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Horst Mahler

Die Wende

"Die Absicht, Äußerungen mit schädlichem oder in ihrer gedanklichen Konsequenz
gefährlichem Inhalt zu behindern, hebt das Prinzip der Meinungsfreiheit selbst auf und ist
illegitim. (Tz 72)

"Allein die Wertlosigkeit oder auch Gefährlichkeit von Meinungen als solche ist kein Grund,
diese zu beschränken. U Artikel 5 Abs. 1 GG erlaubt nicht, die Meinungsfreiheit unter einen
generellen Abwägungsvorbehalt zu Stellen." (a.a.O.)

"Gefahren, die lediglich von den Meinungen als solchen ausgehen, sind zu abstrakt, als daß
sie dazu berechtigen, diese staatlicherseits zu untersagen." (Tz 74)

"Eine Beunruhigung, die die geisitge Auseinandersetzung im Meinungskampf mit sich bringt
und allein aus dem mahlt der Ideen und deren gedanklichen Konsequenzen folgt, ist
notwendige Kehrseite der Meinungsfreiheit und kann für deren Einschränkung kein legitimer
Zweck sein. Die mögliche Konfrontation mit beunruhigenden Meinungen, auch wenn sie in
ihrer gedanklichen Kosequenz gefährlich und selbst wenn sie auf eine prinzipielle
Umwälzung der geltenden Ordnung gerichtet sind gehört zum freiheitlichen Staat."(Tz 77)

"Der Schutz vor einer Beeinträchtigung des 'allgemeinen Friedensgefühls' oder der
'Vergiftung des geistigen Klimas' sind ebensowenig ein Eingriffsgrund wie der Schutz der
Bevölkerung vor einer Kränkung ihres Rechtsbewußtseins durch totalitäre Ideologien oder
eine offenkundig falsche Interpretation der Geschichte. (a.a.O.)

“…die Anerkennung des öffentlichen Friedens als Zumutbarkeitsgrenze gegenüber
unerträglichen Ideen allein wegen der Meinung als solcher (setzte) das in Artikel 5 Abs. 1 GG
verbürgte Freiheitsrecht selbst außer Kraft." (Tz 77)

"Die Bürger sind ... rechtlich ... nicht gehalten, die der Verfassung zugrunde liegenden
Wertsetzungen persönlich zu teilen." (Tz 49)

"Geschützt sind ... von Artikel 5 Abs. 1 GG auch Meinungen, die auf eine grundlegende
Änderung der politischen Ordnung zielen unabhängig davon ob und wie weit sie im Rahmen
der grundgesetzlichen Ordnung durchsetzbar sind. (Tz 50)

"Dementsprechend fällt selbst die Verbreitung nationalsozialistischen Gedankenguts als
radikale Infragestellung der geltenden Ordnung nicht von vornherein aus dem Schutzbereich
des Artikels 5 Abs. 1 GG heraus." (a.a.O.)

"Insbesondere kennt das Grundgesetz kein allgemeines antinationalsozialistisches
Grundprinzip (), das ein Verbot der Verbreitung rechtsradikalen oder auch
nationalsozialistischen Gedankenguts schon in Bezug auf die geistige Wirkung seines Inhalts
erlaubte." (Tz 67)

"Das Grundgesetz gewährt Meinungsfreiheit .. grundsätzlich auch den Feinden der Freiheit.
(a.a.O.)


*****


Diese Sätze stehen nun nicht mehr allein auf dem Wunschzettel jener Deutschen, die noch Deutsche sein wollen. Sie sind jetzt zu Kernsätzen einer grundsätzlichen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Schaffung von "Klarheit über die Rechtslage für Meinungsäußerungen"(Tz 44) geworden.

Im Verbotsverfahren gegen die NPD vor dem Bundesverfassungsgericht habe ich in meinen Schriftsätzen - nicht nur behauptet, sondern logisch zwingend - aufgezeigt daß die Karlsruher Richter vor dem Dilemma stehen, entweder gegen die im Grundgesetz durchaus vorhandenen freiheitlichen Selbstbindungszusagen ("Grundrechte" genannt) zu putschen - in diesem Sinne einen deutschfeindlichen Staatsstreich zu inszenieren - oder aber im Geiste von Tauroggen Als 1812 das von Napoleon besiegte Preußische Heer zusammen mit den französischen
Truppen in Rußland einfallen sollte, trafen sich in der Mühle von Tauroggen die Oberbefehlshaber der Preußischen und der Russischen Armeen, York von Warttenberg und Diebitsch, um - durchaus gegen den Willen des Preussischen Königs - einen Neutralitätspakt zu schliessen. Das war das Signal für den Befreiungskrieg, das Signal zur Erhebung gegen die Fremdherrschaft zu geben.

Im Verbotsverfahren ist das Bundesverfassungsgericht dieser Entscheidung noch ausgewichen, indem es den Angriff der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates gegen die NPD durch Prozeßurteil, also unter Vermeidung einer Sachentscheidung, scheitern ließ. Diesmal - d.h. in dem von Jürgen Rieger veranlaßten Grundrechtsbeschwerdeverfahren gegen das Verbot der Gedenkmärsche für Rudolf Heß - ist
es dieser Entscheidung nicht mehr ausgewichen. Der Geist von Tauroggen hat sich wiederbelebt. Das Signal zum Aufstand gegen die jüdische Fremdherrschaft ist gegeben.
Der Beschluß des 1. Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. November 2009 - 1 BvR 2150/08 - hat bereits jetzt die Welt verändert. In dem hier nachfolgend veröffentlichten Brief an meine Tochter habe ich das der Öffentlichkeit bisher unbekannte Entscheidungsumfeld, das die Karlsruher Richter bestimmt hat, dargestellt und die Auswirkungen der Begründung des Beschlusses vom 4. November 2009 analysiert.

Mit restloser Eindeutigkeit haben die Bundesverfassungsrichter klargestellt, daß der Holocaust-Maulkorb - § 130 Abs. 3 StGB-BRD, soweit er die Leugnung bzw. Verharmlosung des Völkermordes an der Judenheit unter Strafe stellt - ihrer Prüfung nicht standhalten wird.
Selbst wenn Karlsruhe unter dem möglicherweise jetzt einsetzenden Druck von innen und außen noch einmal erliegen sollte, kann der Feind seine strategische Niederlage nun nicht mehr abwenden oder hinauszögern. Eine Abkehr von den im Beschluß vom 4. November 2009 autoritativ verkündeten Grundsätzen würde schlagartig die dem Deutschen Volk aufgezwungene Fremdherrschaft als Gewalt- und Willkürherrschaft bewußt machen. Das Deutsche Volk wird - so oder so - die talmudische Despotie nicht länger erdulden. Deren Erscheinungsbild hat der als Mode-Philosoph gehätschelte Peter Sloterdijk in der November-Ausgabe des Zeitgeist-Magazins "Cicero" wie folgt beschrieben: "Von Feigheit paralysiert .... Wir haben uns unter dem Deckmantel der Redefreiheit und der ungehinderten Meinungsäußerung in ein System der Unterwürfigkeit, besser gesagt: der organisierten &4e-t-en sprachlichen und gedanklichen Feigheit eingerichtet, das praktisch das ganze soziale Feld von oben bis unten paralysiert. Unsere sogenannte 'Öffentlichkeit', der
politischpublizistische Raum ... ist auf eine Weise durchsterilisiert und homogenisiert, daß man meinen möchte, fast alle, die bei uns öffentlich das Wort nehmen, kämen geradewegs aus dem Desinfektionsbad.

Fällt jetzt der Holocaust-Maulkorb, wird sehr schnell bewußt werden, daß nicht das Deutsche Reich unter der Führung von Adolf Hitler der Welt-Störenfried war, sondern die Plutokratie, die im Nationalsozialismus ihren Todfeind erkannt hatte. Dieser war angetreten, die Zinsknechtschaft zu brechen. Die ganze Welt steht heute vor der Notwendigkeit, dieses nationalsozialistische Vermächtnis zu erfüllen.

Brandenburg, am 31. Januar 2010

Horst Mahler

Lesen Sie hierzu den Brief an seine Tochter
 



Die aktuelle Haftanschrift von Horst Mahler lautet:

Horst Mahler
Anton-Saefkow-Allee 22a
14772 Brandenburg/Havel

Spendenkonten:

Horst Mahler
Berliner Volksbank
Bankleitzahl: 10090000
Kontonummer: 5194719002
BIC (SWIFT): BEVODEBB
IBAN: DE12100900005194719002


JVA Brandenburg
Mittelbrandenburgische Sparkasse
Kontonummer:  3617000354
Bankleitzahl: 16050000
Verwendungszweck/H.Mahler/23.01.1936/Eigengeld


Presseinformation anläßlich des Eintritts der Rechtskraft der Verurteilung von Horst Mahler zu 12 Jahren Freiheitsentzug

 

Horst Mahler hat die gegen die Urteile  

  1. des Landgerichts München II – 2 KLs 11 Js 42142/07 – vom 25. Februar 2009
    (6 Jahre Freiheitsentzug);
  2. des Landgerichts Potsdam – 24 KLs 4/06 – vom 11. März 2009
    (5 Jahre und 2 Monate Freiheitsentzug) und
  3. des Landgerichts Landshut – 2 Ns 2 Js 36110/07 – vom 11. Februar 2009
    (10 Monate Freiheitsentzug)

eingelegten Rechtsmittel zurückgenommen. Die Urteile sind damit rechtskräftig. Die Rücknahme der Revision gegen das Urteil des Landgerichts München II hat sich mit der Entscheidung des BGH zur Verwerfung der Revision gekreuzt.

Den Verurteilungen liegt im wesentlichen die vermeintliche Leugnung des Holocausts in mehreren Fällen, vermeintliche Volksverhetzung zum Nachteil der Judenheit und vermeintliche Verunglimpfung der Bundesrepublik Deutschland zu Grunde. 

Obwohl nach Auffassung der Verteidigung – bei Anlegung rechtsstaatlicher Maßstäbe – die Urteile wegen schwerer und offensichtlicher Rechtsfehler keinen Bestand haben können, hat sich Horst Mahler zu diesem Schritt entschlossen, weil er aus eigener Erfahrung die Überzeugung gewonnen hat, daß weder von den Revisionsgerichten noch vom Bundesverfassungsgericht eine faire Beurteilung der Sachverhalte zu erwarten ist.

Er hat seine Entscheidung in einem ausführlichen Offenen Brief an die „Söhne des Bundes“ (B´nai B´rith) als dem Willensbildungsorgan der informell verfassten Weltjudenheit begründet. Darin geht er aus seiner Sicht davon aus, daß die Weltjudenheit durch Ihre Organisationen am 24. März 1933 – sieben Wochen nach der Übernahme der Führung durch die Nationalsozialistische Bewegung – dem Deutschen Reich den „heiligen Krieg“ erklärt habe, den sie unter Mißachtung des Kriegsvölkerrechts bis in die Gegenwart – nach der militärischen Niederringung des Reiches – nunmehr mit den Mitteln der psychologischen Kampfführung als „Seelenmord“ am Deutschen Volk - fortsetzt.

In 33 Thesen legt Horst Mahler seine Auffassung vom Wesen der Weltjudenheit als einer kriegsfähigen Macht im Sinne des Völkerrechts dar und zieht daraus den Schluß, daß die Verfolgung der Bürger des Deutschen Reiches durch die Justiz wegen ihrer Notwehr gegen die drohende Vernichtung des Deutschen Volkes auf den Herrschaftswillen der Judenheit zurückzuführen sei. Aus seiner Sicht folgerichtig erklärt er sich und die ebenfalls zu Freiheitsstrafen verurteilten Nothelfer für das Deutsche Volk

-         Ernst Zündel (7 Jahre Freiheitsentzug bei Einbeziehung der in Kanada erlittenen aber nicht
     angerechneten Auslieferungshaft)

-         Wolfgang Fröhlich, Wien (6 Jahre Freiheitsentzug)

-         Germar Rudolf (4 ½ Jahre Freiheitsentzug)

-         Sylvia Stolz (3 ¼ Jahre Freiheitsentzug)

-         Kevin Käther (8 Monate Freiheitsentzug)

zu persönlichen Kriegsgefangenen der „Söhne des Bundes“.

Horst Mahler legt seine Überzeugung dar, daß Jahwe, der Gott der Juden, seine vielfachen Versprechen, seinem „Eigentumsvolk“ die Herrschaft über die Völker zuzuwenden, eingelöst habe, daß aber im „Esau-Segen“ (Gen. 27, 40) das Ende der Herrschaft Jakobs (= Israels) über die Völker angesagt sei für den Fall, daß Esau (=die „Völker“) sich gegen seinen Bruder Jakob auflehne.

Mit einer – in vielfacher Hinsicht überraschenden – Deutung des Verhältnisses der Zwillinge Jakob und Esau im Lichte der Hegelschen Philosophie vertritt Horst Mahler den Standpunkt, daß Jakob, der jüngere der Brüder, in Umsetzung des durch Täuschung des erblindeten Stammvaters Isaak erlangten väterlichen Segens die Welt dem jüdischen Geist, dem Verstandesdenken – das Gott nicht erkennen könne –, unterworfen und damit gottlos gemacht habe (in der „Aufklärung“), daß diese gottlose Welt in der jetzt ausgebrochenen finalen Krise, die in diesen Tagen als Zusammenbruch des von jüdischen Plutokraten dominierten Weltfinanzsystems wahrgenommen werde, aus Not vernünftig werden müsse.

Nur durch Rücktritt des Verstandes hinter die Vernunft, die allein Gott erkennen könne, sei der Absturz der Welt in ein unbeschreibliches Chaos noch zu vermeiden. Das Vernunftdenken  verkörpere sich im Deutschen Volksgeist, der die Deutsche Idealistische Philosophie in ihren Lichtgestalten Kant, Fichte, Schelling und Hegel aus sich hervorgebracht habe. Diese habe sich von Anfang an der Judäo-Französischen Aufklärung und der von ihr organisierten Gegenkirche, der Freimaurerei, entgegen gestellt. Die gegenwärtige Krise offenbare, daß der „Bankokratie“ (Karl Marx), d.h. der Herrschaft privater Reichtumsvermehrungsinteressen über die Gesellschaft, notwendig (systembedingt) ein Zwang zum Betrug innewohnt. Durch den Zinseszins-Mechanismus mutiere die Plutokratie jetzt zur „Kleptokratie“ (Herrschaft der Diebe). Die Entdeckung dieses systemischen Wirkungszusammenhangs mache jetzt das auf den privaten Bankenapparat gegründete Geld- und Kreditwesen unmöglich, weil Geld letztendlich ein gesellschaftliches Vertrauensverhältnis sei. Die privaten Banken aber haben dieses Vertrauen unwiederbringlich verloren, weil niemand einem ertappten Betrüger jemals wieder vertrauen wird.

Angesichts dieses Bewusstseinswandels könne allein der aus der Zinsknechtschaft des privaten Bankkapitals befreite Staat das für ein gesundes Geldwesen unverzichtbare Vertrauen wiedergewinnen. Dafür sei erforderlich, das gesamte Finanzwesen in die Hände der Volksgemeinschaft zu legen, die gezwungen sei, sich vollständig zu entschulden, indem sie die Scheinhaftigkeit des in Geldpapieren im weitesten Sinne angehäuften Reichtums offenbare durch die Nichtigerklärung der entsprechenden Rechtstitel.

Da die reale Macht der Judenheit auf diesen Geldpapieren und auf der durch Geldbesitz vermittelten Herrschaft über die Medien beruhe, erkennt Horst Mahler in der gegebenen Krisenlage den Wendepunkt, der im Esau-Segen als die Abschüttelung des Jochs Jakobs bestimmt ist. Er fordert die „Söhne des Bundes“ auf , in Anerkennung des Esau-Segens den Weg frei zu geben in die Welt des Vernunftdenkens, die er als „Neuen Nationalsozialismus ohne Judenverfolgung und ohne Konzentrationslager für den politischen Gegner“ bezeichnet.

Die Schritte für einen gewaltfreien, in diesem Sinne friedlichen Systemwechsel werden konkret vorgezeichnet und Vorschläge für die personelle Zusammensetzung eines „Stabes zur Bildung und Förderung einer Reichskanzlei“ gemacht.

Danach sollen berufen werden:

-         Gerhard Schröder (Alt-Bundeskanzler) für den Bereich „auswärtige Politik“;

-         Prof. Dr. Ernst-Wolfgang Böckenförde (Bundesverfassungsrichter a. D.) für den Bereich der Justiz;

-         Rainer Güntzel (General a. D.) für den Wehrbereich;

-         Wolfgang Schaupensteiner (Oberstaatsanwalt a. D.) für den Bereich „Bekämpfung des
      Bandenunwesens“;

-         Sylvia Stolz (Rechtsanwältin und Notwehrhelferin für das Deutsche Volk) für den Bereich
      „Volksgesundheit und Naturschutz“;

-         Michael Birthelm (Verfasser des Handbuches für die Befreiung „Komm´ Heim ! Komm´ heim ins
      Reich!“) für den Bereich „Pflege der geistigen Wehrkraft des Deutschen Volkes“;

-         Olaf Henkel (Verbandspräsident a. D.) für den Bereich „Treuhänder der Arbeit“;

-         Heinrich von Pierer (Industrieführer a. D.) für den Bereich „Technologie-Politik“;

-         Werner Marnette (mittelständischer Unternehmer) für den Bereich „Eigenwirtschaft“;

-         Hartmut Mehdorn (Bundesbahn-Chef a. D.) für den Bereich „Verkehrspolitik“;

-         Thomas Enders (Industrieführer) für den Bereich „Industrie-Politik“;

-         Bernd Striegel (Autor des Buches „Über das Geld – Geschichte und Zukunft des Wirtschaftens“
      für den Bereich „Währungsamt“;

-         Prof. Dr. August-Wilhelm Scheer (Industrieführer; Präsident des Bundesverbandes
      Informationswirtschaft) für den Bereich „Organisation der Reichsverwaltung“;

-         Prof. Dr. Paul Kirchhoff (Bundesverfassungsrichter a. D.) für den Bereich „Abgabenwesen und
      Daseinsvorsorge“:

-         Eva Herrmann (Buchautorin) für den Bereich „Familienpolitik“;

-         Ursula Haverbeck (Publizistin) für den Bereich „Lebensabendgestaltung“;

-         Bernhard Bueb (Schulleiter a. D.) für den Bereich „Schulwesen“;

-         Dr. Rolf Kosiek (Physiker und Publizist) für den Bereich „Wissenschaftspolitik“;

-         Romuald Schaber (Bauernverbandsführer) für den Bereich „Landwirtschaft“;

-         Bernhard Schaub (Lehrer und Publizist) für den Bereich „Pflege des Deutschen Volkstums und
      Kulturwesen“;

-         Dr. Olaf Rose (Historiker) für den Bereich „Reinigung des Geschichtsbildes der Deutschen“;

-         Axel Mahler (Informatiker) für den Bereich „Informationstechnologie“;

-         Thor von Waldstein (Rechtsanwalt und Publizist) für den Bereich „Medienobmann“;

-         Dirk Zimmermann (Konstrukteur) für den Bereich „Staatsjugend“

-         Prof. Sigurd Schulien (Physiker und Publizist) für den Bereich „Energiepolitik“;

-         Hans Michael Fiedler (Dichter) für den Bereich „Schutz der Deutschen Sprache“;

-         Manfred Lorenz (Biologe und Buchautor) für den Bereich „Gen-Technik“.

Nach Mahlers Vorstellungen sollte unter der Schirmherrschaft des Papstes Benedikt XVI. eine internationale „Wahrheitskommission“ berufen werden, die „mit hinreichender Zuverlässigkeit“ die europäische Geschichte und die Weltgeschichte des jüdischen Volkes sowie die von europäischen Mächten bestimmte Weltpolitik seit 1492, dem Jahr der Judenvertreibung aus Spanien und des Beginns der Eroberung Amerikas zu untersuchen hätte, unter Ausschöpfung der gesamten Wissenssammlung des Vatikans.

Richtpunkt für dieses Unternehmen sollte die Erkenntnis sein, daß die Weltgeschichte nichts anderes ist als „der Gang Gottes durch die Welt zu sich selbst“ (Hegel), daß die Völker – ausnahmslos – Gedanken Gottes (Herder) seien und der Mensch Gott nicht richten könne. Das sei „das Ende der moralischen Geschichtsbetrachtung, die Gott lästere und die Völker gegeneinander aufbringe“.

Horst Mahler schließt den Brief an die „Söhne des Bundes“:

„Heinrich von Treitschke und Kaiser Wilhelm II. haben den Satz berühmt gemacht ´Die Juden sind unser Unglück´. Ich aber sage, unser Unglück sind jene, die die Juden hassen. Die Größe unseres Sieges bemisst sich nach der Bewunderung, die wir unserem Feind, der Judenheit, verdientermaßen entgegenbringen. Das ist wahre Feindesliebe (Matth. 4, 44). Und Euch „Söhnen des Bundes“ sei gesagt: ´Haltet Deutschland nicht für tot, ehe Ihr seine Leiche gesehen habt. Und selbst dann dürftet Ihr Euch irren´ (Hellmut Diwald).

Das heilige Deutsche Reich lebt!“

 

Die Redaktion

 

Der Offene Brief an "Söhne des Bundes" ist in seinem Wortlaut hier zu lesen.
Bitte klicken Sie hier

Es wird darauf hingewiesen, daß nun auch eine verschriftete Version des Vortrages "Weltauferstehung" vorliegt. Bitte klicken Sie hier

Das Video mit dem Vortrag Horst Mahlers „Weltauferstehung“ ist hier abrufbar. Hierzu klicken Sie bitte auf die einzelnen Videoabschnitte: