschichtsmächtigen Ideologie entwickelt worden ist;
(6) die Französische Aufklärung durch den Jüdischen Geist der Trennung von Gott und Mensch geprägt ist;
(7) der Deutsche Volksgeist – in philosophischer Gestalt repräsentiert von Immanuel Kant, Johann Gottfried Herder, Johann Gottlieb Fichte, Friedrich Wilhelm Josef Schelling und Georg Wilhelm Friedrich Hegel – von Anbeginn in scharfem Gegensatz zum Französischen Atheismus steht, indem er die Einheit von Gott und Mensch denkt, und allein auf dieser Grundlage die Liebe Gottes zu seinen Geschöpfen Wirklichkeit ist;
(8) die Sicht von Martin Buber, nach der das Judentum das Nein zum Leben der Völker ist, die heilsgeschichtliche Rolle des Judentums in Übereinstimmung mit der von Hegel aufgezeigten spekulativen Logik zutreffend bestimmt, d.h. daß der Jüdische Volksgeist den anderen Volksgeistern als Negation, damit letztlich als das Leib gewordene Böse entgegen steht, d.h. diesen der Satan ist;
(9) alle Versuche, den philosophischen Judaismus und die dem Christentum inwohnende Philosophie in Übereinstimmung zu bringen, gescheitert sind.
Dem Sachverständigen möge aufgegeben werden, bei der Erstellung des Gutachtens die nachfolgenden Überlegungen zu berücksichtigen, die von mir im Verbotsverfahren gegen die NPD dem Bundesverfassungsgericht mit dem Schriftsatz vom 30. August 2002 im Abschnitt
Die Qual der Entscheidung zwischen zwei unverträglichen Menschenbildern
wie folgt vorgetragen worden sind:
Inzwischen ist fundamentale Systemkritik auch bei Richtern des Bundesverfassungsgerichts nachzuweisen. Das „oberste Konstitutionsprinzip unseres Rechts“., der Begriff der Menschenwürde (Dürig in Maunz/Dürig, Grundgesetz Art. 1 Abs. 1 Rdnr. 14 ) ist in der Verfassungswirklichkeit unscharf bis zur Unkenntlichkeit geworden.
Bundesverfassungsrichter a.D. Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde ist es gelungen, auf wenigen Seiten („Vom Wandel des Menschenbildes im Recht“, Rhema-Verlag, 2001) das Dilemma aufzuzeigen, in dem das Bundesverfassungsgericht steckt. Als Teil des Systems (v. Arnim, Das System, S. 223 ff.) muß es sich – so oder anders - zum Staatsstreich entschließen. Entweder mißachtet oder korrumpiert es im Gehorsam gegenüber der Regierung und den hinter ihr stehenden gesellschaftlichen Mächten den Befehl des Artikels 1 Abs. 1 GG, die Würde des Menschen „zu achten und zu schützen“ oder es stellt sich dem „System“ entgegen und wird diesem dadurch als Feind kenntlich und zum Objekt der Verfolgung (gegenwärtig ist ein solcher Vorgang in Israel zu beobachten, wo der Oberste Gerichtshof sich gegen geheimdienstliche Morde an Gefangenen gestellt hat; - vgl. TACHELES – Das jüdische Wochenmagazin Nr. 1/2002 S. 17)
Das Dilemma besteht in folgendem: Von „Menschenwürde“ kann sinnvoll nur gesprochen werden, wenn ein bestimmtes Menschenbild vorschwebt (Böckenförde a.a.O. S. 34). Es sind nun aber verschiedene – und dann auch miteinander unvereinbare – „Menschenbilder“ denkbar. Folglich gibt es auch verschiedene Vorstellungen von dem, was „Menschenwürde“ ist. Welche davon soll der Staat achten und schützen und welche muß er dabei notwendig vernachlässigen?
Im Unvereinbarkeitsfall bleiben nur zwei Auswege: Entweder man entscheidet sich für das eine und damit gegen das andere Menschenbild, oder aber man weicht der Entscheidung aus, indem man den Bilderdienst aufkündigt.
Das Bundesverfassungsgericht befindet sich hier in einer höchst delikaten Verlegenheit. Es wirkt in einem Regime, das in jeder Hinsicht auf die jüdische Minderheit Rücksicht nehmen muß. In dieser ist ein Menschenbild wirksam, in dem nur das jüdische Volk von Gott auserwählt und dessen Genossen dadurch von unendlichem Wert sind, während die Angehörigen aller anderen Völker für absolut wertlos erachtet werden (vgl. „Israel Shahak, „Jüdische Geschichte, jüdische Religion“, Lühe-Verlag, 1998, ISBN 3-926328-25-8, S. 57, 58, 61, 62, 140, 144, 150 ff, 169 ff (!). Das Buch wird als wesentlicher Bestandteil des diesseitigen Vortrags 30-fach vorgelegt)
Jes 34,2-3
2 Der HERR ist zornig über alle Heiden und ergrimmt über alle ihre Scharen. Er wird an ihnen den Bann vollstrecken und sie zur Schlachtung dahingeben.
3 Und ihre Erschlagenen werden hingeworfen werden, daß der Gestank von ihren Leichnamen aufsteigen wird und die Berge von ihrem Blut fließen.
Das jüdische Menschenbild ist in jeder denkbaren Hinsicht mit der christlichen Vorstellung, daß alle Menschen geliebte Kinder Gottes seien, unvereinbar. Es ist ausschließlich dieser Umstand, der das Deutsche Kolleg veranlaßt hat, den Jahwe-Kult für verbotswürdig zu erklären (vgl. Anlage 237 zum Antrag des Bundesrates). Die Antragsteller sehen darin einen Verbotsgrund gegen die Antragsgegnerin!
Aus jenem von Fremdenhaß geprägten Menschenbild leiten maßgebliche Interpreten der Tohra Mischna ab,
- daß keine Anstrengungen unternommen werden sollen, um das Leben von Fremden zu retten (Shahak S. 21 f.¸147),
- daß jüdische Ärzte keinen Fremden heilen dürfen, es sei denn zur Vermeidung der Feindschaft des hilfsbedürftigen Fremdlings (Shahak S. 148);
- daß die Tötung eines Nichtjuden nicht zu bestrafen sei (Shahak S. 58, 140 f., 205 zu Nr. 13),
- daß der Beste der Nichtjuden zu töten sei (Shahak S.144) ,
- daß, wenn ein Jude an einem Friedhof der Fremden vorübergeht, er die Mütter der dort Begrabenen verfluchen solle (Shahak S. 56),
- daß Jesus von Nazareth in der Hölle in kochende Exkremente getaucht werde (Shahak S. 52),
- daß Juden Ungläubige mit ihren eigenen Händen umzubringen hätten (Shahak, S. 58),
- daß männliche Jugendliche aus fremden Völkern als „unreine Tiere, ekelerregende Kreaturen“ bezeichnet werden (Shahak S. 61).
Antisemitismus-Vorwurf als Bumerang
Es ist zu fragen, welche Kräfte es mit welchen Mitteln vermocht haben, nach 1945 viele Deutsche durch „demokratische Umerziehung“ so abzurichten, daß sie tagtäglich dem an den Palästinensern verübten Völkermord Beifall spenden und damit eine zynische Verachtung der grundlegenden allgemeinen Prinzipien des Völkerrechts bekunden?
Die Antragsteller spielen immer mehr in den Vordergrund ihrer Argumentation die Behauptung, die Partei sei antisemitisch gestimmt. Damit ist der Antragsgegnerin eine Erörterung der Judenfrage aufgezwungen, die sie vermutlich gern vermieden hätte.
Die Totschlagswörter „Antisemitismus“ und „Rassismus“ wirken nur, wenn sie den bekannten Verteidigungsreflex auslösen: „Ich bin kein Antisemit, denn ....“. Was aber wird geschehen, wenn, statt den Vorwurf zu leugnen, danach gefragt wird, warum Juden, weil sie Juden sind, gehaßt werden? Seit mehr als 3000 Jahren sind Juden überall, wo sie als Gruppen in Erscheinung treten, Hohn, Spott und Verfolgungen ausgesetzt. Zufall oder Notwendigkeit? In dieser Perspektive kann „Antisemitismus“ nicht mehr als Ausdruck einer seelischen Abartigkeit der Judenhasser, insbesondere der Deutschen, gedeutet werden.
Daß der praktizierte Judaismus die Bedingung der Feindschaft gegen Juden ist, „Antisemitismus“ als Abwehrreaktion erst mit dem Judaismus verschwinden wird, weshalb an der Überwindung des Judaismus zu arbeiten ist - diese Erkenntnis ist nicht neu. Daß sie dem Bewußtsein der Zeitgenossen von interessierter Seite mit dem denkbar größten Aufwand ferngehalten wird, ist mit Händen greifbar. Man muß sich nur bereit machen, das scheinbar Undenkbare zu denken.
Shahak – ein in Israel lebender jüdischer Intellektueller - übt Kritik am Staate Israel, die sich aus der Befindlichkeit eines Gutmenschen speist. Er erlebte das gegenwärtige Israel als Dasein dessen , was unter dem Eindruck der Menschenrechtsideologie als „Macht des Bösen“ weltweit geächtet ist. Er führt diesen Charakter Israels auf das jüdische Menschenbild zurück:
Ohne eine Erörterung der vorherrschenden jüdischen Einstellungen gegenüber Nichtjuden kann selbst das Konzept Israels als „jüdischer Staat“, wie sich Israeloffiziell selbst kennzeichnet, nicht verstanden werden. Die weitverbreitete falsche Auffassung, daß Israel – selbst ohne Berücksichtigung seiner Regierungsform in den „Besetzten Gebieten“ – eine echte Demokratie sei, erwächst aus der Weigerung, der Bedeutung, die der Begriff „ein jüdischer Staat“ für Nichtjuden hat, trotzig entgegenzutreten. Nach meiner Ansicht stellt Israel als „jüdischer Staat“ nicht nur eine Gefahr für sich selbst und seine Einwohner dar, sondern für alle Juden und für alle anderen Völker und Staaten im Mittleren Osten und darüber hinaus. Ebenso ziehe ich in Betracht, daß andere Staaten oder Anwesen des Mittleren Ostens, die sich selbst als „arabisch“ oder „mohammedanisch“ kennzeichnen, desgleichen – wie die israelische Selbstdefinition, „jüdisch“ zu sein – eine Gefahr darstellen. Während man diese Gefahr auf breiter Basis diskutiert, wird jedoch die Gefahr, die dem jüdischen Charakter des Staates Israel innewohnt, nicht beachtet.
Die Grundauffassung von Israel als „einem jüdischen Staat“ war für israelische Politiker seit der Gründung des Staates äußerst wichtig und wurde der jüdischen Bevölkerung mit allen nur denkbaren Mitteln eingeschärft. Als sich in den frühen 1980er Jahren eine winzige Minderheit israelischer Juden herauskristallisierte, die sich diesem Konzept widersetzte, verabschiedete die Knesset 1985 mit überwältigender Mehrheit ein Verfassungsgesetz (das ist ein Gesetz, das gegenüber den Bestimmungen anderer Gesetze Vorrang hat und nicht aufgehoben werden kann, es sei denn durch ein spezielles Verfahren). Aufgrund dieses Gesetzes ist es keiner Partei erlaubt, an den Wahlen zur Knesset teilzunehmen, deren Programm öffentlich dem Prinzip „eines jüdischen Staates“ widerspricht oder beabsichtigt, es mit demokratischen Mitteln zu verändern. Ich selbst bin ein entschiedener Gegner dieses Verfassungsgrundsatzes. Die rechtliche Auswirkung bedeutet für mich, daß ich in dem Staat, dessen Bürger ich bin, keiner Partei angehören kann, deren Prinzipien ich zustimmen würde und der es erlaubt ist, an den Knesset-Wahlen teilzunehmen. Allein dieses Beispiel zeigt, daß der Staat Israel wegen der Anwendung einer jüdischen Ideologie, die gegen alle Nichtjuden gerichtet ist und gegen jene Juden, die dieser Ideologie widersprechen, keine Demokratie ist. Aber die Gefahr, die diese vorherrschende Ideologie darstellt, ist nicht auf innerstaatliche Angelegenheiten beschränkt. Sie beeinflußt auch Israels Außenpolitik. Diese Gefahr wird solange weiter anwachsen, wie zwei gegenwärtig wirksame Entwicklungen an Stärke zunehmen: Das Anwachsen des jüdischen Charakters Israels und die Zunahme an Macht, insbesondere an nuklearer Stärke. Ein weiterer unheilvoller [engl.: ominous = von übler Vorbedeutung] Faktor ist die Tatsache, daß der israelische Einfluß auf das politische Establishment der USA ebenfalls zunimmt. Deshalb sind fehlerfreie Informationen über das Judentum und besonders über die Behandlung von Nichtjuden durch Israel gegenwärtig nicht nur wichtig, sondern gleichfalls politisch lebensnotwendig. (S. 24 f.)
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Der Einfluß der „jüdischen Ideologie“ wird auf viele Juden um so stärker sein, je mehr sie der öffentlichen Diskussion entzogen ist. Eine solche Diskussion wird – so ist zu hoffen – die Menschen dazu führen, die gleiche Haltung gegenüber dem jüdischen Chauvinismus und der Verachtung einzunehmen, die von so vielen Juden den Nichtjuden entgegengebracht wird (was weiter unten dokumentiert werden wird), wie dies normalerweise gegenüber dem Antisemitismus und all den anderen Formen von Fremdenfeindlichkeit, Chauvinismus und Rassismus geschieht. Es wird mit Recht angenommen, daß nur das vollständige Offenlegen auch seiner historischen Wurzeln – nicht nur des Antisemitismus – die Grundlage seiner Bekämpfung sein kann. Gleichfalls bin ich davon überzeugt, daß nur die vollständige Offenlegung des jüdischen Chauvinismus und des religiösen Fanatismus die Basis sein kann, um diese Erscheinungen zu bekämpfen. Dies gilt besonders heute, wo – im Gegensatz zu der Situation, die vor fünfzig oder sechzig Jahren vorherrschte –, der politische Einfluß von jüdischem Chauvinismus und religiösem Fanatismus erheblich größer ist als derjenige des Antisemitismus. Aber es gibt noch einen weiteren wichtigen Aspekt: Ich glaube fest daran, daß Antisemitismus und jüdischer Chauvinismus nur gleichzeitig bekämpft werden können.(S. 38 f.)
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Man sollte sich daran erinnern, daß Judentum, besonders in seiner klassischen Form, seinem Wesen nach totalitär ist. Das Verhalten von Anhängern anderer totalitärer Ideologien unserer Zeit unterschied sich nicht von demjenigen der organisierten amerikanischen Juden. STALIN und seine Anhänger wurden niemals müde, die Diskriminierung der amerikanischen oder südafrikanischen Schwarzen zu verdammen, besonders während [engl.: in the midst] der schlimmsten Verbrechen, die innerhalb der UdSSR verübt wurden. Das südafrikanische Apartheid-Regime denunzierte unermüdlich, ebenso wie seine Unterstützer in anderen Ländern, die Verletzungen der Menschenrechte, die entweder durch kommunistische oder durch andere afrikanische Regime begangen wurden. Es lassen sich viele ähnliche Beispiele anführen. Die Unterstützung der Demokratie oder der Menschenrechte ist daher sinnlos oder sogar schädlich und betrügerisch, wenn sie nicht mit Selbstkritik beginnt und mit dem Eintreten für die Menschenrechte, wenn diese durch die eigene Gruppe verletzt werden. Jede allgemeine Unterstützung der Menschenrechte durch einen Juden, die nicht die Verteidigung der Menschenrechte derjenigen Nichtjuden einschließt, deren Rechte vom „jüdischen Staat“ verletzt werden, ist ebenso betrügerisch wie die Unterstützung der Menschenrechte durch einen Stalinisten. Der sichtbare Enthusiasmus, den amerikanische Rabbiner oder die jüdischen Organisationen in den USA während der 1950er und 1960er Jahre bei der Unterstützung der Schwarzen im Süden entfalteten, war nur von Erwägun gen des jüdischen Eigeninteressen motiviert, ebenso wie es die kommunistische Unterstützung derselben Schwarzen war. Ihre Absicht war in beiden Fällen zu versuchen, die Schwarzen-Gemeinschaft politisch zu vereinnahmen, im jüdischen Falle für eine kritiklose Unterstützung der israelischen Politik im Mittleren Osten.
Daher ist die tatsächliche Prüfung, vor der sowohl israelische als auch Diaspora-Juden stehen, die Prüfung ihrer Selbstkritik, was auch die Kritik der jüdischen Vergangenheit einschließen muß. Der wichtigste Teil einer solchen Kritik muß die eingehende und ehrliche Konfrontation mit der jüdischen Haltung gegenüber Nichtjuden sein. Dies ist genau das, was viele Juden gerechterweise von Nichtjuden verlangen: sich der eigenen Vergangenheit zu stellen und so der Diskriminierung und Verfolgung gewahr zu werden, der die Juden ausgesetzt waren. In den letzten 40 Jahren ist die Zahl der Nichtjuden, die von Juden getötet wurden, bei weitem größer, als die Zahl der Juden, die von Nichtjuden getötet wurden. Das Ausmaß der Verfolgung und Diskriminierung gegenüber Nichtjuden, das vom „jüdischen Staat“ mit der Unterstützung von organisierten Diaspora-Juden verübt wurde, ist ebenfalls erheblich größer als das Leid, das Juden durch ihnen feindliche Regime zugefügt wurde. Obwohl der Kampf gegen den Antisemitismus (und gegen alle anderen Formen des Rassismus) nie aufhören darf, ist heute der Kampf gegen jüdischen Chauvinismus und jüdische Exklusivität, was eine Kritik des klassischen Judentums einschließen muß, von gleicher oder noch größerer Wichtigkeit.(S. 187 f.)
Shahak will in der Manier der Gutmenschen die einseitige Ächtung zu einer zweiseitigen weiterentwickeln. Das einseitige Pogrom wird dann ebenfalls zu einem zweiseitigen. Ganz allgemein zeigt sich, daß die Gutmenschen von heute die Völkermörder von morgen sind. Man muß ihnen nur einen Feind als das „absolut Böse“ vorgaukeln. (Der Sponti-Häuptling Joschka Fischer, zeigt uns gerade, wie das geht.)
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(Es müssen besondere Gründe sein, ) “die im jüdischen Wesen liegen und die schon vor dreieinhalbtausend Jahren einen großen Herrscher veranlaßt hatten, den politischen Plan einer vollständigen Ausrottung der Judenheit zu beschließen (StzuEst 1, 2-4). Und es muß im jüdischen Wesen liegen, daß diese völkische Kultgenossenschaft als einziges Gemeinwesen das Altertum, das Mittelalter und die Neuzeit überlebt hat, um endlich in der Moderne die „Macht hinter jeder Macht“, die Macht des Geldes, zu sein.
Israel Shahak ist in Israel als „Selbsthasser“ und „Antisemit“ angefeindet worden. Auch das hat seine Richtigkeit: er ist ein „Antisemit“ wie alle jene Autoren „Antisemiten“ waren, die im Hammer Verlag unter der Ägide von Theodor Fritsch ihre auf einem hohen intellektuellen Niveau verfaßten Schriften über den Judaismus veröffentlicht haben. Der Kerngedanke dieses intellektuellen Antijudaismus ist die Denunziation Jahwes als Teufel und als Vater der Lüge und damit der Juden als Teufelskinder (Joh 8, 37-45).
Es ist auch richtig, daß dieser intellektuelle „Antisemitismus“ in der Nähe von Verfolgungsphantasien siedelt. Aber er ist nicht die Ursache des mehr handgreiflichen „Antisemitismus“ der intellektuell unbedarften Volksteile, der gleichfalls eine nicht wegzuleugnende Wirklichkeit ist. Das sind nur Spielarten ein und desselben. Alle Antisemitismen sind Ausdruck eines noch-blinden Geistes., der nicht weiß, wie ihm geschieht, wenn ihm Juden den letzten Heller aus der Tasche ziehen. Allein diese Blindheit des Geistes ist die Macht Jahwes. Seine Herrschaft endet in dem Augenblick in dem er und sein weltlicher Bruder, Mammon, von den Völkern erkannt ist.
Jegliche Ächtung des Antisemitismus ist Ächtung von Überzeugungen. Überzeugungen leben in Menschen. Es sind folglich Menschen, die geächtet werden. Die Wahrheit der Ächtung ist die Ausrottung der Geächteten. Die Nerven der Gutmenschen sind nur zu schwach, um sich diese Konsequenz einzugestehen.
Die Politik der Ächtung steigert den Haß auf die Juden, die als Unterdrücker der Meinungen erkannt werden. In der Bundesrepublik Deutschland haben die Tabuwarte von der Meinungsäußerungsfreiheit fast nichts mehr übrig gelassen. Doch sie werden jetzt das Opfer ihres Erfolges.
„Was vernünftig ist, das ist wirklich; und was wirklich ist, das ist vernünftig.“ (Hegel) Diese Erkenntnis ist der Kompaß, der die Richtung für die Lösung des Rätsels „Antisemitismus“ weist. Der Hegelsche Satz ist der Schlüssel zum Verständnis des Jüdischen Gemeinwesens.
Das isrealitische Volk „... war Zeuge“ – so spricht ein Jude zu uns – „ der Gründung und des Zerfalls der ältesten Weltreiche.... Es wurde zu allen Zeiten in den Strudel der weltgeschichtlichen Sturmflut hineingerissen, hat gekämpft und gelitten, ist in seinem mehr denn dreitausendjährigen Bestande oft hin- und her gestoßen und verwundet worden, es trägt viele Ehrenwunden, und die Krone des Märtyrertums versagt ihm niemand – und lebt noch. Es hat auch manches geleistet, was ihm nur wenige Pessimisten und Böswillige absprechen. ... Zwei schöpferische Völker waren die Urheber der edlen Gesittung, die den Menschen aus dem Urzustande der Barbarei und der Wildheit emporgetragen haben: das hellenische und das israelitische; ein drittes gibt es nicht. .... Die klassischen Griechen sind tot, und gegen Verstorbene ist die Nachwelt gerecht. Mißgunst und Haß verstummen am Grabe eines großen Toten.; seine Verdienste werden in der Regel sogar noch überschätzt. Anders verhält es sich mit dem anderen schöpferischen Volke, mit dem hebräischen. Gerade weil es noch lebt, werden seine Verdienste um die Gesittung nicht allgemein anerkannt, oder es wird daran gemäkelt, es wird ein anderer Name dafür untergeschoben, um den Urheber in den Schatten zu stellen oder gar zu beseitigen. .... Man macht sich nicht klar, warum das eine schöpferische Volk mit der ganzen Fülle seiner Begabungen gestorben ist, und warum das andere, so oft dem Tode nahe, noch immer auf Erden wandelt und sich einigemal verjüngen konnte. Wie anmutig auch die Götterlehre der Griechen, wie belebend ihre Weisheit, wie süß ihre Kunstschöpfungen waren, sie bewährten sich nicht in den Tagen der Drangsale, als die mazedonischen Phalangen und die römischen Legionen ihnen statt der heiteren die ernste Seite des Lebens zeigten. .... Wie der einzelne Mensch, so bewährt sich auch ein Volk nur im Unglücke. Die Griechen aber besaßen nicht die Standhaftigkeit, das Unglück zu überdauern und sich selbst treu zu bleiben.... Sie hatten keine bestimmte, selbstbewußte Lebensaufgabe. Das hebräische Volk aber hatte eine Lebensaufgabe, und diese hat es geeint und im grausigsten Unglück gestärkt und erhalten....“ (Heinrich Graetz, Geschichte der Juden , Band I, Leipzig 1908, S. XVIII ff.)
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Seitdem ihm seine Aufgabe, als Träger einer eigenen, religiös-sittlichen Weltanschauung, klar geworden ist, hat es diese über alles geschätzt, höher als Vaterland und Nationalität, höher selbst als das Leben. Und weil es sich selbst als Opfer dargebracht hat, erlangte es Lebensdauer und Unsterblichkeit. Es war das erste Volk, das den Mut einer Meinung hatte und für seine innere Überzeugung die Lebensgüter eingesetzt hat. Es war das erste Volk, welches bewiesen hat, daß eine fördersame Wahrheit nur durch Blutzeugen besiegelt werden kann. Die Überzeugungstreue gab ihm diese Standhaftigkeit und Ausdauer. Sein Kern kann nicht schlecht gewesen sein, da es der zerstörenden Gewalt von beinahe vier Jahrtausenden und einer ganzen Welt von Feinden hat trotzen können. (Graetz a.a.O. S. XXX f.)
Die Bedingung des Judenhasses ist die einseitige Wahrnehmung des Judentums als des heimtückischen Feindes der Völker. Diese Feindschaft ist unbestreitbar und angesichts der realen Macht, die die Juden erlangt haben, eine unmittelbare Bedrohung für die Völker:
z.B. Jes 60,12-14
12 Denn welche Völker oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die sollen umkommen und die Völker verwüstet werden.
13 Die Herrlichkeit des Libanon soll zu dir kommen, Zypressen, Buchsbaum und Kiefern miteinander, zu schmücken den Ort meines Heiligtums; denn ich will die Stätte meiner Füße herrlich machen.
14 Es werden gebückt zu dir kommen, die dich unterdrückt haben, und alle, die dich gelästert haben, werden niederfallen zu deinen Füßen und dich nennen »Stadt des HERRN«, »Zion des Heiligen Israels«.
Diese Drohung wird von den Juden allerdings nicht als solche wahrgenommen, da sie sich von Jahwe zur Weltherrschaft berufen fühlen und darin die Menschheitsbeglückung sehen, so daß die Widerstrebenden (die „Achse des Bösen“) im Stande der Sünde leben, und ihre Vertilgung die Gerechtigkeit ist, die an ihnen zu üben sei.
Noch ehe der Verbotsprozeß gegen die Antragsgegnerin zu Ende geht, wird sich der Auserwähltheitswahn ein weiteres Opfer gesucht haben. Abermals werden Juden den Haß der Völker ernten, den sie gesät haben.
Der vom Haß getrübte Blick der Völker erkennt nur die halbe Wahrheit, die stets eine ganze Unwahrheit ist. Ihm entgeht die hochentwickelte jüdische Geistigkeit und Moralität, die notwendige Voraussetzungen der Freiheit sind. Die Moralität orthodoxer Juden gilt allerdings nur dem eigenen, dem auserwählten Volk, ist also eine reine Binnenmoral, eine Moral der Nächstenliebe, die den Fremden ausgrenzt und der Nutzung und Schlachtung preisgibt geradeso, wie man es mit Vieh zu tun pflegt (jüdische Hirtschaft).
Das moralische Verhältnis ist ein Verhältnis zu Gott, der dem Menschen als Gewissen gegenwärtig ist. Indem die Juden die Moralität zu ihrem exklusiven Besitztum gemacht haben, sind sie das Dasein der Amoralität schlechthin, denn sie verneinen das Menschentum der Fremden, der Gojim.
Es liegt im Begriff, der daseienden Vernunft – wie er von Hegel erforscht worden ist -, daß der Geist sich nur erst als dieser einseitige jüdische Geist in die Welt versenken und sich in ihr durchsetzen konnte.
Die tief in das „kollektive Unbewußte“ der Völker eingelassene Ablehnung der Juden – eine Seinsgegebenheit, die sich als solche berechtigt weiß und sich deshalb auch nicht ungestraft diskriminieren läßt - hat bisher verhindert, die Einsicht wirken zu lassen, daß im Judaismus dem Menschen das Bewußtsein aufgegangen ist, Geist zu sein und er sich dadurch vom Tiere unterscheide. Nichts anderes ist das Wesen der Erwähltheit Judas. Von da an ist die Geschichte die Geschichte der Menschheit. Zwar waren vordem die Menschen auch schon Geistwesen, aber sie wußten es noch nicht. Auf diesen Unterschied aber kommt alles an.
Der Mensch ist das, als was er sich in seinem Höheren Wesen (Gott) anschaut. In der Zeit vor Jahwe, dem Unbildhaften, nahmen sich die Menschen Naturgegenstände – Tiere, Flüsse, Berge, Quellen, die Sonne, den Mond – zu Göttern. Ihre Geistigkeit war darin nicht anzuschauen.
Die Abstoßung von dieser ungeistigen Welt entzündete sich in Moses, der Widerwillen empfand beim Anblick Ägyptischer Weiber, die auf offenem Feld mit Böcken unzüchtig umgingen in der Meinung, damit einem Gotte zu diensten zu sein. (Mose 12, 31; vgl. Heinrich Graetz, Geschichte der Juden, Leipzig 1908, Band I, S. 14 f.)
Der daraus quellende fanatische Haß Jahwes gegen die „Götzendiener“, die Ägypter, war die logische Abstoßung des Anderen (Repulsion), die polemische Zurückweisung der ungeistigen Göttergestalten. Ohne diese Abstoßung des Anderen ist kein Sein bei sich (Identität). Der jüdische Haß gegen die „Gojim“ war also in der Antike der Fortschritt des Geistes im Bewußtsein der Freiheit, d.h. der eigenen Geistigkeit. Das ist der Weg des Geistes zu sich selbst. Dieser wohlbegründete und dadurch gerechtfertigte Haß, war primärer Haß. Gegen ihn erhebt sich als sekundärer Haß der Haß derjenigen, die von den Juden gehaßt wurden. Das ist der Ursprung der jüdischen Tragödie.
Inzwischen sind alle kulturalisierten Völker auf dem jüdischen Standpunkt angelangt, daß der Mensch ein geistiges Wesen sei und sich dadurch vom Tier unterscheide. Der Haß Jahwes gegen die Völker verlor damit seinen Inhalt. Die zu erwartende Folge wäre gewesen, daß die Juden ihr polemisches Verhältnis zu den Gojim aufgeben und – wie alle anderen antiken Völker – allmählich aus der Geschichte verschwinden. Doch es kam anders. Die widerhassenden Völker erzeugten in den Juden Bedrohungs- und tertiäre Haßgefühle, die sie in feindlicher Umgebung zur Absonderung trieben, um den Jahwe-Kult als einigendes Band für die in alle Welt zerstreuten Volkssplitter wirken zu lassen. Damit ließ sich die jahwistische Kultgenossenschaft als Schutzbund für die Diaspora-Judenheit erhalten. Zweifellos wäre im Laufe der Jahrtausende die Formkraft dieses Impulses verflogen, wenn nicht der weitere Fortschritt des Geistes im Bewußtsein der Freiheit eine feindselige Symbiose zwischen der Judenheit und den Völkern erzwungen hätte.
Das jüdische Prinzip ist die Losreißung des Besonderen vom Allgemeinen, aus der erst die sittliche Person als Versöhnung des Besonderen mit dem Allgemeinen hervorgehen kann.
Der Geist ist der Eine, der als das Allgemeine in den vielen endlichen Geistern, den menschlichen Individuen, als Geist da ist und wirkt, von diesen zwar unterschieden aber nicht getrennt ist. In diesem Verhältnis ist der endliche Geist, der Mensch, als Geist erst wirklich frei, wenn er als das Moment des Besonderen gegen das Allgemeine gesetzt ist und in dieser Entgegnsetzung an sich erfährt, daß er zugleich in ein und derselben Rücksicht das Dasein des Allgemeinen ist. In dieser Erfahrung ist der Unterschied von Besonderem und Allgemeinen in der lebendigen Einheit der Momente der Einzelnheit aufgehoben ist. Das Individuum weiß sich erst aus der Vereinzelung heraus als Teil eines Ganzen, der selbst das Ganze ist. In diesem Bewußtsein ist das Individuum als sittliche Person da, die sich als Einzelner dem Allgemeinen verantwortlich weiß und so erst ein selbstbewußtes Ganzes ist.
In den natürlichen Verband der Familie hineingeboren erfährt das menschliche Individuum die dem Blut entstammende Genossenschaft als sein Ein und Alles, als sein Allgemeines, gegen das es sich zunächst als ein Nichts – also ohne alle Selbständigkeit – erlebt. Die Familie erfährt sich ebenso naturhaft eingebettet in die Sippe als ihrer Substanz, die Sippe in den Stamm usw. Das Gemeinwesen als solches west erst abstrakt ohne die in sich entwickelte Besonderheit seiner Glieder. So ist es erst an sich frei, noch nicht für sich frei. Der Einzelne ist noch unfrei.
Diese gegensatzlose Einheit von Allgemeinem und Besonderem muß dem Trieb des Begriffs gehorchend erst gelockert und schließlich aufgelöst werden, damit sich das Moment der Besonderheit für sich entfalten kann (Individualismus). Erst das für sich seiende Besondere kehrt frei – also durch seinen eigenen Willen – in das Allgemeine als sein Wesen zurück (als überwundenes Individuum, das jetzt freie, sittliche Person ist).
Diese notwendige Zersetzung ist geschichtliche Arbeit und – wie alles – die Tat des Geistes, der als Allgemeiner in den endlichen Geistern – hier vornehmlich in den Juden als antisoziales Element (Karl Marx) - da ist. Die Negativität in bezug auf die naturwüchsigen Gemeinwesen ist –nach dem Durchbruch des Selbstbewußtseins der Geistigkeit - der weitere Anteil der Juden an der Weltgeschichte, der sich erst in der Moderne voll entfaltet. In ihren Händen bildete sich als zersetzende Substanz das Gold als Geld. Dessen teuflische Macht – die absolute Negativität – beschäftigt seit Jahrtausenden die Dichter und Denker der Völker, die dabei stets auf Juden stießen, die diese Macht verkörpern. Im Gegenzug dazu macht sich gegenwärtig die siegestrunkene Judenheit anheischig, den Völkern das ehrende Andenken an seine geistigen Größen zu verleiden.
Friede kann erst einkehren, wenn erkannt ist, daß beide Erscheinungen – die teuflische Zersetzung und die haßerfüllte Gegenwehr – notwendige Momente der Freiheit sind.
Das massenhafte Dasein von vereinzelten Einzelnen (Zeitalter des Individualismus) ist die Bedingung der Möglichkeit der sittlichen Person. Die Juden haben – unbewußt – mit ihrem zersetzenden Wesen, das den Völkern ihre Götter stahl, um Mammon an deren Stelle zu setzen - den Boden für die Freiheit bereitet. Sie selbst aber können – wie an Marxens Vision von einer klassenlosen Gesellschaft ohne Staat zu sehen ist - den Gedanken der Freiheit nicht denken, also auch nicht frei sein. Darin liegt die Tragik des modernen Judentums.
Die Juden selbst begreifen sich als ein zersetzendes Element. (vgl. Karl Marx, oben S. 20 und Nachum Goldmann, oben S. 21)
Auch wenn die Zerstörung des Althergebrachten notwenig war, stachelt sie zum Haß gegen die Zerstörer auf. Es ist dies die quartäre Gestalt des Judenhasses. In ihm sind die Nutznießer des Althergebrachten vereint mit denen, die von den Trümmern der einstürzenden Alten Welt begraben wurden. Diese wohlbegründeten Haßgefühle sind Seinsbestimmungen. Nur Narren versuchen, einem Seienden das Gebot aufzuerlegen, nicht zu sein.
Haß ist ein bestimmtes Bewußtsein, also eine Geistesgestalt. Dem Geist gebietet nur der Geist, nicht das Gesetz. Das Gesetz, das sich am Geist vergreift, wird in den Händen seiner Vollstrecker zum vernichtenden Bumerang. Die Ächtung des Judenhasses durch den Zeitgeist ist der Treibsatz zum Pogrom. Die Juden brauchen den Pogrom. Er ist für sie das, was für andere Völker der Krieg ist: der Vater aller Dinge.
Versöhnend wirkt allein die Einsicht in die Notwendigkeit des Zersetzungswerkes, das die Juden vollbracht haben. Sie sind uns Feind – um unsretwillen (Paulus, Römerbrief 11,28).
Kurz: Wir verfolgen in den Juden die häßliche Raupe und jauchsen beim Anblick des prächtigen Pfauenauges, das aus dem Kokon hervorgekrochen ist, in den die Raupe, sich verpuppt hatte. Erst wenn wir das Geschehen als Entwicklung begreifen, werden wir der Raupe nicht mehr wegen ihrer Häßlichkeit und Schädlichkeit nachstellen, sondern in ihr die noch unentwickelte Pracht ahnen und ehren, die wir erst im Schmetterling bewundern können. Gehen wir im Geiste jetzt noch einen Schritt weiter und erkennen wir, daß wir selbst das Pfauenauge sind, werden wir die Raupe als unseren Vorfahren sogar lieben.
Die intellektuellen Antisemiten im Umkreis des Hammerverlages wollten die Häßlichkeit der Raupe in des grellste Licht rücken, um die Raupe in die Scham, in die Flucht vor sich selbst zu treiben. Diese Anstrengung mußte deshalb fruchtlos bleiben, weil die Raupe sich überhaupt nicht häßlich findet und sich darauf versteht, den Ekel vor ihr in ihre Selbstbehauptung einzubeziehen.
Logisch gesprochen verharren die Antisemiten beim Sein der Judenheit. Es ist so. Punkt! Sie dringen nicht zum Wesen der Sache durch. Das Wesen setzt das Sein zur Erscheinung herab, in der als ihr Inneres der Grund scheint. Erst in der Wesensschau ist der „Antisemitismus“ überwunden. Aus ihm sind alle seelischen Kräfte entwichen, die den Pogrom hervortrieben. Die ehedem in die Selbstzerfleischung gelenkten Energien sind jetzt frei, die Welt nach einem höheren Selbstbewußtsein des Volksgeistes zu gestalten.
Karl Marx und Nachum Goldmann erwarteten vom Deutschen Volk die Erlösung der Welt vom Liberalkapitalismus. Marx glaubte an die antikapitalistische Revolution der deutschen Arbeiterklasse, die Adolf Hitler mit der nationalen Bewegung anstrebte und teilweise auch vollbracht hat. Goldmann erwartete die Herrschaft des Deutschen Geistes als Folge des Sieges der deutschen Waffen im Ersten Weltkrieg. Beide irrten – aber nur in Nebensächlichkeiten.
In den Thesen Goldmanns hat sich die Wahrheit der Geschichte des 20. Jahrhunderts ausgesprochen – als eine noch bornierte Erkenntnis. Was ihm noch jenseits seines Erkenntnishorizontes lag, ist doch in seinen Feststellungen an sich schon vorhanden.
Es wird jetzt auch für sich. Geistige Führerschaft, wie sie Goldmann als die Mission des Deutschen Geistes richtig bestimmt, kann nur auf geistigem Boden wachsen und gedeihen. Sie kann niemals aus einem mit militärischen Mitteln erfochtenen Sieg hervorgehen, denn gegen ihn bäumt sich der Geist der besiegten Völker auf. Es ist dieser Widerstand des Besiegten, der es dem Sieger verbietet, seine Rüstung abzulegen. Sein Wort bleibt dem Besiegten das Wort des Feindes, gegen das er sich auflehnt.
Was der Jüdische Geist getrennt und in feindlichen Gegensatz gebracht hat, wird vom Deutschen Geist als selbstbewußte Volksgemeinschaft in die Einheit zurückgeführt, die das Leben des Geistes ist.
Die Option für das jüdische Menschenbild ist Verrat am Deutschen Volk.
Das jüdische Menschenbild ist die Trennung von Mensch und Gott. Der von seinem höchsten Wesen getrennt gedachte Mensch ist der innerlich zerrissene Mensch. Die Wirklichkeit des zerrissenen Menschen ist die Herrschaft der bürgerlichen Gesellschaft, des Egoismus, über das menschliche Gemeinwesen. Das Dasein dieser Herrschaft ist die Wirklichkeit des Staates als organisiertes Verbrechen.
Die Untersuchungen Böckenfördes lassen befürchten, daß die grundsätzliche Annahme des jüdischen Menschenbildes durch eine betonte Relativierung des Menschenbildproblems verschleiert wird.
Es kann dabei gar nicht zweifelhaft sein, daß die realen Machtverhältnisse in der Welt dem Schutz des christlichen Menschenbildes – weil mit dem Jahwe-Kult unvereinbar – nicht förderlich sind. Das allein dürfte der tiefere Grund für Böckenfördes merkwürdige Gleichgültigkeit gegenüber diesem Menschenbild sein.
Es handelt sich hier also nicht um eine Frage des Rechts, sondern um ein Problem der Fremdbestimmung durch eine feindliche Macht, der durch Jahwes Worte eine unerbittliche Rachsucht eingepflanzt ist. Kein Volk ist dieser Rachsucht stärker ausgesetzt als das Deutsche. Was könnte dafür sprechen, daß diese Macht nicht den Untergang des Deutschen Volkes herbeisehnt?
Jes 60,12
Denn welche Völker oder Königreiche dir nicht dienen wollen, die sollen umkommen und die Völker verwüstet werden.
Der mangelnde Mut, gegen diese Macht das christliche Menschenbild aufzurichten, die Würde und die Freiheit der Christenmenschen (das sind auch solche, die von der christlichen Kultur geprägt sind, aber nicht mehr „gläubig“ im Sinne der christlichen Lehre sind) zu schützen und zu verteidigen , ist die eigentliche Gefahr für das Deutsche Volk.
Daß es sich dabei um eine Frage von Leben und Tod von Millionen Menschen handelt, zeigt die vom Gesetzgeber zugelassene, von den Gerichten als „Schwangerschaftsunterbrechung“ hingenommene Tötung von Menschen im Zustand der absoluten Hilf- und Wehrlosigkeit.
„Auch dem „nasciturus" kommt Menschenwürde zu. Das Leben des Menschen beginnt mit der Zeugung. Im Augenblick der Zeugung „entsteht der neue Wesens- und Persönlichkeitskern, der sich hinfort nicht mehr ändert. In ihm ist alles Wesentliche und Wesenhafte, der gesamte Wesensbestand dieses Menschen beschlossen. Er treibt zur Entfaltung dessen, was keimhaft in ihm liegt und bewirkt, daß der Mensch, mag er wachsen oder vergehen, stets er selber bleibt". Das vom Staat geduldete oder gar legalisierte Töten des Kindes im Mutterleib wäre bereits nach Art. 1 Verfassungsunrecht.“ (Dürig in Maunz/Dürig, Grundgesetzkommentar Art. 1 Abs. 1 Rdnr. 24)
Die Einsicht, daß es sich bei der Tötung im Mutterleib im ethischen Sinne um Mord handelt, wird in dem schönenden Ausdruck „Abtreibung“ versteckt. Völlig übersehen wird dabei, daß auch die Menschenwürde der „abtreibenden“ Mutter verletzt ist, was sich sinnfällig in der empirisch nachgewiesenen - manchmal lebenslangen - Traumatisierung offenbart: Die Frau erlebt – wenn auch nur halbbewußt – den Vorgang als Mord am eigenen Kind.
Spurensicherung nach einem Völkermord
Böckenförde legt in einem Aufriß dar, daß im Kompetenzbereich des Bundesverfassungsgerichts zwei verschiedene – und letztlich miteinander unvereinbare – Menschenbilder im Streite liegen. 1. das „von Aristoteles überkommene“ gemeinschaftsgebundene Menschenbild oder auch das christliche Menschenbild und 2. das von der Französischen Revolution herkommende individualistische Menschenbild „mit dem Ziel der selbstbezogenen Entfaltung und Nutzung aller individuellen Möglichkeiten“ (Böckenförde a.a.O. S. 34 und S. 16).
Dabei sind die von Böckenförde hier gewählten Bezeichnungen irreführend. Die Geschichtsmächtigkeit der Menschenbilder wurzelt nicht in den Reflexionen eines Aristoteles und auch nicht in den Höhenflügen des verständigen Denkens, das 1793 in Paris seine blutigen Orgien feierte. Die gestaltende Kraft greift als Religion in das Weltgeschehen ein. Das rationalistische Menschenbild, das mit der Französischen Revolution seinen Siegeszug antritt (Böckenförde S. 14, 36), ist das Menschenbild des Atheismus. Von diesem wurde gezeigt, daß der nur das Negativ des Judaismus ist (vgl. Stellungnahme vom 20.04.01 Exkurs „Atheismus und Gottesbeweis“ S. 210 und Exkurs „Zum jüdischen Monotheismus“ S. 378 ff. ).
Interessanterweise stützt sich Böckenförde bei seiner Darstellung des rationalistischen Menschenbildes der Französischen Revolution auf Karl Marx, der wohl als erster die im weiteren Verlauf der Geschichte vielfach in Erscheinung getretene Negativität der Menschenrechte erkannt hatte:
„Die Grenze, in welcher sich jeder dem anderen unschädlich bewegen kann, ist durch Gesetz bestimmt, wie die Grenze zweier Felder durch den Zaunpfahl bestimmt ist. Es handelt sich um die Freiheit des Menschen als isolierter, auf sich zurückgezogener Monade ... das Menschenrecht der Freiheit basiert nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen,
sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen von dem Menschen. Es ist das Recht dieser Absonderung.„(Karl Marx, Die Frühschriften, Ausgabe Landshut, Stuttgart 1953, S. 192 f.)
Dieses Zitat entstammt dem Marx’schen Essay „Zur Judenfrage“ (MEW 1, 347 ff.). Darin geht seine Kritik an der Französischen Erklärung der Menschenrechte von 1793 noch viel tiefer, als von Böckenförde dargestellt. Sie ist hochaktuell. Marx zeigt nicht nur, daß die MENSCHENRECHTE – wegen ihres illusionären Charakters - weder im revolutionären noch im nachrevolutionären Frankreich Rechtswirklichkeit geworden sind.
Er zitiert Bruno Bauer – zustimmend – wie folgt:
»Frankreich«, heißt es, »hat uns neuerlich« (Verhandlungen der Deputiertenkammer vom 26. Dezember 1840) »in bezug auf die Judenfrage - sowie in allen andern politischen Fragen beständig - den Anblick eines Lebens gegeben, welches frei ist, aber seine Freiheit im Gesetz revoziert, also auch für einen Schein erklärt und auf der andern Seite sein freies Gesetz durch die Tat widerlegt.« (»Judenfrage«, p. 64.) »Die allgemeine Freiheit ist in Frankreich noch nicht Gesetz, die Judenfrage auch noch nicht gelöst, weil die gesetzliche Freiheit - daß alle Bürger gleich sind - im Leben, welches von den religiösen Privilegien noch beherrscht und zerteilt ist, beschränkt wird und diese Unfreiheit des Lebens auf das Gesetz zurückwirkt und dieses zwingt, die Unterscheidung der an sich freien Bürger in Unterdrückte und Unterdrücker zu sanktionieren.« (p. 65.) [Marx: Zur Judenfrage, MEW Bd. 1, S. 349)]
Böckenförde zitiert unter Weglassung des Wesentlichen. Die von ihm mit Pünktchen angedeutete Auslassung lautet wie folgt:
„Warum ist der Jude nach Bauer unfähig, die Menschenrechte zu empfangen?“
Marxens Gedanken kreisen um die Frage, ob die Menschenrechte mit dem Judentum vereinbar seien. Er kommt zu einem überraschenden Ergebnis.
Bruno Bauers Antwort gibt er wie folgt wieder:
»Solange er Jude ist, muß über das menschliche Wesen, welches ihn als Menschen mit Menschen verbinden sollte, das beschränkte Wesen, das ihn zum Juden macht, den Sieg davontragen und ihn von den Nichtjuden absondern.« [Marx: a.a.O. S. 364)]
Dieses Argument erscheint vor dem Hintergrund der von Israel Shahak zusammengetragenen Zeugnisse des jüdischen Geistes zwingend.
Marx – der in Berlin Rechtswissenschaft studiert hatte - , macht Bauer aber darauf aufmerksam. daß er nicht richtig erfaßt habe, was unter „Menschenrechten“ verstanden werde. Diese seien den Juden geradezu auf den Leib geschneidert.
Diese Wende hatte er mit Ausführungen eingeleitet, die der von Böckenförde ausgewählten Stelle unmittelbar vorangehen:
„Vor allem konstatieren wir die Tatsache, daß die sogenannten Menschenrechte, die droits de l'homme im Unterschied von den droits du citoyen, nichts anderes sind als die Rechte des Mitglieds der bürgerlichen Gesellschaft, d.h. des egoistischen Menschen, des vom Menschen und vom Gemeinwesen getrennten Menschen. Die radikalste Konstitution, die Konstitution von 1793, mag sprechen:
Déclaration des droits de l'homme et du citoyen. Article 2. »Ces droits etc. (les droits naturels et imprescriptibles) sont: l'égalité, la liberté, la sûreté, la propriété.«
Worin besteht die liberté?
Article 6. »La liberté est le pouvoir qui appartient à l'homme de faire tout ce qui ne nuit pas aux droits d'autrui«, oder nach der Deklaration der Menschenrechte von 1791: »La liberté consiste à pouvoir faire tout ce qui ne nuit pas à autrui.«[Marx: a.a.O. S. 364)]
„Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechtes der Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums. Worin besteht das Menschenrecht des Privateigentums?
Article 16. (Constitution de 1793): »Le droit de propriété est celui qui appartient à tout citoyen de jouir et de disposer à son gré de ses biens, de ses re-venus, du fruit de son travail et de son industrie.«
Das Menschenrecht des Privateigentums ist also das Recht, willkürlich (à son gré), ohne Beziehung auf andre Menschen, unabhängig von der Gesellschaft, sein Vermögen zu genießen und über dasselbe zu disponieren, das Recht des Eigennutzes. Jene individuelle Freiheit, wie diese Nutzanwendung derselben, bilden die Grundlage der bürgerlichen Gesellschaft. Sie läßt jeden Menschen im andern Menschen nicht die Verwirklichung, sondern vielmehr die Schranke seiner Freiheit finden. Sie proklamiert vor allem aber das Menschenrecht,»de jouir et de disposer à son gré de ses biens, de ses revenus, du fruit de son travail et de son industrie.«
Es bleiben noch die andern Menschenrechte, die égalité und die sûreté. Die égalité, hier in ihrer nichtpolitischen Bedeutung, ist nichts als die Gleichheit der oben beschriebenen liberté, nämlich: daß jeder Mensch gleichmäßig als solche auf sich ruhende Monade betrachtet wird. Die Konstitution von 1795 bestimmt den Begriff dieser Gleichheit, ihrer Bedeutung angemessen, dahin:
Article 3. (Constitution de 1795): »L'égalité consiste en ce que la loi est la même pour tous, soit qu'elle protège, soit qu'elle punisse.«
Und die sûreté?
Article 8. (Constitution de 1793); »La sûreté consste dans la protection accordée par la société à chacunde ses membres pour la conservation de sa personne, de ses droits et de ses propriétés.«
Die Sicherheit ist der höchste soziale Begriff der bürgerlichen Gesellschaft, der Begriff der Polizei, daß die ganze Gesellschaft nur da ist, um jedem ihrer Glieder die Erhaltung seiner Person, seiner Rechte und seines Eigentums zu garantieren. Hegel nennt in diesem Sinn die bürgerliche Gesellschaft »den Not- und Verstandesstaat«.
Durch den Begriff der Sicherheit erhebt sich die bürgerliche Gesellschaft nicht über ihren Egoismus. Die Sicherheit ist vielmehr die Versicherung ihres Egoismus.
Keines der sogenannten Menschenrechte geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft , nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist. Weit entfernt, daß der Mensch in ihnen als Gattungswesen aufgefaßt wurde, erscheint vielmehr das Gattungsleben selbst, die Gesellschaft, als ein den Individuen äußerlicher Rahmen, als Beschränkung ihrer ursprünglichen Selbständigkeit. Das einzige Band, das sie zusammenhält, ist die Naturnotwendigkeit, das Bedürfnis und das Privatinteresse, die Konservation ihres Eigentums und ihrer egoistischen Person.
Es ist schon rätselhaft, daß ein Volk, welches eben beginnt, sich zu befreien, alle Barrieren zwischen den verschiedenen Volksgliedern niederzureißen, ein politisches Gemeinwesen zu gründen, daß ein solches Volk die Berechtigung des egoistischen, vom Mitmenschen und vom Gemeinwesen abgesonderten Menschen feierlich proklamiert (Déclaration de 1791), ja diese Proklamation in einem Augenblicke wiederholt, wo die heroischste Hingebung allein die Nation retten kann und daher gebieterisch verlangt wird, in einem Augenblicke, wo die Aufopferung aller Interessen der bürgerlichen Gesellschaft zur Tagesordnung erhoben und der Egoismus als ein Verbrechen bestraft werden muß. (Déclaration des droits de l'homme etc. de 1793.) Noch rätselhafter wird diese Tatsache, wenn wir sehen, daß das Staatsbürgertum, das politische Gemeinwesen von den politischen Emanzipatoren sogar zum bloßen Mittel für die Erhaltung dieser sogenannten Menschenrechte herabgesetzt, daß also der citoyen zum Diener des egoistischen homme erklärt, die Sphäre, in welcher der Mensch sich als Gemeinwesen verhält, unter die Sphäre, in welcher er sich als Teilwesen verhält, degradiert, endlich nicht der Mensch als citoyen, sondern der Mensch als bourgeois für den eigentlichen und wahren Menschen genommen wird.
»Le but de toute association politique est la conservation des droits naturels et imprescriptibles de l'homme.« (Déclaration des droits etc. de 1791 article 2.) »Le gouvernement est institut pour garantir à l'homme la jouissance de ses droits naturels et imprescriptibles.« (Déclaration etc. de 1793 article 1.)
Also selbst in den Momenten seines noch jugendfrischen und durch den Drang der Umstände auf die Spitze getriebenen Enthusiasmus, erklärt sich das politische Leben für ein bloßes Mittel, dessen Zweck das Leben der bürgerlichen Gesellschaft ist. Zwar steht seine revolutionäre Praxis in flagrantem Widerspruch mit seiner Theorie. Während z.B. die Sicherheit als ein Menschenrecht erklärt wird, wird die Verletzung des Briefgeheimnisses öffentlich auf die Tagesordnung gesetzt. Während die »liberté indéfinie dela presse« (Constitution de 1793 article 122) als Konsequenz des Menschenrechts, der individuellen Freiheit, garantiert wird, wird die Preßfreiheit vollständig vernichtet, denn »la liberté de la presse ne doit pas être permise lorsqu'elle compromet la liberté publique« (Robespierre jeune, »Histoire parlementaire de la révolution française« par Buchez et Roux. T. 28 p. 159), d.h. also: Das Menschenrecht der Freiheit hört auf, ein Recht zu sein, sobald es mit dem politischen Leben in Konflikt tritt, während der Theorie nach das politische Leben nur die Garantie der Menschenrechte, der Rechte des individuellen Menschen ist, also aufgegeben werden muß, sobald es seinem Zwecke, diesen Menschenrechten widerspricht. Aber die Praxis ist nur die Ausnahme, und die Theorie ist die Regel. Will man aber selbst die revolutionäre Praxis als die richtige Stellung des Verhältnisses betrachten, so bleibt immer noch das Rätsel zu lösen, warum im Bewußtsein der politischen Emanzipatoren das Verhältnis auf den Kopf gestellt ist und der Zweck als Mittel, das Mittel als Zweck erscheint. Diese optische Täuschung ihres Bewußtseins wäre immer noch dasselbe Rätsel, obgleich dann ein psychologisches, ein theoretisches Rätsel. Das Rätsel löst sich einfach. .....
[Marx:a.aO. S. 367)].
Im folgenden setzt Marx das Wesen der Französischen Revolution darein, daß die bürgerliche Gesellschaft aus den Besonderungen der Feudalgesellschaft – eines Nichtstaates – förmlich herausgeschlagen wurde. Erst als die Trümmer der Feudalgesellschaft konnten die Elemente der bürgerlichen Gesellschaft zu einander kommen, ein Allgemeines sein.
[Die Revolution] „ zerschlug die bürgerliche Gesellschaft in ihre einfachen Bestandteile, einerseits in die Individuen, andrerseits in die materiellen und geistigen Elemente, welche den Lebensinhalt, die bürgerliche Situation dieser Individuen bilden. Sie entfesselte den politischen Geist, der gleichsam in die verschiedenen Sackgassen der feudalen Gesellschaft zerteilt, zerlegt, zerlaufen war; sie sammelte ihn aus dieser Zerstreuung, sie befreite ihn von seiner Vermischung mit dem bürgerlichen Leben und konstituierte ihn als die Sphäre des Gemeinwesens, der allgemeinen Volksangelegenheit in idealer Unab-hängigkeit von jenen besondern Elementen des bürgerlichen Lebens. Die bestimmte Lebenstätigkeit und die bestimmte Lebenssituation sanken zu einer nur individuellen Bedeutung herab. Sie bildeten nicht mehr das allgemeine Verhältnis des Individuums zum Staatsganzen. Die öffentliche Angelegenheit als solche ward vielmehr zur allgemeinen Angelegenheit jedes Individuums und die politische Funktion zu seiner allgemeinen Funktion. Allein die Vollendung des Idealismus des Staats war zugleich die Vollendung des Materialismus der bürgerlichen Gesellschaft. Die Abschüttlung des politischen Jochs war zugleich die Abschüttlung der Bande, welche den egoistischen Geist der bürgerlichen Gesellschaft gefesselt hielten. Die politische Emanzipation war zugleich die Emanzipation der bürgerlichen Gesellschaft von der Politik, von dem Schein selbst eines allgemeinen Inhalts. Die feudale Gesellschaft war aufgelöst in ihren Grund, in den Menschen. Aber in den Menschen, wie er wirklich ihr Grund war, in den egoistischen Menschen. Dieser Mensch, das Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, ist nun die Basis, die Voraussetzung des politischen Staats. Er ist von ihm als solche anerkannt in den Menschenrechten. Die Freiheit des egoistischen Menschen und die Anerkennung dieser Freiheit ist aber vielmehr die Anerkennung der zügellosen Bewegung der geistigen und materiellen Elemente, welche seinen Lebensinhalt bilden. Der Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt die Religionsfreiheit. Er wurde nicht vom Eigentum befreit. Er erhielt die Freiheit des Eigentums. Er wurde nicht von dem Egoismus des Gewerbes befreit, er erhielt die Gewerbefreiheit. Die Konstitution des politischen Staats und die Auflösung der bürgerlichen Gesellschaft in die unabhängigen Individuen - deren Verhältnis das Recht ist, wie das Verhältnis der Standes- und Innungsmenschen das Privilegium war - vollzieht sich in einem und demselben Akte. Der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, der unpolitische Mensch, erscheint aber notwendig als der natürliche Mensch. Die droits de l'homme erscheinen als droits naturels, denn die selbstbewußte Tätigkeit konzentriert sich auf den politischen Akt. Der egoistische Mensch ist das passive, nur vorgefundne Resultat der aufgelösten Gesellschaft, Gegenstand der unmittelbaren Gewißheit, also natürlicher Gegenstand. Die politische Revolution löst das bürgerliche Leben in seine Bestandteile auf, ohne diese Bestandteile selbst zu revolutionieren und der Kritik zu unterwerfen. Sie verhält sich zur bürgerlichen Gesellschaft, zur Welt der Bedürfnisse, der Arbeit, der Privatinteressen, des Privatrechts, als zur Grundlage ihres Bestehns, als zu einer nicht weiter begründeten Voraussetzung, daher als zu ihrer Naturbasis. Endlich gilt der Mensch, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft ist, für den eigentlichen Menschen, für den homme im Unterschied von dem citoyen, weil er der Mensch in seiner sinnlichen individuellen nächsten Existenz ist, während der politische Mensch nur der abstrahierte, künstliche Mensch ist, der Mensch als eine allegorische, moralische Person. Der wirkliche Mensch ist erst in der Gestalt des egoistischen Individuums, der wahre Mensch erst in der Gestalt des abstrakten citoyen anerkannt.
[Marx a.a.O. S. 369 ff.)]
Nachdem Marx herausgearbeitet hat, daß der entfesselte Egoismus die Paßform der Menschenrechte sei, fügt er den „Alltagsjuden“ in diese Form ein.
„Betrachten wir den wirklichen weltlichen Juden, nicht den Sabbatsjuden, wie Bauer es tut, sondern den Alltagsjuden. Suchen wir das Geheimnis des Juden nicht in seiner Religion, sondern suchen wir das Geheimnis der Religion im wirklichen Juden. Welches ist der weltliche Grund des Judentums? Das praktische Bedürfnis, der Eigennutz. Welches ist der weltliche Kultus des Juden? Der Schacher. Welches ist sein weltlicher Gott? Das Geld. Nun wohl! Die Emanzipation vom Schacher und vom Geld, also vom praktischen, realen Judentum wäre die Selbstemanzipation unsrer Zeit. .[ MEW Bd. 1, S. 372)]
Wir erkennen also im Judentum ein allgemeines gegenwärtiges antisoziales Element, welches durch die geschichtliche Entwicklung, an welcher die Juden in dieser schlechten Beziehung eifrig mitgearbeitet, auf seine jetzige Höhe getrieben wurde, auf eine Höhe, auf welcher es sich notwendig auflösen muß. Die Judenemanzipation in ihrer letzten Bedeutung ist die Emanzipation der Menschheit vom Judentum. Der Jude hat sich bereits auf jüdische Weise emanzipiert.
»Der Jude, der in Wien z.B. nur toleriert ist, bestimmt durch seine Geldmacht das Geschick des ganzen Reichs. Der Jude, der in dem kleinsten deutschen Staat rechtlos sein kann, entscheidet über das Schicksal Europas. Während die Korporationen und Zünfte dem Juden sich verschließen oder ihm noch nicht ge-neigt sind, spottet die Kühnheit der Industrie des Eigensinns der mittelalterlichen Institute.« (B. Bauer, »Judenfrage«, p. 114.)
Es ist dies kein vereinzeltes Faktum. Der Jude hat sich auf jüdische Weise emanzipiert, nicht nur, indem er sich die Geldmacht angeeignet, sondern indem durch ihn und ohne ihn das Geld zur Weltmacht und der praktische Judengeist zum praktischen Geist der christlichen Völker geworden ist. Die Juden haben sich insoweit emanzipiert, als die Christen zu Juden geworden sind.
Das ist die verschwiegene Geschichte des 19. und 20. Jahrhunderts und die Gegenwart, in der die Geldmacht sich die USA zum Hinterland gemacht und von dort aus den Dritten Weltkrieg gegen die Völker begonnen hat.
WWIII Is Coming 'Whether
They Like It Or Not': Top Sharon Aide
Arizona Daily
Star, Tucson
Saturday, April 27, 2002
By STEPHANIE INNES
TUCSONThe
terror attacks on Sept. 11 and extreme
turmoil in the Middle East point to one thingWorld
War III,
a spokesman for Israeli Prime Minister Ariel Sharon said Friday
during a visit to Tucson.
"We've been fighting a war for the past 18 months, which is
the harbinger of World War III. The world is going to fight,
whether they like it or not. I'm sure,'' Ra'anan Gissin, a senior
adviser to Sharon, said in an interview Friday.
[Der III. Weltkrieg kommt. „Ob Sie es mögen oder nicht.“: Sharons Chefberater, .....
Die Terrorattacken vom 11. September sowie die extreme Unruhe im Mittleren Osten deuten auf eines hin: auf den III. Weltkrieg, sagte am Freitag ein Sprecher des Israelischen Ministerpräsidenten Ariel Sharon während eines Besuches in Tucson (Hauptstadt des US-Bundesstaates Arizona).
„Wir haben in den zurückliegenden 18 Monaten einen Krieg geführt, der der Vorbote des III. Weltkrieges ist. Die Welt wird kämpfen, ob sie mögen oder auch nicht. Ich bin mir sicher,“ sagte Ra’anan Gissin, ein Chefberater Sharons, am Freitag in einem Interview. - HM]
Die Umkehr des jüdischen Menschenbildes durch den Deutschen Geist als geschichtlicher Auftrag – der Dreißigjährige Krieg gegen das Deutsche Reich als vorweggenommene Konterrevolution
Nachum Goldmann, der wohl bedeutendste Judenführer des 20. Jahrhunderts, “König der Diaspora-Juden“ , erster Präsident des Jüdischen Weltkongresses, hat die Marxsche Betrachtung fortgeschrieben und auf die heilsgeschichtliche Lage des Deutschen Reiches sowie auf das Kriegsgeschehen am Anfang des 20. Jahrhunderts bezogen. Er schrieb 1915 bzw. 1916:
„Die alte Gesellschaftsordnung war morsch geworden; eine neue Organisierung und Einteilung der Gesellschaft mußte an ihre Stelle treten. Dazu aber war es zunächst notwendig, das alte System niederzureißen, und diese Arbeit des Niederreißens zu vollbringen, war die historische Aufgabe des 19. Jahrhunderts. Alle großen Kräfte und Bewegungen dieses Jahrhunderts: die demokratische Strömung, die kapitalistische Gesellschaftsordnung, der ökonomische Liberalismus, die sozialistischen Richtungen, der Materialismus, der Darwinismus, sie alle standen im Dienste dieser Aufgabe. Das 19. Jahrhundert war die Zeit eines nie gesehenen Radikalismus, einer rücksichtslosen kritischen Tendenz; daher auch jene Wurzellosigkeit, die diese Epoche kennzeichnet und so oft als Charakterlosigkeit anmutet. Es war eben seine tragische Mission, das Alte zu zertrümmern und seine Söhne aus ihren ererbten Traditionen und sozialen Bildungen herauszureißen und sie so ihrer seelischen Verwurzelung zu berauben. In diesen allgemeinen Charakter, in diese historische Mission des 19. Jahrhunderts paßt sich nun das Judentum so harmonisch ein. Keine Schicht war befähigter, die Aufgabe der Zeit zu erfüllen, als die eben emanzipierten Juden....“ (Von der weltkulturellen Bedeutung und Aufgabe des Judentums, Bruckmann AG. München 1916, S. 28, als Faksimiledruck erhältlich bei Roland Faksimile, Bremen, Postfach 33 04 04 04 –D-28334 Bremen).
Er war sich – ebenso wie Marx – sicher, daß die in der „sozialen Frage“ gebündelte Not des Zeitalters durch eine Umkehr des Menschenbildes im Geiste der Deutschen Idealistischen Philosophie und durch die daraus folgende revolutionäre Tat gewendet werde:
“ Der individualistische Geist hatte England innerlich an den Rand des Abgrunds gebracht. Eine Reaktion mußte kommen. Sie kam: ein neuer Geist begann sich in England Bahn zu brechen. Seine Vorkämpfer waren die Theoretiker des Chartismus, waren die christlichen Sozialisten, waren die Führer der Genossenschaftsbewegung , ... vor allem Carlyle. Die Gedankenrichtung, die sie vertraten, war die soziale, historische, organische; was dasselbe bedeutet: die militaristische, die deutsche. .... das beherrschende Erlebnis im Leben dieses großen Schotten (Carlyle) war die innere Überwindung der individualistischen französischen Aufklärungsphilosophie, der atomistischen englischen Nationalökonomie und die Entdeckung der organischen, synthetischen deutschen Philosophie. Carlyle war begeisterter Bewunderer deutschen Wesens, glühender Anhänger der Ideen der deutschen Philosophie. Alle Männer und Richtungen im England des 19. Jahrhunderts, die von schöpferischer Bedeutung sind, stehen unter dem Einfluß Carlyles, unter dem Einfluß deutschen Geistes..... Wäre dieser Prozeß friedlich weitergegangen, er hätte schließlich mit der völligen Überwindung des alten individualistischen Geistes geendet; die Vertreter dieses Geistes spürten es sehr wohl. Als sie friedlich ihre Position nicht mehr wahren konnten, entfesselten sie den Krieg, der Deutschland und den militärischen Geist vernichten sollte. ... Die Parole: Nieder mit dem Militarismus! verkörpert in diesem Kriege das rückschrittliche Element, ein Sieg der Parole wäre ein Sieg des 17. und 18. Jahrhunderts über das 19. und 20. Weil Deutschland das fortschrittliche Prinzip verkörpert, ist es des Sieges sicher. Deutschland wird siegen, und die Welt wird vom militaristischen Geiste beherrscht werden. Wer Lust hat, mag es bedauern und Klagelieder anstimmen; es hindern zu wollen, ist eine Torheit und ein Verbrechen gegen den Genius der Geschichte, das begangen zu haben England und Frankreich noch schwer werden büßen müssen.“ (Nachum Goldmann, Der Geist des Militarismus, Deutsche Verlagsantalt Stutgart-Berlin, 1915, S. 28 ff. als Faksimiledruck erhältlich bei Roland Faksimile, Bremen, Postfach 33 04 04 04 –D-28334 Bremen )
.....
“Wie England der politische Urheber dieses Krieges ist, so steht es auch geistig an der Spitze des Vernichtungskampfes gegen den deutschen Geist.“ (N.G. a.a.O. S. 21)
So wird die kommende Weltkultur in ihrem innersten Wesen deutsche Kultur sein, und damit ist ihre Eigenart, die sie von den bisherigen scheidet, schon bestimmt. Deutsche Kultur bedeutet soziale Kultur, bedeutet die Höherstellung der Gesamtheit über die Einzelnen, bedeutet die Fundierung aller Ethik und Moral, allen Rechts und aller Konvention auf dem Primat des Kollektiven. Wie die Idee des Organismus den tiefsten Gehalt des deutschen Denkens bildet, so stellt der soziale Gedanke das beherrschende Prinzip der deutschen Gesellschaftsordnung, der deutschen Kultur dar. Der Gang der europäischen Kulturentwicklung erhält, von diesem Gesichtspunkt betrachtet, innersten Sinn und tiefe Folgerichtigkeit. Das Mittelalter war die Epoche völliger Unterdrückung des Einzelnen zugunsten der Gesamtheit; das Individuum existierte als solches gar nicht, die Genossenschaft war alles. Die Renaissance und die Reformation proklamierten die Entdeckung des Individuums; es beginnt das individualistische Zeitalter, die völlig Befreiung des Einzelmenschen, die Proklamierung seiner Autonomie. Dies vollbracht zu haben, macht die weltgeschichtliche Bedeutung Englands und Frankreichs aus. Der Individualismus aber in seiner maßlosen Übertreibung führte zur Krisis: es entstand das große soziale Problem unserer Zeit, das in erster Reihe aus dem extrem individualistischen Grundprinzip unserer heutigen Wirtschaftsordnung geboren wurde. Der wirtschaftliche Egoismus des Einzelnen kannte schließlich keine sittliche Schranke mehr; eine innere Wandlung ward notwendig; dieser Krieg leitet sie ein.“ [Von der weltkulturellen Bedeutung und Aufgabe des Judentums, S. 31 f.]
Wenn man das von dem Juden Karl Marx gelüftete Geheimnis um die Menschenrechte sich gegenwärtig hält, dann kann man dem Satz durchaus zustimmen, daß der Zweite Weltkrieg gegen das Deutsche Reich unter dem Banner der Menschenrechte geführt worden sei und es auch bei dem gegenwärtigen, sich wie ein Flächenbrand ausbreitenden Dritten Weltkrieg um nichts anderes handele, als um die letzte Schlacht für die Menschenrechte. Nur muß man wissen, daß der „Mensch“ in diesem Bilde nicht Mensch ist, sondern der Teufel, als den Hegel den Begriff des selbstischen Menschen bestimmt. (Vorlesungen über die Philosophie der Religion II, Werkausgabe Band 17, 254 und Exkurs „Bestimmung des Menschen“.).
Böckenförde hat die Widersprüchlichkeit und letztlich auch die Unverbindlichkeit der gängigen Menschenrechtstheoreme aufgezeigt, die Herkunft derselben aus dem Denken der Französischen Aufklärung verdeutlicht und damit die Justiziabilität der Menschenrechtsideologie grundsätzlich in Frage gestellt. Karl Marx und Nachum Goldmann haben den Interessenhintergrund derselben erhellt.
Am radikalsten ist die Schlußfolgerung Nachum Goldmanns, daß die Westmächte darauf zielten, den deutschen Geist zu vernichten. Der Erste Weltkrieg war nur der erste Schritt auf diesem Wege.
Die Geldmacht hat am 24. März 1933 – also ganze 7. Wochen nach der parlamentarischen Machtübernahme durch die NSDAP - dem Deutschern Reich den Krieg erklärt, weil sie den nationalen Aufbruch der Deutschen (durchaus zutreffend) als Aufstand gegen die Weltdespotie des Geldes gedeutet hatte.
Das Auftreten des Hakenkreuzes als Symbol des neuen Deutschland hat das alte Streitsymbol Judas zu neuem Leben erweckt.
Vierzehn Millionen Juden stehen wie ein Mann zusammen, um Deutschland den Krieg zu erklären.
Der jüdische Großhändler wird sein Haus verlassen, der Bankier seine Börse, der Kaufmann sein Geschäft und der Bettler seine Elendshütte, um sich in einem heiligen Krieg gegen die Leute Hitlers zusammenzuschließen.. ."
(Udo Walendy: ,.Wahrheit für Deutschland°, Seite 421)
Hitlerismus und Zionismus – Zwillingsbrüder an der Himmelspforte
Jürgen Trittin - als Renegat zum Bundesminister aufgestiegen – hatte sich in seinen studentenbewegten Zeiten mit der Frage beschäftigt, ob Nachum Goldmann als „Nazi“ einzustufen sei. Das war keineswegs abwegig. Was Goldmann in diesen Verdacht brachte, waren die Gesichte seines „Dritten Auges“, die Fähigkeit, heilsgeschichtliche Zusammenhänge und Entwicklungslinien zu erkennen.
Er schrieb 1916:
„Judentum und Deutschtum haben beide prinzipiell dieselbe Lebensauffassung: ihnen beiden ist das Dasein vor allem und in erster Reihe eine Aufgabe, ein Beruf, eine Mission, ein Sollen, das es nicht so sehr zu beurteilen, zu bejahen oder zu verneinen, als vielmehr zu erfüllen gilt. Das Leben, wie es gegeben ist in seiner nackten Tatsächlichkeit, beherrscht von den eisernen Fesseln der Kausalität, ist nur das Material, aus dem nun der Mensch das wahre, reine, höhere Leben formen soll, nach eigenen Idealen, nach frei gewählten Zwecken, in autonomer sittlicher Freiheit. ...
....
Diese tiefste Wesensparallelität bedingt noch eine andere; sie betrifft die Gestaltung des nationalen Gedankens, die Auffassung des nationalen Daseins. Aus der Grundkonzeption des Lebens als Aufgabe folgt mit Notwendigkeit auch die Betrachtung der nationalen Existenz des eigenen Volkes als einer Aufgabe; die Anschauung, daß eine bestimmte, vom Weltengeist, vom Genius der Geschichte, von der Gottheit – oder wie immer man das höchste Wesen nennen will - auferlegte Mission den Grund und den Sinn des nationalen Daseins bildet.
....
Ist das Leben eine Mission, besteht der Sinn und Zweck des Volksdaseins in der Erfüllung dieser Mission, dann ist von den beiden Elementen: Individuum – Gesellschaft die Gesellschaft unzweifelhaft das höhere, denn die nationale Mission zu erfüllen vermag nur die Gesamtnation; mithin hat sie das sittliche Recht, die Unterordnung des Einzelnen unter ihr Gebot zu fordern, insofern dies zur Erfüllung ihrer Mission notwendig ist. Mit dieser Lösung des großen historischen Problems ist es eigentlich mehr als nur gelöst: es ist schon vielmehr überhaupt aufgehoben, wie ja jede wahrhaft ideale Lösung eines Problems diese in seiner Existenz beseitigt. Der Antagonismus von Individuum und Gesellschaft, der die Voraussetzung des Problems bildet, ist hier überwunden. Denn in dieser Lösung wird nicht nur das höhere Recht der Gesamtheit proklamiert, sondern auch die Autonomie des Individuums anerkannt; nicht zur willkürlichen unbedingten Unterordnung unter die Launen der despotischen Gesamtheit ist der einzelne bestimmt, sondern, lediglich zur Mitwirkung an der Erfüllung ihrer sittlichen Aufgaben. Diese Aufgaben sind aber auch zugleich die seinen: dient er der Gesellschaft, so dient er damit nur sich; erfüllt er ihre Gebote, so erfüllt er damit nur die ihm selbst gestellten ethischen Imperative; indem er sich der Gesamtheit hingibt, vervollkommnet er sich selbst; in seiner scheinbaren Unterordnung erringt er seine höchste Würde. ....
....
Die Auffassung der Gesellschaft als des im Verhältnis zum Individuum höheren Begriffs ist ein Grundpfeiler des deutschen Denkens; seine organisch-synthetische Wesenstendenz mußte die Gesellschaft als einen Organismus im Gegensatz zu ihrer mechanistischen Auffassung als Summe aller Einzelindividuen begreifen, womit aber schon ihre Überordnung über den einzelnen ausgesprochen ist. Die höchste erhabenste Formulierung der deutschen Sittlichkeit, der kategorische Imperativ Kants, ist durchaus kollektivistisch; proklamiert er doch als Norm des sittlichen Tuns jedes einzelnen die Rücksicht auf die Allgemeinheit. Der einzelne soll so handeln, als ob er die Gesamtmenschheit in sich repräsentiere, und es war so nur folgerecht, daß Kant den Staat als den berufenen Verwirklicher der sittlichen Idee betrachtet und den großen Gedanken des Rechtsstaates verkündet.. Und diese Ideen des Königsberger Weisen werden in der Folge noch außerordentlich gesteigert. Fichte, Schelling, die Romantik, der Sozialismus erheben die Nation, den Staat zu immer höherer Würde, bis Hegel ihn als das höchste Resultat alles historischen Bestehens proklamiert...
....
Wenn heute die Gegner Deutschlands den Sinn des Krieges als den Kampf gegen den Militarismus bezeichnen, so wissen wir sehr wohl, daß unter diesem Militarismus in erster Reihe eben jene völlig sittliche Unterordnung des einzelnen unter die Gebote der Gesamtheit zu verstehen ist, jene unerhörte Kunst der Organisation und Disziplinierung der Nation, in der keine anderes Volk dem deutschen gleichkommen kann und die das Geheimnis seiner Stärke und seiner Erfolge bildet...
Sie (die Juden und die Deutschen) sind die trotzigsten, steifnackigsten, zähesten und widerspruchsvollsten Völker der Geschichte; Völker denen es nicht gegeben ist, frei, leicht und beschwingt das Dasein schön und harmonisch zu gestalten, und mühelos, sich ihren Neigungen anvertrauend, die in ihnen ruhenden Kräfte zu entfalten und schöpferisch auswirken zu lassen; die vielmehr des ehernen Zwanges und der straffsten Selbtszügelung bedürfen, um wahrhaft groß zu sein, denen Not und Leid die Voraussetzung ihrer Stärke ist, und die leiden müssen, um schaffen zu können.“ [Nachum Goldmann, „Von der weltkulturellen Bedeutung und Aufgabe des Judentums“, F. Bruckmann AG, München 1916, S. 34 ff.; als Faksimiledruck erhältlich bei Roland Faksimile]
Dieses – von Nachum Goldmann sicherlich zutreffend charakterisierte - deutsche Wesen und das kollektive Bewußtsein davon ist eine Seinsgegebenheit, die nicht hinwegdekretiert werden kann. Der „Grundsatz“ des Herrenchiemseer Entwurfs „Der Staat ist um des Menschen willen da, nicht der Mensch um des Staates willen.“ ist vermutlich von den westlichen Siegermächten aufgezwungen worden. Als Übergriff des Gesetzgebers in den Bereich der staatsphilosophischen Erkenntnisse blamiert er die Autoren, die entweder zu schwach waren, diese Dummheit der Besatzungsmacht ins Leere laufen zu lassen, oder die damit Zeugnis einer mangelhaften Bildung abgelegt haben. Für die Auslegung von Art. 1 Abs. 1 GG ist er unbeachtlich.
Es ist belanglos, ob und ggf. inwieweit der historische Nationalsozialismus auf dem Boden der Deutschen idealistischen Philosophie siedelte. Sein Sozialdarwinismus und seine Rassenlehre waren Geschöpfe des westlichen Scientismus. Dieser war das Gegenprogramm zur Deutschen idealistischen Philosophie.
Wer die Worte der Juden Karl Marx und Nachum Goldmann nachdenkt mit wachem Sinn für die Geschichte als dem Gang Gottes durch die Welt auf dem Wege zu sich selbst, dem enträtselt sich das 20. Jahrhundert: Die zwei Weltkriege gegen das Deutsche Reich waren die vorweggenommene Konterrevolution gegen die Deutsche Revolution, die notwendig – notwendend - kommen und siegen wird. Der geistige Kannibalismus der Westmächte, die 40.000 deutsche Buch- und Zeitschriftentitel auf den Scheiterhaufen entsorgten, um das Deutsche Volk von sich selbst, vom militaristischen Geist, zu befreien, hat den Deutschen Geist nicht wirklich verschlungen, sondern geläutert und gestärkt.
Die Anordnungen der siegreichen Feindmächte „zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und vom Militarismus“ verstießen gegen allgemeine Grundsätze des Kriegsvölkerrechts, das lediglich die militärische Niederringung des Feindes zuläßt, um diesem ihm Rahmen der zulässigen Zwecke den Willen des Siegers aufzuzwingen. Eingriffe des Siegers in des Innenleben der Feindnation sind nur in diesem Umfang und darüber hinaus nur zur Sicherung der Kampf- bzw. Besatzungstruppen im Feindesland erlaubt (Art. 43 Haager Landkriegsordnung). Die Zerstörung der Kultur und des Selbstverständnisses eines Volkes durch tief wirkende Eingriffe der Siegermacht in das Geistesleben des besiegten Feindstaates ist – weil ein Volk als geistiges Wesen das Dasein eines bestimmten Volksgeistes ist und mit diesem stirbt - Völkermord. Die Auslöschung eines Volkes ist kein zulässiges Kriegsziel. Es ist auch ein Völkerrechtsverbrechen, auf dem Territorium der besiegten Nation Marionetten- bzw. Zerteilungsregime zu errichten. Diese sind nicht einmal als Defacto-Regierungen der unterworfenen Nation anzuerkennen. Sie sind bloße Organe der Besatzungsmächte (Friedrich Berber, Lehrbuch des Völkerrechts, II. Band: Kriegsrecht, C.H. Beck, München 1969, S. 132 f.)